Die Fischereischeinprüfung in MV

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt.  Durch die Fischereischeinprüfung ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten der Fischkunde, der Hege der Fischbestände, der Pflege der Gewässer, der Fanggeräte und ihres Gebrauchs sowie über ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften, verfügt. Nähere Regelungen zum Prüfungsverfahren sind in der Prüfungsordnung enthalten.

Von der Fischereischeinprüfung sind die Personen befreit, die bereits eine höherwertige Fischereiausbildung haben (Berufsausbildung zum Fischwirt oder abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung).

Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung ist sowohl durch den Besuch eines Lehrganges als auch durch die Aneignung des Wissens im Selbststudium (autodidaktisch) möglich. Ausbildungslehrgänge zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse werden von den Anglerverbänden angeboten. Aber auch andere Organisationen, wie gemeinnützige Vereine, Weiterbildungsgesellschaften etc. richten entsprechende Lehrgänge aus.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung umfassen zwischen 25 und 35 Stunden Ausbildung. Sie werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen absolviert, können aber auch als einwöchiger Kurs oder Wochenend-Crash-Kurs angeboten werden. Im Lehrgang werden die in der Fischereischeinprüfungsverordnung bestimmten Themengebiete behandelt. Entsprechendes Studienmaterial wird meist vom Ausbilder gegen eine Leihgebühr oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt oder auch zum Kauf angeboten. Die Durchführung von Lehrgängen (zeitlicher Umfang, Inhalt, Qualität) ist in M-V gesetzlich nicht geregelt, die obere Fischereibehörde hat jedoch inhaltliche Empfehlungen gegeben.

Die Prüfungsfragen und Antwortmöglichkeiten können hier eingesehen werden: Komplex Allg.Fischkunde, Komplex Bes.Fischkunde, Komplex Gerätekunde, Komplex Gewässerkunde und Komplex Rechtskunde. Jedermann kann sein Wissen zu den Fischen, den Gewässern, den Fanggeräten und zum Fischereirecht in einem interaktiven Prüfungstest prüfen, um zu testen, ob er die Fischereischeinprüfung bestehen würde. Link zum Test

In Buchhandlungen und Bibliotheken gibt es zahlreiche Literatur zu den Komplexen allgemeine und spezielle Fischkunde, Gerätekunde und Gewässerkunde. Für den Komplex Rechtskunde können die Gesetze und Verordnungen als Broschüre bei den Verbänden oder der Fischereibehörde erworben werden.

Die Zuständigkeit der Prüfungsbehörden hat sich ab 1. August 2006 durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz geändert. Danach sind nicht mehr die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte (Kreisordnungsbehörden), sondern Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteher der Ämter (örtliche Ordnungsbehörden) für die Durchführung der Fischereischeinprüfung zuständig.

Die Prüfungstermine werden spätestens einen Monat vor dem Termin in geeigneter Weise bekannt gegeben (siehe auch <Prüfungstermine>).

Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens eine Woche vor dem angekündigten Termin bei der Prüfungsbehörde schriftlich erfolgen (Anmeldeformular Nr.3). Soweit Bürger mit Hauptwohnsitz in anderen Bundesländern an der Prüfung teilnehmen wollen, sollte vorher bei der Heimatbehörde geprüft werden, ob mit einer bestandenen Fischereischeinprüfung in MV in den anderen Bundesländern auch ein Fischereischein ausgestellt wird. (Das bayerische Staatsministerium hat hierzu mitgeteilt, dass für Bürger mit Hauptwohnsitz in Bayern keine Anerkennung von Prüfungen außerhalb von Bayern gegeben ist).

Für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung (incl. Zeugnis oder Bescheid über Nichtbestehen) wird eine Prüfungsgebühr erhoben. Sie ist in der Kostenverordnung bestimmt und beträgt 25 Euro für Personen über 18 Jahre und 15 Euro für Personen unter 18 Jahre. Die Gebühr ist vor der Prüfung bei der Prüfungsbehörde zu entrichten.

Für die Fischereischeinprüfung werden amtliche Fragebogen-Formulare verwendet. Die Verteilung der Fragen ist ausgewogen, so dass die Anforderungen an alle Prüfungsteilnehmer gleich sind. Jeder Fragebogen enthält in den fünf Prüfungskomplexen jeweils 12 Fragen, insgesamt also 60 Fragen, zu deren Beantwortung eine Zeit von 90 Minuten zur Verfügung steht. 
Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch das multipel-choise-Verfahren ("Kästelmethode"). Dabei werden zu jeder Frage drei Antworten vorgegeben, von denen jedoch nur eine den richtigen Sachverhalt zur Fragestellung enthält. Die richtige Antwort (a, b oder c) ist dann im vorgegebenen Kästchen anzukreuzen.

Die Auswertung der Prüfungsfragebögen wird von der Prüfungsbehörde vorgenommen. Dies kann direkt nach Beendigung der Prüfung vor Ort erfolgen oder später in der Behörde. Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.

Über das Bestehen der Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt, mit dem dann bei der zuständigen Behörde der Fischereischein beantragt werden kann. Das Prüfungszeugnis ist sorgfältig aufzubewahren, da bei einem möglichen Verlust des Fischereischeines allein aufgrund dieses Zeugnisses ein neuer Fischereischein als Zweitschrift ausgestellt werden kann.

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie wiederholen. Die Wiederholung ist nur zu den öffentlich bekanntgegebenen Prüfungsterminen mit erneuter fristgemäßer Anmeldung möglich. Jede Wiederholung stellt eine eigenständige Prüfung dar, es ist somit erneut die volle Prüfungsgebühr zu entrichten.

Ausnahmen und Hinweise:
Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer (LRS) kann die Prüfungsbehörde gesonderte Prüfungstermine festlegen, bei denen diesen Prüfungsteilnehmern die Fragestellungen sowie die Antwortmöglichkeiten durch eine betreuende Person vorgelesen werden. Die Behinderung des Prüfungsteilnehmers ist gegenüber der Prüfungsbehörde amtsärztlich durch Attest nachzuweisen.

    Beherrscht ein Prüfungsteilnehmer die deutsche Sprache nicht, kann die Prüfungsbehörde im Einzelfall einen amtlich bestellten Dolmetscher hinzuziehen. Die Kosten des Dolmetschers sind vom Prüfungsteilnehmer zu tragen.

    Personen aus anderen Bundesländern, die beabsichtigen an einer Fischereischeinprüfung in Mecklenburg-Vorpommern teilzunehmen, sollten vorher die zuständige Fischereibehörde des Heimatlandes hierzu konsultieren. Da einige Bundesländer abweichende fischereirechtliche Bestimmungen zur Teilnahme an Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen haben, kann mit einem Prüfungszeugnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht in jedem Bundesland ohne weiteres ein Fischereischein erworben werden.

      INTERNET-TEST zur FISCHEREISCHEINPRÜFUNG in M-V

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