Besatzmaßnahmen

Aalbesatzmaßnahmen in Binnengewässern

Im Rahmen der Aalmanagementmaßnahmen des Landes M-V, wurde das LALLF für das Jahr 2009 durch das Landwirtschaftsministerum beauftragt die Aalbesatzmaßnahmen der Binnenfischereibetriebe und Angelverbände finanziell zu fördern. Bis Ende August wurden 30 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 198.718 Euro bewilligt. Die finanzielle Förderung betrug 80 % der förderfähigen Investition. Die Besatzmaßnahmen wurden Anfang September durchgeführt und durch die Landesforschungsanstalt kontrolliert. Insgesamt wurden 6.611,5 kg Satzaale in die Binnengewässer eingebracht.

 

Für das Jahr 2015 wurde das LALLF durch das Landwirtschaftsministerum wiederum beauftragt das Förderverfahren für Aalbesatzmaßnahmen der Binnenfischereibetriebe und Angelverbände durchzuführen. Bis Mitte April wurden 27 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 209.000 Euro bewilligt. Die finanzielle Förderung betrug 80 % der förderfähigen Investition.

Übersicht Aalbesatzmaßnahmen in Binnengewässern in Mecklenburg-Vorpommern 2009 bis 2023

Tabelle mit der Gesamtübersicht - pdf (20 kB)

Aalbesatzmaßnahmen in Küstengewässern

Im Jahr 2014 haben Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V (LFA) in Kooperation mit dem LALLF M-V ein neues Forschungsvorhaben gestartet.

Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln aus dem Verkauf von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns.

Anlass ist die die Bearbeitung fachlicher Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung (VO (EG) 1100/2007, „EU-Aalverordnung“), welche aufgrund der zum Teil dramatischen Rückgänge der Fänge des Europäischen Aals mit dem Ziel der Wiederauffüllung des Bestandes in Kraft getreten ist. Gegenstand des Projektes ist die Bedeutung der Küstengewässer für die Erreichung der Zielvorgaben dieser Verordnung.

Die inneren und äußeren Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind – ebenso wie ein erheblicher Teil der natürlichen Binnengewässer – ständiger Lebensraum von Aalen. Ein unbekannter Anteil der in die Küstengewässer des Landes einwandernden Glasaale verbleibt ausschließlich dort und verbringt ohne Einwanderung in die Binnengewässer seine vollständige kontinentale Lebensphase im marinen Lebensraum. Aktuelle Untersuchungen belegen weiterhin ein schnelleres Wachstum von Aalen in den Küstengewässern.

Aus diesen Gründen kommt den Küstengewässern ganz offensichtlich eine erhebliche Bedeutung bei der Umsetzung der „EU-Aalverordnung“ zu. Gem. Art 2 (4) ist als wesentliche Zielvorgabe der Verordnung (EG) 1100/2007 auch durch M-V sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge von Blankaalen aus den Gewässern des Landes in Richtung der Laichgebiete im Nordatlantik abwandern kann.

Aufgrund der hohen fischereilichen Bedeutung des Aals soll das Projekt einen Beitrag zur Anpassung der Bewirtschaftung des Aals in den Küstengewässern und zur Verbesserung des Kenntnisstandes zur Biologie des Aals leisten. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob Besatzmaßnahmen in Küstengewässern eine fachliche sinnvolle und effektive Maßnahme darstellen können. Das Besatzexperiment wird in zwei räumlich getrennten Modellgewässern mit unterschiedlichem Charakter durchgeführt. Der Besatz erfolgt mit Glasaalen, welche eine nur mikroskopisch sichtbare Markierung erhalten. Der Besatz mit markierten Glasaalen soll in den Jahren 2015 und 2016 im selben Umfang wiederholt werden.

 

Die Auswertung der Projektergebnisse hat gezeigt, dass die Wanderung der besetzten Aale nur regional stattfindet und ein sehr gutes Wachstum der Glasaale gegeben ist. Ein Glasaalbesatz in den inneren Küstengewässern (Bodden, Haffe) hat damit einen positiven Einfluss auf den Aalbestand in Küstengewässern. Im Rahmen der in 2021 durchgeführten Beratung zur weiteren Besatzstrategie für die Küstengewässer wird eine Fortführung der Aalbesatzmaßnahmen in Küstengewässern angestrebt.

Jahr Finanzmittel Glasaal-Besatz Gewässerbereich
2014 40,8 TEuro 120 kg Glasaal (Herkunft: Frankreich)
insgesamt ca. 460.000 Stück
Salzhaff und Peenestrom/Achterwasser
2015 47,2 TEuro 120 kg Glasaal (Herkunft: Frankreich)
insgesamt ca. 380.000 Stück
Salzhaff und Peenestrom/Achterwasser
2016 30,2 TEuro 115 kg Glasaal (Herkunft: Frankreich)
insgesamt ca. 344.000 Stück
Salzhaff und Peenestrom/Achterwasser
2022 39,8 TEuro 120 kg Glasaal (Herkunft: Frankreich)
insgesamt ca. 380.000 Stück
Darßer Boddenkette und Strelasund
2023 26,9 TEuro 80 kg Glasaal (Herkunft: Frankreich)
insgesamt ca. 270.000 Stück
Greifswalder Bodden
2024 40,4 TEuro 120 kg Glasaal (Herkunft: Frankreich)
insgesamt ca. 267.000 Stück
Stettiner Haff (dt.) und Achterwasser

Bitte um Unterstützung des Projektes

Für ein aussagekräftiges Untersuchungsergebnis ist die Mitwirkung der Fischereibetriebe und Angler sehr wichtig. Dies betrifft insbesondere die Gewinnung von Proben aus Aalfängen ab etwa 2021. Dazu wird rechtzeitig eine Information erfolgen. Institut für Fischerei und LALLF möchten bereits jetzt über das Vorhaben informieren und bitten um Unterstützung. Bitten wenden Sie sich bei Fragen gerne an beide Einrichtungen.

Besatzprogramm Küstengewässer

Grundlagen der Besatzmaßnahmen

Die Notwendigkeit von Hegemaßnahmen auch in den Küstengewässern ergibt sich aus der Verantwortung des Fischereiberechtigten für die nachhaltige Nutzung der Fischbestände und der gesetzlich bestimmten Hegepflicht. Der Inhaber des Fischereirechtes für die Küstengewässer (Hoheitsgebiet) ist das Land M-V, sofern nicht Dritte selbständige Fischereirechte besitzen.

Finanzielle Absicherung 

Ab dem Haushaltsjahr 1999 wurden auf einem Titel der oberen Fischereibehörde Ausgaben für Besatzmaßnahmen in Küstengewässern zur Erhaltung, zum Aufbau und zur Pflege eines dem Gewässer angepassten Fischbestandes veranschlagt.

Der Haushaltsvermerk bestimmt, dass die veranschlagten Ausgaben bis zur Höhe von 25 %, ab dem Jahr 2004  20 %, ab dem Jahr 2010  15 % und ab dem Jahr 2016  10 % der Einnahmen aus dem Verkauf von Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer im Fischereirecht des Landes MV geleistet werden dürfen.

Besatzstrategie

Nach den in den Jahren 1999 und 2000 mit dem Institut für Fischerei an der Landesforschungsanstalt und den Fischereiverbänden durchgeführten intensiven Konsultationen zu einer Besatzstrategie im Land wurde auf Grund der stark rückläufigen Bestandsentwicklung infolge von Rekrutierungsdefiziten bei Meerforellen, Ostseeschnäpel und Hecht bestandsstützende Maßnahmen definiert.

Daraus folgte erstmalig im Jahre 1999/2000 eine öffentliche Ausschreibung zum Auftragsgegenstand Lieferung von Meerforellen. Vorgeschrieben war dazu der Fang von laichreifen Elterntieren in Gewässern von M-V, Gewinnung von Laichprodukten, Erbrütung, Lieferung und Aussetzen der Brütlinge in geeignete Fließgewässer mit Zugang zu den Küstengewässern des Landes. Ein gleiches Verfahren wurde mit den anderen Fischarten vorgenommen.

Das vom Institut für Fischerei erarbeitete Besatzprogramm wurde bei Trägern der öffentlichen Belange (StAUNs, AfL (uFB) Wittenburg und Altentreptow, Universität Rostock, LAV) zur Diskussion gestellt und von diesen weitestgehend befürwortet. Es wurde jedoch auch angemerkt, dass es bei der Meerforelle notwendig sein wird, über mehrere Jahre Initialbesatz zu tätigen, um stabile Bestände zu etablieren.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die in den einzelnen Jahren für den Besatz zur Verfügung stehenden Mittel und die durchgeführten Besatzmaßnahmen:

Jahr Finanzmittel Besatzmaßnahme Gewässer
2000 292,4 TDM
(149,5 TEuro)
520.000 Meerforelle (Mf0)
14.628 Hecht (H1)
300.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom, Strelasund
Peenestrom
2001 279,9 TDM
(143,1 TEuro)
749.000 Meerforelle (Mf0)
22.379 Hecht (H1)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom, Strelasund
2002 127,6 TEuro 518.000 Meerforelle (Mf0)
28.000 Hecht (H1)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom, Strelasund
2003 150,1 TEuro 710.000 Meerforelle (Mf0)
32.300 Hecht (H1)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom, Strelasund
2004 136,9 TEuro 635.000 Meerforelle (Mf0)
32.250 Hecht (H1)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom, Strelasund
2005 119,5 TEuro 750.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2006 104,9 TEuro 458.500 Meerforelle (Mf0)
555.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2007 118,4 TEuro 557.000 Meerforelle (Mf0)
600.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2008 89,6 TEuro 540.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2009 80,6 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2010 82,3 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2011 82,6 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2012 82,6 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette
2013 94,5 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
600.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Darßer Boddenkette und Peenestrom
2014 79,5 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2015 79,5 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2016 80,5 TEuro 500.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2017 73,4 TEuro 491.300 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2018 43,2 TEuro 175.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2019 62,1 TEuro 400.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2020 20,9 TEuro 325.000 Meerforelle (Mf0)
400.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2021 42,8 TEuro 300.000 Meerforelle (Mf0)
300.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2022 25,1 TEuro 140.000 Meerforelle (Mf0)
300.000 Schnäpel (Snv)
div. Fließgewässer in M-V
Peenestrom und Kleines Haff
2023 23,1 TEuro 270.000 Meerforelle (Mf0)
div. Fließgewässer in M-V

Erfolgskontrollen

Anfänglich wurden entsprechende Erfolgskontrollen durch Elektrobefischungen  vertraglich mit der Lieferung von Besatzmaterial bei der Meerforelle verbunden. Das Ergebnis zeigte, dass einjährige (5-8 cm) sowie zweijährige (12-18 cm) Meerforellen hierbei von häufig bis massenhaft vorkommend in den besetzten Gewässern protokolliert werden konnten.

Erstmalig ab 2002 beinhaltet der Maßnahmentitel auch Ausgaben für vorbereitende Arbeiten zur Besatzdurchführung sowie für die erforderlichen Effizienzkontrollen für den Besatz mit Meerforellen (Kosten in der o.a. Tabelle nicht aufgeführt).
Gegenstand der Kontrollen ist eine qualitative Untersuchung zur Wirksamkeit der Besatzmaßnahmen, um daraus das Programm weiter zu entwickeln, welches den Erfolg der durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen dokumentiert und falls erforderlich, Korrekturen der Besatzstrategie möglich macht. Gleichzeitig wird aufgrund der Effizienzkontrolle die biologische Kapazität der Gewässer überprüft und die Anzahl der auszubringenden Brütlinge je Gewässerstrecke angepasst.

Bei der Fischart Hecht hat sich nach fünf Jahren Besatz durch die Auswertung der Bestandsanalyse und der Markierungsexperimente gezeigt, dass in den Küstengewässern aus Besatzmaßnahmen keine Bestandserhöhung nachzuweisen ist. Dies wird zum einen darauf zurückgeführt, dass die natürliche Reproduktion für die vorhandenen Einstandsbereiche ausreichend hoch ist, zum anderen besteht die Annahme, dass das Besatzmaterial konditionell schlechter an die Bedingungen in den Küstengewässern angepasst ist. Die Besatzmaßnahmen für Hecht wurden daraufhin eingestellt.

Flyer Besatzmaßnahmen Küstengewässer 2000-2018