Fischereidokumente

Fischereischein und Fischereiabgabemarken

Im Jahr 2022 wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden 3.312 Fischereischeine auf Lebenszeit neu erteilt (2019: 3.340 FS; 2020: 2.888 FS, 2021: 2.861 FS). 

In der anliegenden Grafik ist die Ausgabe der Fischereiabgabemarken (FAM) im Zehnjahreszeitraum dargestellt. Es ist zu beachten, dass die Anzahl der ausgegebenen FAM auch die Küstenfischer (ca. 450) und Binnenfischer (ca. 250) enthält; in der Gesamtzahl auch die FAM der erteilten Touristenfischereischeine enthalten. 

Touristenfischereischein

Mit der Verordnung über den zeitlich befristeten Fischereischein vom 6.Juni 2005 wurde die Ausgabe des Touristenfischereischeines in M-V bereits zum 1. Juli 2005 vor dem eigentlichen In-Kraft-Treten des Fischereigesetzes und der Fischereischeinverordnung (01.09.2005) erlassen.

Die zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden) teilen die statistischen Daten zur Anzahl der ausgegebenen Touristenfischereischeine an Bürger anderer Staaten, an Bürger anderer Bundesländer und an Bürger aus M-V der oberen Fischereibehörde nach Ablauf des Kalenderjahres mit. Die Verhältnisse und die Entwicklung seit dem Zeitpunkt der Einführung sind in den nachfolgenden Grafiken dargestellt. 

Mit der Änderung der Fischereischeinverordnung im Sommer 2010 kann der Touristenfischereischein im jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft verlängert werden.

Die Verlängerungsbescheinigungen wurden wie folgt ausgegeben:

2010:    142 an Bürger in MV,     99 an Bürger anderer Bundesländer,   2 an ausländische Bürger

2011: 1.278 an Bürger in MV,    777 an Bürger anderer Bundesländer,     5 an ausländische Bürger

2012: 1.675 an Bürger in MV,    995 an Bürger anderer Bundesländer,   47 an ausländische Bürger

2013: 2.004 an Bürger in MV, 1.221 an Bürger anderer Bundesländer,   28 an ausländische Bürger

2014: 2.304 an Bürger in MV, 1.122 an Bürger anderer Bundesländer,   64 an ausländische Bürger

2015: 2.608 an Bürger in MV, 1.296 an Bürger anderer Bundesländer,   54 an ausländische Bürger

2016: 2.966 an Bürger in MV, 1.385 an Bürger anderer Bundesländer, 116 an ausländische Bürger

2017: 3.167 an Bürger in MV, 1.211 an Bürger anderer Bundesländer,   82 an ausländische Bürger

2018: 3.239 an Bürger in MV, 1.167 an Bürger anderer Bundesländer, 102 an ausländische Bürger

2019: 3.779 an Bürger in MV, 1.276 an Bürger anderer Bundesländer, 124 an ausländische Bürger

2020: 4.802 an Bürger in MV, 1.181 an Bürger anderer Bundesländer,   82 an ausländische Bürger

2021: 5.393 an Bürger in MV,    886 an Bürger anderer Bundesländer, 184 an ausländische Bürger

2022: 4.971 an Bürger in MV,  1.133an Bürger anderer Bundesländer, 111 an ausländische Bürger

Angelerlaubnisse

Für die Ausübung des Fischfanges mit der Handangel werden durch die Fischereiberechtigten der jeweiligen Gewässer Angelerlaubnisse i.W. als Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten ausgegeben.

Die Anzahl der durch die Fischereiberechtigten ausgegebenen Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V sind in der unten angefügten Darstellung abgebildet. Es ist hierbei anzumerken, dass ab dem Jahr 2006 die Angelerlaubnisse der Hansestadt Rostock für Unterwarnow und Breitling (aufgrund Änderung der Gewässerzugehörigkeit gem. der Anlage zum Fischereigesetz) und ab dem Jahr 2007 die Angelerlaubnisse der Stadt Ribnitz-Damgarten und der Stadt Usedom in der Statistik aufgenommen wurden.

Die von den Fischereiberechtigten der Binnengewässer des Landes M-V(durch die Eigentümer, Pächter, Fischereibetriebe, Angelvereine/-verbände etc.) ausgegebenen Angelerlaubnisse sind in der unten angefügten Abbildung dargestellt.