Aquakultur und Fischhaltung

Die Betriebe der Aquakultur und Fischhaltung sind von den landesrechtlichen Vorschriften zur Fischerei weitgehend nicht betroffen. EU-rechtliche und bundesrechtliche Vorschriften sind jedoch zu beachten.

Umsetzung der Fischseuchenverordnung

Die Betriebe der Aquakultur und Fischhaltung sind von den landesfischereirechtlichen Vorschriften weitgehend nicht betroffen, jedoch sind die Betriebe im Rahmen der Umsetzung EU-rechtlicher und bundesrechtlicher Regelungen Maßnahmen für den Fischseuchenschutz betroffen.

In der Anlage befinden sich Formulare und ein Merkblatt für die Betreiber von Fisch haltenden Betrieben hinsichtlich der Verpflichtungen, die sich aus der "neuen" Fischseuchenverordnung ergeben.

Betreiben von Angelteichen

Seit einigen Jahren hat sich auch in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Form der Vermarktung von Fischen etabliert. Dabei wird der Erwerb von Fischen als „Erlebnis“ durch das Angeln aus Teichen angeboten. Es handelt sich dabei überwiegend um Regenbogenforellen aber auch andere Fischarten, welche in der Aquakultur aufgezogen wurden und dann in Angelteiche zum Zweck des Wiederfanges ausgesetzt werden.

Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Angelteich gewerblich zu betreiben, haben oft Schwierigkeiten sich im Dschungel der bürokratischen Vorschriften zurechtzufinden. Das anliegende Merkblatt soll dazu beitragen, die notwendigen Informationen über die Errichtung und das Betreiben von gewerblich genutzten Angelteichen zu geben und den Betreibern die Behördengänge zu erleichtern.

Merkblatt siehe Formulare/Merkblätter Nr.19