Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2024

Kontrolldurchführung

Durch die Mitarbeiter der Fischereiaufsichtsstationen des LALLF wurden im Jahr 2024 - 2.165 Fischereikontrollen (davon 839 Seekontrollen und 1.326 Hafen-/Landkontrollen), 22 Vermarktungskontrollen und 9.817 Anglerkontrollen durchgeführt. 

Zusammen mit den rund 15.000 Kontrollen der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht und den Kontrollen der Wasserschutzpolizei wurden damit mehr als 30.000 Angler einer Kontrolle unterzogen.

Feststellung rechtswidriger Handlungen

Im Jahr 2024 wurden im LALLF insgesamt 1.337 rechtswidrige Handlungen gegen fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert. Die Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig angestiegen (+ 4,2 %).
 
Die festgestellten Verstöße wurden im LALLF angezeigt durch:
Mitarbeiter des LALLF                   - 571 Fälle
Ehrenamtliche Fischereiaufseher  - 365 Fälle
Wasserschutzpolizei/Polizei           - 392 Fälle
sonstige                                             -     9 Fälle

Bei den Anglern war die „Schwarzangelei“ – das Angeln ohne Erlaubnis – in Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht wieder das häufigste Delikt. Die folgenden Ränge wurden durch das Angeln in Schonbezirken, das Angeln ohne Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe, das Angeln entgegen naturschutzrechtlicher Bestimmungen, die Verwendung lebender Köderfische, die Nichtbeachtung des Verankerungsgebotes im Strelasund und weiteren Gewässerteilen, das verbotswidrige Schleppangeln sowie die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische belegt.

Im Bereich der Berufsfischerei (Küste) ist die Anzahl der Feststellungen mit 171 Fällen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (+ 21%). Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der Verletzung von Meldepflichten (74), in der mangelhaften Kennzeichnung von Fanggeräten (24 Fälle), Mitführen der Fischereidokumente (24), aber auch bei Anlandung von Fischen während der Schonzeit oder von untermaßigen Fischen (22) festzustellen.

Im Rahmen der Kontrolle der Vermarktungsvorschriften zu Fischereierzeugnissen wurden 22 Vorgänge registriert (11 x fehlerhafte Kennzeichnung der Fischereierzeugnisse, 1 x Verdacht Verbrauchertäuschung, 3 x Rückverfolgbarkeit, 4 x fehlende Verkaufsbelege, 3 x Verletzung der Registrierungspflicht als Erstvermarkter).

Wie in den Vorjahren, ergaben auch im Jahr 2024 die Strafermittlungsverfahren in der überwiegenden Anzahl den Straftatbestand der Fischwilderei (606 Fälle). Daneben wurde in 3 Fällen wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung und in 46 Fällen wegen des Verdachtes der Tierquälerei ermittelt.

Die Feststellung ordnungswidriger Handlungen bei Anglern ergab im Jahr 2024 1.135 Feststellungen mit 1.538 ordnungswidrigen Tatbeständen (s.a. Tab.).

Tab.: Art und Anzahl der registrierten ordnungswidrigen Tatbestände bei Anglern
Tatbestand 2020 2021 2022 2023 2024
Verletzung der Fischereischeinpflicht 579 469 443 452 446
Fehlender Nachweis der Fischereiabgabe 125 121 83 108 72
Nicht-mit-führen Angelerlaubnis (Küstengewässer) 280 275 191 249 269
Nicht-mit-führen Angelerlaubnis (Binnengewässer) 504 375 374 370 432
Mitführen fangbereier Geräte ohne Dokumente 29 11 16 7 13
Verstöße gegen Mindestmaße und Schonzeiten 15 12 15 25 17
Verstöße Tagesfangbegrenzung (Küstengewässer) 7 3 1 1 2
Nichtbeachtung der Fisch-, Laichschonbezirke, Winterlager 196 130 139 78 150
Verstöße gegen Naturschutzgebiets-VO 20 36 23 28 29
Verwendung lebender Köderfische 17 11 12 14 20
Schleppangeln in Verbotsgebieten 55 40 37 25 17
Nichtbeachtung Verankerung in Fischereibezirken in Küstengewässern 37 25 17 25 19
Verletzung sonstiger Gebote und Verbote 40 67 22 56 52
gesamt 1.904 1.575 1.383 1.438 1.538

Ahndung rechtswidriger Handlungen

Die von den Kontrollbefugten festgestellten rechtswidrigen Handlungen werden durch das LALLF entsprechend der gesetzlich bestimmten Zuständigkeit entweder an die zuständige Behörde zur Entscheidung abgegeben oder es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet welches i.d.R. durch Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes abgeschlossen wird.

 

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