Fischaufstiegshilfen an der Uecker im Bereich Torgelow

Die Wehranlage Torgelow in der Uecker wurde zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit umgestaltet; die Arbeiten wurden im Jahr 2015 abgeschlossen.

Gemäß § 7 Binnenfischereiverordnung ist den in Fischaufstiegs- und -abstiegshilfen (Fischwege) und in den unmittelbar daran angrenzenden Gewässerstrecken von 100 Metern der Fischfang verboten.

Die räumliche Begrenzung des Fischereiverbots an den Fischwegen in der Uecker und des Uecker-Altarms in Torgelow wird hiermit bekanntgegeben:
 

  1. Uecker: Fischereiverbot ab 100 m oberhalb bzw. westlich der Einmündung des Durchstichs der neuen Fischaufstiegsanlage bis 100 m unterhalb bzw. östlich der Mündung des Kanu-Fischpasses
  2. Uecker-Altarm: Fischereiverbot ab 100  m oberhalb bzw.  westlich des Riegels 1 der Fischaufstiegsanlage bis 100 m unterhalb bzw. östlich der Mündung des Kanu-Fischpasses
  3. Fischpass (Raugerinne-Beckenpass): Gesamter Bereich inkl. Durchstich und Einmündung in Uecker


Eine Lageskizze kann hier als pdf-Datei abgerufen werden.