Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2024
Kontrolldurchführung
Durch die Mitarbeiter der Fischereiaufsichtsstationen des LALLF wurden im Jahr 2024 - 2.165 Fischereikontrollen (davon 839 Seekontrollen und 1.326 Hafen-/Landkontrollen), 22 Vermarktungskontrollen und 9.817 Anglerkontrollen durchgeführt.
Zusammen mit den rund 15.000 Kontrollen der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht und den Kontrollen der Wasserschutzpolizei wurden damit mehr als 30.000 Angler einer Kontrolle unterzogen.
Feststellung rechtswidriger Handlungen
Im Jahr 2024 wurden im LALLF insgesamt 1.337 rechtswidrige Handlungen gegen fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert. Die Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig angestiegen (+ 4,2 %).
Die festgestellten Verstöße wurden im LALLF angezeigt durch:
Mitarbeiter des LALLF - 571 Fälle
Ehrenamtliche Fischereiaufseher - 365 Fälle
Wasserschutzpolizei/Polizei - 392 Fälle
sonstige - 9 Fälle
Bei den Anglern war die „Schwarzangelei“ – das Angeln ohne Erlaubnis – in Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht wieder das häufigste Delikt. Die folgenden Ränge wurden durch das Angeln in Schonbezirken, das Angeln ohne Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe, das Angeln entgegen naturschutzrechtlicher Bestimmungen, die Verwendung lebender Köderfische, die Nichtbeachtung des Verankerungsgebotes im Strelasund und weiteren Gewässerteilen, das verbotswidrige Schleppangeln sowie die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische belegt.
Im Bereich der Berufsfischerei (Küste) ist die Anzahl der Feststellungen mit 171 Fällen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (+ 21%). Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der Verletzung von Meldepflichten (74), in der mangelhaften Kennzeichnung von Fanggeräten (24 Fälle), Mitführen der Fischereidokumente (24), aber auch bei Anlandung von Fischen während der Schonzeit oder von untermaßigen Fischen (22) festzustellen.
Im Rahmen der Kontrolle der Vermarktungsvorschriften zu Fischereierzeugnissen wurden 22 Vorgänge registriert (11 x fehlerhafte Kennzeichnung der Fischereierzeugnisse, 1 x Verdacht Verbrauchertäuschung, 3 x Rückverfolgbarkeit, 4 x fehlende Verkaufsbelege, 3 x Verletzung der Registrierungspflicht als Erstvermarkter).
Wie in den Vorjahren, ergaben auch im Jahr 2024 die Strafermittlungsverfahren in der überwiegenden Anzahl den Straftatbestand der Fischwilderei (606 Fälle). Daneben wurde in 3 Fällen wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung und in 46 Fällen wegen des Verdachtes der Tierquälerei ermittelt.
Die Feststellung ordnungswidriger Handlungen bei Anglern ergab im Jahr 2024 1.135 Feststellungen mit 1.538 ordnungswidrigen Tatbeständen (s.a. Tab.).
Tatbestand | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|---|
Verletzung der Fischereischeinpflicht | 579 | 469 | 443 | 452 | 446 |
Fehlender Nachweis der Fischereiabgabe | 125 | 121 | 83 | 108 | 72 |
Nicht-mit-führen Angelerlaubnis (Küstengewässer) | 280 | 275 | 191 | 249 | 269 |
Nicht-mit-führen Angelerlaubnis (Binnengewässer) | 504 | 375 | 374 | 370 | 432 |
Mitführen fangbereier Geräte ohne Dokumente | 29 | 11 | 16 | 7 | 13 |
Verstöße gegen Mindestmaße und Schonzeiten | 15 | 12 | 15 | 25 | 17 |
Verstöße Tagesfangbegrenzung (Küstengewässer) | 7 | 3 | 1 | 1 | 2 |
Nichtbeachtung der Fisch-, Laichschonbezirke, Winterlager | 196 | 130 | 139 | 78 | 150 |
Verstöße gegen Naturschutzgebiets-VO | 20 | 36 | 23 | 28 | 29 |
Verwendung lebender Köderfische | 17 | 11 | 12 | 14 | 20 |
Schleppangeln in Verbotsgebieten | 55 | 40 | 37 | 25 | 17 |
Nichtbeachtung Verankerung in Fischereibezirken in Küstengewässern | 37 | 25 | 17 | 25 | 19 |
Verletzung sonstiger Gebote und Verbote | 40 | 67 | 22 | 56 | 52 |
gesamt | 1.904 | 1.575 | 1.383 | 1.438 | 1.538 |
Ahndung rechtswidriger Handlungen
Die von den Kontrollbefugten festgestellten rechtswidrigen Handlungen werden durch das LALLF entsprechend der gesetzlich bestimmten Zuständigkeit entweder an die zuständige Behörde zur Entscheidung abgegeben oder es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet welches i.d.R. durch Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes abgeschlossen wird.
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