Landwirtschaftliche Beratungsleistungen
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen für landwirtschaftliche Beratungsleistungen. Damit sollen landwirtschaftliche Unternehmen unterstützt werden, um ihre Produktion wirtschaftlich, tiergerecht und umweltbewusst weiterzuentwickeln.
Durch Wissenstransfer und Innovationen sollen Betriebe zukunftsfähig aufgestellt werden. Gleichzeitig leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie zum schonenden Umgang mit Ressourcen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen zu folgenden Beratungsschwerpunkten (BSP):
| BSP Nr. | Thema des Beratungsschwerpunktes |
Zuwendungssatz in Prozent |
|---|---|---|
| 1 | Beratung zu Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand | 90 |
| 2 | Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen | 80 |
| 3 | Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels | 80 |
| 4 | Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den Anforderungen und möglichen Maßnahmen zum Naturschutz in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung | 80 |
| 5 | Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft | 80 |
| 6 | Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz | 80 |
| 7 | Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren | 90 |
| 8 | Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen | 50 |
| 9 | Beratung zu Fragen des Ökolandbaus | 90 |
Die Erstberatung ist je Beratungsschwerpunkt grundsätzlich zu 100 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben förderfähig. Eine Ausnahme gilt für den Beratungsschwerpunkt 8. Hier sowie bei allen Folgeberatungen gelten die jeweiligen o. g. Zuwendungssätze.
Wer profitiert von der Förderung?
Endbegünstigte der Förderung sind landwirtschaftliche Unternehmen, die die Voraussetzungen eines Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) erfüllen.
Grundsätzlich müssen diese ihren Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Abweichend hiervon können für die Beratungsschwerpunkte 2, 4, 6 und 9 auch Unternehmen mit Betriebssitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns berücksichtigt werden, sofern die Flächen, auf die sich die Beratung bezieht, nachweislich in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Eine Beratung kann auch als Gruppenberatung mehrerer Endbegünstigter stattfinden.
Die Endbegünstigten können selbst keinen Förderantrag stellen. Antragsteller und somit Zuwendungsempfänger sind folgende durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern anerkannte Beratungsunternehmen:
| Beratungsunternehmen | Adresse |
|---|---|
| Bioland e.V. – Beratung Ost | Muschau 2, 04668 Grimma |
| BIOPARK Markt GmbH | Stavenhagener Straße 41, 17139 Malchin |
| LMS Agrarberatung GmbH | Graf-Lippe-Straße 1, 18059 Rostock |
| ÖKORING ökologischer Landbau GmbH | Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg |
| Unternehmensberatung Uwe Schmidt | Steinbrücken 13, 07554 Gera |
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich beim Endbegünstigten um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt oder einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen wurde.
Wie hoch ist die Förderung?
Je Beratungsleistung werden maximal 1.500 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Eine Beratungsstunde kann mit maximal 150 Euro gefördert werden.
Pro Kalenderjahr ist die Zuwendung auf drei Beratungen je Endbegünstigten begrenzt.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind die Umsatzsteuer, Skonti und sonstige Preisnachlässe sowie Personalkosten, die über die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratungsleistungen hinausgehen. Diese Ausgaben sind durch den Endbegünstigten als Eigenanteil zu tragen.
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn sie mindestens 500 Euro je Beratungsleistung beträgt.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Die Antragstellung erfolgt durch das Beratungsunternehmen über die Internetantragstellung Projektförderung (IAP)
- Nach Eingang des Antrags erhält das Beratungsunternehmen eine Eingangsbestätigung. Diese ermöglicht den vorzeitigen Vorhabenbeginn. Ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.
Der Beratungsvertrag zwischen dem Beratungsunternehmen und dem Endbegünstigten kann anschließend geschlossen werden. Zusätzlich hat der Endbegünstigte zu bestätigen, dass er ein KMU und kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist.
Um am Bewilligungsverfahren teilnehmen zu können, sind diese Unterlagen durch das Beratungsunternehmen über das IAP bis zum jeweiligen Stichtag (31. März, 31. Juli oder 30. September) einzureichen
- Die Beratung erfolgt durch das Beratungsunternehmen.
Die konkreten Inhalte, der Umfang sowie die Dauer der Beratung werden individuell zwischen dem Beratungsunternehmen und dem Endbegünstigten entsprechend des Beratungsschwerpunktes und den Vorgaben der RL-Beratung M-V festgelegt.
Die Mindestzeit eines vor Ort durchzuführenden Beratungstermins beträgt zwei Stunden. Die Beratung kann daneben auch telefonisch oder digital erfolgen. Insgesamt müssen mindestens 25 Prozent der Beratung bei dem Endbegünstigten vor Ort erbracht werden.
- Nach Abschluss des Beratungsvorhabens reicht das Beratungsunternehmen den Verwendungsnachweis über das IAP ein. Hierzu gehören das Beratungsprotokoll mit Sachbericht, die Rechnung an den Endbegünstigten sowie der Nachweis über die Zahlung des Eigenanteils.
Was wird benötigt?
| Endbegünstigte | ✓ | |
|---|---|---|
| Antragstellung | Auswahl eines anerkannten Beratungsunternehmen | ☐ |
| Name des landwirtschaftlichen Unternehmens | ☐ | |
| BNRZD (Betriebsnummer) | ☐ | |
| bei Betriebssitz außerhalb M-V: Nachweis über Flächen innerhalb M-V | ☐ | |
| Für die Teilnahme am Auswahlverfahren (Stichtag) | ||
| Vordruck „KMU“ | ☐ | |
| bei Partner-/verbundene Unternehmen Vordruck erweiterte „KMU-Erklärung“ | ☐ | |
| Vordruck - kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Deggendorf-Klausel) | ☐ | |
| Unterschrift Beratungsvertrag | ☐ | |
| Mittelanforderung | ||
| Unterschrift Beratungsprotokoll | ☐ | |
| Begleichung Eigenanteil | ☐ |
Rechtliche Grundlagen
Leitfäden für Zuwendungsempfänger
Leitfaden für Antragstellung, Bewilligungsverfahren und Mittelanforderung
