Saat- und Pflanzgutanerkennung
Die Durchführung der Aufgaben nach dem Saatgutverkehrsgesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern übertragen.
In Mecklenburg-Vorpommern (DE13) ist dafür zuständig das
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
- Pflanzenschutzdienst -
Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut (Dezernat 450)


