Organisation, Zuständigkeit und Aufgaben der Fischereiaufsicht
Die Aufsicht über die Ausübung der Fischerei an und auf den Gewässern des Landes M-V sowie an Land wird durch verschiedene Behörden durchgeführt. Neben den originär zuständigen Mitarbeitern des LALLF als obere Fischereibehörde sind auch die Beamten der Polizeibehörden für die Durchführung von Kontrollen befugt.
Die Fischereiaufsicht wird in M-V auch durch ehrenamtliche Fischereiaufseher wahrgenommen, die i.d.R. von den Fischereiberechtigten hierzu beauftragt und von der oberen Fischereibehörde für die Ausübung dieser Tätigkeit geschult und amtlich verpflichtet worden sind. Die Fischereiaufseher weisen sich bei der Durchführung der Kontrolltätigkeit durch einen amtlichen Ausweis für Fischereiaufseher aus (ausgestellt durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei). Für die Jahre 2022/23 erfolgt eine Umstellung der Dienstausweise auf eine Plastikkarte im ec-Kartenformat.
Die Aufgabe der Fischereiaufseher ergibt sich aus § 25 Landesfischereigesetz, wonach die Fischereiaufseher die Aufgabe haben, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Fischerei und der Fischbestände dienen und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.
Soweit es zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist, haben die Fischereiaufseher auch die Berechtigung,
1. Grundstücke oder Grundstücksteile, auch wenn sie eingefriedet sind, zu betreten und Gewässer, soweit sie nicht besonders geschützt sind, auch mit Motorkraft zu befahren,
2. Fahrzeuge, die sich auf oder an einem Gewässer befinden, zu kontrollieren und dabei zu betreten,
3. ausliegende Fanggeräte und Fischbehälter zu überprüfen und
4. die Nacheile vorzunehmen und Führer von Wasserfahrzeugen aufzufordern, ihre Fahrzeuge anzuhalten, Fanggeräte einzuholen, die Fischereiaufseher an Bord zu lassen oder einen bestimmten Ort anzulaufen.
Die Fischereiaufseher sind dabei befugt, Fischereischeine, Fischereierlaubnisse, gefangene Fische, Fanggerät und Fischereizubehör von Personen, die unberechtigt fischen, die an oder auf Gewässern, an denen sie nicht zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, mit fangbereitem Fanggerät angetroffen werden oder die eine sonstige Zuwiderhandlung gegen fischereiliche Vorschriften begehen, vorläufig sicherzustellen. Sie sind außerdem befugt, eine solche Person von einem Ort zu verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten (Platzverweisung). Die Mitarbeiter der oberen Fischereibehörde haben im Rahmen der Fischereiaufsicht als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft weitergehende Befugnisse. Die Erhebung von Verwarnungsgeldern vor Ort (bis 55 Euro) bei geringfügigen Verstößen nach § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Beamten der Fischereiaufsicht und der Polizei.
In den Küstengewässern des Landes M-V ist neben den o.g. Behörden auch die Fischereiaufsicht des Bundes (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung [BLE]) aufgrund der Zuständigkeit nach § 1 der Seefischereiverordnung kontrollbefugt. In der Außenwirtschaftszone (AWZ = Gebiet der deutschen Gerichtsbarkeit) haben neben der BLE im weiteren die im Auftrag des Bundesministeriums handelnden Behörden (Zoll) Zuständigkeiten in der Fischereiaufsicht.
Fische, Quoten und Kontrollen

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat zur alle zwei Jahre stattfindenden Tagung der Fischereiaufsicht der Küstenländer Deutschlands und des Bundes nach Boltenhagen eingeladen (12./13.11.24). Vorträge von Experten aus Wissenschaft und Verwaltung schaffen die Basis für einen Austausch zu Forschungsergebnissen, neuen Kontrollmethoden und zur Entwicklung der Fischereiaufsicht, die stark durch die europäische Gesetzgebung bestimmt wird.
In einem besonderen Fokus stand die Freizeitfischerei. „Nach neuesten Untersuchungen des Thünen-Instituts für Ostseefischerei angelten im Jahr 2020/21 in der Nordsee rund 69.000 und in der Ostsee und den Boddengewässern rund 221.000 Personen. Auf die Nordsee entfielen dabei rund 128.000, auf die Ostsee rund eine Million und auf die Boddengewässer rund 252.000 Angeltage“, sagte Dr. Harry V. Strehlow, Arbeitsgruppenleiter Marine Freizeitfischerei des Thünen- Instituts für Ostseefischerei in Rostock. Damit verdeutlichte er den Zuhörern die Rolle in ihrem täglichen Überwachungs- und Kontrollbereich der Gewässer. Strehlow fasste zusammen, dass Angler eine bedeutende und variable Menge Fisch einzelner Arten und Bestände entnehmen. Konkret schlussfolgerte er: „Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, denn die Freizeitfischerei wird in Deutschland bedeutsamer als die kommerzielle Fischerei. Angler geben viel Geld für ihr Hobby an der Ostsee aus. Der Gesamtproduktionswert von Ostsee und Boddengewässern wird auf jährlich knapp 413 Millionen Euro beziffert, was mehr als 3.700 Arbeitsplätze sichert.“ Folgerichtig ist die Einbeziehung der Freizeitfischerei in den Wiederaufbau von Fischbeständen, wie z. B. des Dorsches wichtig.
Als besonders positiv stellte der Experte heraus, dass anders als beim Dorsch, dieses Jahr die Schließung der Angelfischerei auf Lachs in der Ostsee verhindert werden konnte. „Hier folgte der EU-Ministerrat der Empfehlung Deutschlands, die sich weitgehend auf wissenschaftliche Gutachten des Thünen-Instituts stützte. Wir haben berechnet, dass die bisherigen sehr restriktiven Regelungen der Freizeitfischerei die Bestände nicht gefährden. Daher dürfen Angler 2025 in der Ostsee weiterhin einen Lachs aus Besatz, gekennzeichnet durch den Fettflossenschnitt, pro Person und Tag entnehmen“, berichtet Strehlow erleichtert. Dies wird einigen Küstengemeinden in MV, z.B. auf Rügen, helfen, ihre tourismuswirtschaftliche Bedeutung zu erhalten, da einige von ihnen in hohem Maße auf Lachsangler spezialisiert sind und daher von dieser Entscheidung betroffen gewesen wären.
In einem weiteren Thema, das viel Ungemach bei den Freizeitanglern erzeugen kann und die zukünftige Arbeit der Fischereiinspektoren stark beeinflussen wird, beschrieb Strehlow die Umsetzung der geänderten Kontrollverordnung. „Sie wird weitreichende Änderungen für Meeresangler ab dem 1.Januar 2026 in ganz Europa bringen. Ab diesem Datum müssen sie sich registrieren und ihre Fänge täglich elektronisch dokumentieren.“ Dies gilt zunächst nur für bestimmte Fischarten und wird ab 2030 auf alle Fischbestände ausgedehnt.
Dass neueste Möglichkeiten der Technik keinen Halt vor der Fischereiaufsicht machen, zeigt der Fakt, dass Drohnen Einzug in die Überwachung halten. Auf der Tagung fand auch hierzu ein Erkenntnisaustausch statt. Die Drohnenunterstützung wird bei der Überwachung und Eindämmung von illegalen Aktivitäten unter anderem in den Kernzonen, Nationalparken, Schongebieten und Winterlagern effektiv sein.
Interessantes zum Aal im marinen Bereich trug Dr. Malte Dorow, Sachgebietsleiter Binnen- und Küstenfischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) vor: „Die Überwachung der Bestandsentwicklung des Aals im Küstenbereich von MV deutet in den letzten Jahren auf einen sich stabilisierenden bzw. sogar anwachsenden Bestand hin“. Vor dem Hintergrund der durch die EU geforderten Bewertung der umgesetzten Aalschutzmaßnahmen sind die erarbeiteten Datenreihen der LFA von hohem Interesse. Langzeitdaten zur Aalbestandsentwicklung sind aus dem marinen Bereich im Vergleich zum Datenstand des Binnenbereichs unterrepräsentiert. „Insgesamt waren die Botschaften der Wissenschaftler zu den Fischbeständen und zum Zustand der westlichen Ostsee ernüchternd. Umso wichtiger ist eine effiziente Fischereiaufsicht, damit Fisch und Fischerei eine Zukunft haben.“, fasst Dr. Stephan Goltermann, Direktor des LALLF, die Ergebnisse aus MV-Sicht zusammen.
Hintergrund
Die Tagungsreihe der Fischereiinspektoren erhöht die Qualität und Effizienz der Inspektionsarbeit der Fischereiaufsicht und stellt einen einheitlichen Standard in der Überwachung und Kontrolle sicher. Der Austausch von Erfahrungen und Best Practices trägt zudem zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Inspektionsmethoden bei. Eine abgestimmte Fischereikontrolle in den deutschen Küstenmitgliedstaaten ist für die homogene Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik unerlässlich. Die Inspektorentagung der deutschen Küstenbundesländer und des Bundes konnte aus Mitteln des EMFAF finanziert werden.