Hafenregelung

Verbindliche Anlandeorte

Anlandungen von Fängen quotierter Arten dürfen von Fischereifahrzeugen mit einer Länge über alles von 12 Meter oder mehr nur an den verbindlichen Anlandeorten vorgenommen werden (§ 5 Abs. 2 Seefischerei-Verordnung). 

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind dies:

- Wismar
- Rostock (nur Frostfisch)
- Barhöft
- Sassnitz
- Mukran
- Freest

Wurden Fänge quotierter Arten mit den o.g. Fischereifahrzeugen herkömmlich an anderen Orten angelandet, so ist dies im bisherigen Maße weiterhin zulässig. Gleiches gilt für Anlandungen im Registrier- oder Heimathafen des betroffenen Fischereifahrzeugs.

Anlandung unsortierter Fänge

Fänge aus der Fischerei dürfen nur sortiert (nach Arten) angelandet werden. Ausgenommen hiervon sind nicht sortierte Fänge pelagischer Schwarmfische, die in Häfen und an Anlandestellen angelandet werden, in denen nach Art. 19 Abs.2 der Verordnung (EG) Nr. 2187 / 2005 ein Stichprobenkontrollprogramm durchgeführt wird.

Nicht sortierte Fänge können im Rahmen der Schleppnetzfischerei oder der Kummreusenfischerei auf die Fischarten Hering und Sprott u.ggf. andere Schwarmfischarten mittels Tanks oder Tubs in den nachfolgend aufgeführten Häfen angelandet / transportiert werden:

1. Schaprode
2. Wittower Fähre
3. Sassnitz-Mukran
4. Thiessow
5. Gager
6. Freest

Die Bekanntmachung der Häfen ist unter Rechtsvorschriften > Landesrecht zu finden.

Anlandung von Mehrjahresplan-Arten


Werden im Rahmen der Fischereitätigkeit 750 kg Dorsch (= 641 kg amK) oder mehr oder 5.000 kg pelagische Fischarten (Hering / Sprott) oder mehr in Mecklenburg-Vorpommern angelandet, muss hierzu einer der nachfolgend genannten Häfen innerhalb der festen Anlandzeiten (Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag nur nach Absprache mit dem zuständigen Fischmeister) genutzt werden: 

  • Wismar - Westkai im Alten Holzhafen
  • Timmendorf (Poel) - Hafen Timmendorf
  • Warnemünde - Alter Strom Mittelmole-Fischerpier
  • Barhöft - Hafen Barhöft
  • Schaprode - Fischereipier im Hafen Schaprode
  • Glowe - Hafen Glowe
  • Sassnitz - Kaianlage Fischhalle und Fischereihafen
  • Neu Mukran - Kaianlage der Fa. Euroaltic GmbH
  • Gager - Fischereipier im Hafen Gager
  • Thiessow - Fischereihafen
  • Freest - Fischereihafen Freest

Siehe hierzu auch die Bekanntmachung der BLE.