Angaben zur anglerischen Fischereiausübung

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ca. 90.000 Angler, von denen rund 42.000 in den Landesanglerverbänden (LAV MV e.V.) bzw. in selbständigen Angelvereinen organisiert sind.

Die Anzahl der aktiven Angler wird nicht amtlich erfasst und kann nur anhand des Erwerbs der Fischereiabgabemarken -FAM- (für den gültigen Fischereischein) erhoben und dargestellt werden (siehe Statistik Fischereidokumente).

Betriebe Binnenfischerei und Aquakultur

Die Betriebe der Binnenfischerei und Aquakultur sind neben einigen Kapital- und Personengesellschaften i.W. als Einzel- bzw. Familienunternehmen organisiert.

Während im Jahr 1991 noch 90 Betriebe (mit 307 Haupt- und Nebenerwerbsfischern) in der Binnenfischerei und Aquakultur registriert waren, ging die Zahl Unternehmen in der ersten Hälfte der 90er Jahre zurück und ist nach einer Stabilisierungsphase nach dem Jahr 2000 wieder leicht angestiegen.

In den im Jahr 2010 registrierten 61 Betrieben der Binnenfischerei und Aquakultur sind insgesamt 248 Personen (Fischerei und Vermarktung im Haupterwerb) beschäftigt.

Betriebe der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei

Seit dem Jahr 1990 ging mit der Umstellung der Fischerei auf die Marktwirtschaft die Anzahl der Betriebe der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern stark zurück. In den Jahren 2006 bis 2012 hatte die erste massive Quotenreduzierung Auswirkung auf die Anzahl der Betriebe, im Zeitraum 2018 bis 2022 hat die zweite massive Quotenreduzierung weitere Auswirkungen auf die Anzahl der Betriebe.

 

Mit dem Jahr 1990 wurden alle Fischereifahrzeuge der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei des Landes M-V, die im Haupterwerb tätig waren in die Fahrzeugkartei der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen und unterlagen damit auch den Zielen der Europäischen Fischereipolitik.
So wurden 1991 für die Flottenkapazität Deutschlands weitere 1.033 Fischereifahrzeuge im Haupterwerb mit einer Kapazität von 8.419 BRT (Tonnage) und 27.345 kW (Leistung) in der Fahrzeugkartei der Europäischen Gemeinschaft registriert.

Ziel der Fischereipolitik der Europäischen Gemeinschaft war es seit je her, den Fischereiaufwand (ausgedrückt in Tonnage und Maschinenleistung) der Fischereifahrzeuge der einzelnen Mitgliedstaaten mit den vorhandenen Ressourcen (Fangquoten) in Einklang zu bringen. 
Zu diesem Zweck wurden durch die EU für jeden Mitgliedstaat Mehrjährige Ausrichtungsprogramme (MAP) erlassen, die die Ziele für den Abbau der Fangflotten und den Fischereiaufwand in den einzelnen Segmenten festlegten. Zur Umsetzung der Fischereipolitik der Gemeinschaft wurden finanzielle Mittel sowohl für die Abwrackung, als auch für die Modernisierung und den Neubau von Fischereifahrzeugen (mit Kapazitätsausgleich) durch die EU bereitgestellt.
Durch die Förderung der endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen durch die Europäische Gemeinschaft durch Zahlung von Abwrackprämien ging die Anzahl der Fischereifahrzeuge und die Kapazität bis 1993 relativ stark zurück. Im Jahr 1994 wurden dann auch die Fischereifahrzeuge im Nebenerwerb in die Fahrzeugkartei der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen, womit sich die Anzahl, um 266 Fahrzeuge (mit jedoch geringer Fangkapazität) erhöhte.

Aus der Vielfältigkeit der hydrologischen und geomorphologischen Gegebenheiten der Küstengewässer des Landes M-V resultieren unterschiedliche, zum Teil sehr spezialisierte Fahrzeugtypen. Ausdruck dessen ist eine verhältnismäßig hohe Anzahl an offenen Strandbooten, Heuern und Kleinkuttern, mit denen ausschließlich die stille Fischerei mit Reusen, Stellnetzen und Langleinen in den küstennahen Bereichen wie den Bodden, Haffe und Wieke ausgeübt wird.

In Umsetzung einer neuen EG Verordnung über Fanglizenzen von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft besteht seit 2006 die Möglichkeit Fischereifahrzeuge aus der Fahrzeugkartei zu streichen und die Ausstellung einer sog. Kapazitätslizenz zu beantragen. Hierin ist der weitere Rückgang der Anzahl der registrierten Fischereifahrzeuge seit 2006 begründet. So wurden seit Einführung dieser neuen Lizenzverordnung durch die BLE mehr als 330 dieser Kapazitätslizenzen für Fischereibetriebe in M-V ausgestellt. Im Weiteren ist mit der erheblichen Reduzierung der Fangquoten für Hering und Dorsch in der Ostsee (2006-12 und 2018-22) ein weiterer Rückgang der registrierten Fischereifahrzeuge durch Betriebsaufgaben zu verzeichnen.