Förderung Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

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Mail: foerderunglallf.mvnetde
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen zur Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen in der Agrar- und Forstwirtschaft.
Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Agrar- und Forstwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WissAgrarFöRL M-V).
Die Vorhaben sollen zur Steigerung der Wirtschaftsleistung und Innovationsfähigkeit, zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation und Befähigung und dadurch zum unternehmerischen Erfolg beitragen, gute Berufs- und Lebensperspektiven schaffen sowie unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung den Arbeitskräftebedarf sichern sowie auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten (Diversifizierung) umstellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen, die nicht Bestandteil der normalen Berufsaus- oder -fortbildung sind z. B. Fahrschulausbildung Klasse T und BE, Sachkundenachweise, Fortbildung zu zertifizierten Natur- und Landschaftsführern oder geprüften Natur- und Landschaftspflegern, Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Personen, Weiterbildung im Bereich der Rechte von Beschäftigten
- Demonstrationsprojekte, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching sowie
- Der Austausch von landwirtschaftlichem Management sowie der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe oder des vor- und nachgelagerten Bereiches mit folgenden Zielen:
- die Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
- die Erhöhung des Umweltbewusstseins von Beschäftigten in der Agrar- und Forstwirtschaft
- Vorhaben zur Ermittlung des regionalen und individuellen Qualifizierungsbedarfs
Weitere Information sind der WissAgrarFöRL M-V zu entnehmen. Zudem können Auskünfte zum jeweiligen Angebot bei den unten angegebenen Bildungseinrichtungen eingeholt werden.
Wer sind Zuwendungsempfänger?
- anerkannte Bildungseinrichtungen
- anerkannte Beratungsanbieter
Wie hoch ist die Förderung?
Die Projektförderung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 70 % bis 100 % gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (LALLF) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Aktuell in den Förderprogrammen Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen aktive Bildungsträger
| Bildungseinrichtung | Adresse | Website | |
|---|---|---|---|
| BilSE-Institut GmbH | Kerstingstraße 2 18273 Güstrow | https://www.bilse.de/start | |
| UFAT - Bildungswerk e.V. Wöbbelin | Schweriner Straße 66 19288 Wöbbelin | https://www.deula.de/standorte/deula-woebbelin/start | |
| KTL GmbH & Co. KG | Neuklockenhäger Weg 1a 18311 Ribnitz-Damgarten | https://www.ktl-hirschburg.de/ | |
| VHS Vorpommern-Greifswald | Martin-Luther-Straße 7a 17489 Greifswald | https://www.vhs-vg.de/ |
Bei Vorhaben zu Demonstrationsprojekten, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching können Zuwendungsempfänger auch anerkannte Beratungsanbieter sein.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Die Antragstellung erfolgt durch die Bildungseinrichtung über die Internetantragstellung Projektförderung (IAP). Zugang: IAP Antragsportal
- Nach Eingang des Antrags erhält die Bildungseinrichtung eine Eingangsbestätigung. Diese ermöglicht den vorzeitigen Vorhabenbeginn. Ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.
Nach den jeweiligen Stichtagen (1. März, 1. Mai, 1. August oder 1. November) erfolgen die Auswahlverfahren durch die Bewilligungsbehörde. Im Ergebnis werden Bewilligungs-/ Ablehnungsbescheide versandt.
- Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch die Bildungseinrichtung.
Eine Mindestteilnehmerzahl sowie die Mindestdauer sind für einzelne Maßnahmen durch die Richtlinie vorgegeben.
- Nach Abschluss der Maßnahme reicht die Bildungseinrichtung den Verwendungsnachweis über das IAP ein.