Kontrolltätigkeit im Rahmen der Überwachungsaufgabe "Freisetzung und Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zur Erzeugung von Lebens- oder Futtermitteln oder von nachwachsenden Rohstoffen" (GVO Kontrollen)

Das LALLF M-V wurde 2008 vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Behörde nach dem Gentechnikrecht benannt (LVGenTG-ZustLVO M-V GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200-6-26 vom 14.03.2008 Nr.3 S.33).

 

Seine Aufgaben bestehen in:

1. Überwachung von Freisetzungsversuchen

Die im Bescheid vom Bundesamt für Verbraucherschutz auf Genehmigung zur Freisetzung von Gentechnisch veränderten Pflanzen enthaltenen Nebenbestimmungen sind die Grundlage für die Kontrollen der Überwachungsbehörde. Der Versuchsansteller hat alle Arbeiten in einem Protokollbuch akribisch festzuhalten. Bei besonderen Anlässen wie Aussaat und Ernte oder unvorhergesehenen Ereignissen ist die Überwachungsbehörde zu informieren. Bei Vor-Ort-Kontrollen überzeugen sich die Mitarbeiter von der ordnungsgemäßen Versuchsdurchführung.
 Bei den Nachkontrollen gilt es festzustellen, ob auf den Feldstücken, auf denen die Freisetzungsversuche in den Vorjahren durchgeführt wurden, Gentechnisch veränderte Pflanzen oder Versuchspflanzen der gleichen Fruchtart aufwachsen. Ist das der Fall, verlängert sich die Nachkontrolle jeweils um ein weiteres Jahr.

 

Anzahl und Nachkontrollen der Freisetzungsversuche in M-V 2022

Im Jahr 2022 wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine Freisetzungsversuche durchgeführt. Für Nachkontrollen ehemaliger Freisetzungsversuche gab es keine Veranlassung. 

Durchgeführte Freisetzungsversuche und Nachkontrollen von 2018 - 2022

Fruchtart 2018 2019 2020 2021 2022
Mais keine keine keine keine keine
Kartoffel keine keine keine keine keine
Zuckerrüben keine keine keine keine keine
Sommerweizen keine keine keine keine keine
Sommergerste keine keine keine keine keine
Petunien keine keine keine keine keine
Nachkontrollen keine keine keine keine keine

2. Überprüfung am Saatgut auf Gentechnische Verunreinigungen

Bis 2008 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben von Mais und Raps aus amtlich verschlossenen und gekennzeichneten Packungen anerkannten Saatgutes entnommen und im Labor auf Verunreinigungen mit Gentechnisch veränderten Organismen untersucht. Da die Ergebnisse meist erst nach der Aussaat vorlagen, mussten bei festgestellten Verunreinigungen des Saatgutes diese Bestände umgebrochen werden. Um Verluste oder Mehraufwendungen bei Landwirten oder Händlern zu vermeiden, wird seit 2008 das Saatgut beim Aufbereiter stichprobenartig kontrolliert bevor es in den Handel gelangt. Bis zum Vorliegen des Laborergebnisses dürfen diese Partien nicht ausgeliefert werden.
Erschwerend wirkt der von der EU-Kommission noch nicht festgelegte Grenzwert für GVO-Verunreinigungen im Saatgut. Wenn ein ermittelter GVO-Besatz unterhalb der technischen Nachweisgrenze liegt, kann es bei der bisher praktizierten Nulltoleranz auch zu ungerechtfertigen Anordnungen von Bestandesumbrüchen kommen.

 

Monitoring von Saatgut - Untersuchungsergebnisse 2023

Die Saatgutuntersuchungen von Mais und Soja auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen sind rechtzeitig vor der Aussaat für das Frühjahr 2023 abgeschlossen worden.
Im Februar 2023 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle 15 ausländische Maispartien und 4 Sojapartien beprobt.

Die Ergebnisse finden Sie hier.

Alle untersuchten Proben waren negativ und damit frei von GVO-Bestandteilen.

 

3. Kontrollen des Anbaus von Gentechnisch veränderten Pflanzen

Für den Erzeuger gelten die Anforderungen nach dem Gentechnikgesetz vom 20.06.1990,  i. d. F. vom 01.04.2008 (BGBl. I S. 499) und nach der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung von Gentechnisch veränderten Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung vom 07.04.2008 BGBl. I S.655).

 

Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 2022

Während der vergangenen 12 Jahre erfolgte in MV kein Anbau von gv-Pflanzen.
Der letzte Anbau von gv-Pflanzen, hier der gentechnisch veränderten zugelassenen Kartoffelsorte AMFLORA, erfolgte im Jahr 2010. Die Nachkontrolle der ehemaligen Anbaufläche wurde 2012 beendet. Entsprechend der "Anforderungen an die Wirtschaftsbeteiligten (Lieferant und Erbringer der Dienstleistung /Landwirt/) unter den besonderen Bedingungen der Gesundlage in M-V" vom 14.04.2010 ist hinsichtlich der Fruchtfolge zu berücksichtigen, dass erst im 5. Jahr nach Abschluss der Nachkontrolle auf der betreffenden Fläche, d.h. im Jahr 2017, wieder Kartoffeln gepflanzt werden dürfen. 
Die Einhaltung dieser Vereinbarung wurde bis einschließlich 2016 vom LALLF kontrolliert.

 

4. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Abs. 1 Gentechnikgesetz

 

Auskunft zu gentechnisch verändertem Winterraps der GT 73 in Mecklenburg-Vorpommern 2019

Die Europäische Kommission informierte am 12.11.2018 die Mitgliedstaaten, dass bei einer amtlichen Kontrolle in einer Rapssaatgutpartie in Frankreich ein Anteil von weniger als 0,1% des gentechnisch veränderten Rapses GT 73 nachgewiesen wurde. Zumindest Teile dieser Saatgutpartie wurden in Frankreich ausgebracht. Nachdem Frankreich auch im argentinischen Ausgangssaatgut dieser Partie GT 73 nachgewiesen hatte, wurden auch Schwesterpartien untersucht, die ebenfalls Anteile des Ausgangssaatguts enthielten. In einer der Schwesterpartien, die von Frankreich nach Deutschland verbracht wurden, hat Sachsen-Anhalt eine geringfügige Verunreinigung mit GT 73 nachgewiesen. Die Nachverfolgung der betroffenen Partie erfolgte umgehend.
Mecklenburg-Vorpommern war zunächst nicht betroffen.
Am 18.03.2019 informierte die Bayer-Crop Science das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM), dass auf zwei Flächen der EURALIS Saaten GmbH im Landkreis Rostock zu Versuchszwecken auf 90 Parzellen mit einer Größe von jeweils 20qm Saatgut der betroffenen Partie ausgesät war.
Unmittelbar nach Bekanntwerden wurde das Unternehmen über eine Anordnung zur Beseitigung des aufgewachsenen Rapses in diesen Parzellen aufgefordert. Das Unternehmen ist dieser Aufforderung umgehend nachgekommen. Am 22.03.2019 waren die Pflanzenbestände vernichtet. Die betroffenen Flächen werden vom Unternehmen und vom zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) intensiv nachkontrolliert.
Die von der Aussaat des verunreinigten Winterrapses betroffenen Parzellen unterliegen einer mindestens zweijährigen Nachkontrolle (2019 bis 2020). Dem Saatgutunternehmen wurde vom LM über einen Bescheid auf der Grundlage § 26 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Gentechnikgesetz aufgegeben, die betroffenen Parzellen der laufenden Vegetationsperiode monatlich auf Rapsdurchwuchs zu bonitieren, die Ergebnisse zu dokumentieren und dem LALLF mitzuteilen. Festgestellter Rapsdurchwuchs ist unverzüglich, spätestens jedoch vor einer Blüte, zu entfernen und zu vernichten. Wird im letzten Nachkontrolljahr Rapsdurchwuchs festgestellt, müssen die Pflanzen auf die gentechnische Veränderung des Events GT 73 untersucht werden. Ein positives Ergebnis hat eine Verlängerung des Nachkontrollzeitraumes um ein weiteres Jahr zur Folge. Bei einer Kontrolle am 12.7.2022 wurde kein Durchwuchsraps festgestellt und daher kann die Nachkontrolle beendet werden.

 

Auskunft zu gentechnisch verändertem Winterraps der Linie OXY-235 in Mecklenburg-Vorpommern 2015

Anfang November 2015 informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die unerlaubte Freisetzung von Rapssaatgut, das mit Anteilen des gentechnisch veränderten Raps OXY-235, Stamm HRC 918 verunreinigt war. Nach vorliegenden Informationen des BVL wurde das betroffene und in Deutschland zur Aussaat gelangte Rapssaatgut aus Frankreich nach Deutschland geliefert. Verantwortlich für die Freisetzung ist die Firma R.A.G.T. Saaten GmbH. Nach eigenen Angaben der Saatgutfirma wurde an mehreren Versuchsstandorten in Deutschland der oben genannte Stamm unbeabsichtigt zu Versuchszwecken ausgesät. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Versuchsstandort  im Landkreis Vorpommern-Greifswald betroffen. Das verunreinigte Saatgut wurde hier auf 6 Parzellen  mit einer Größe von  insgesamt 145 m² ausgesät. Nach Bekanntwerden der gentechnischen Verunreinigung erfolgte umgehend die mechanische Entfernung und Vernichtung des Aufwuchses nach Maßgabe des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Die Durchführung der Maßnahme wurde durch das Landesamt überwacht und dokumentiert. Die betroffene Fläche unterliegt solange einer behördlich überwachten Nachkontrolle, bis keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr gefunden werden. Durch Bonituren und ggf. Entfernen auflaufender Rapspflanzen ist sichergestellt, dass nachfolgend keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf den betroffenen Parzellen zur Blüte gelangen werden.