Handelsklassenüberwachung: Obst und Gemüse
EG-Vermarktungsnormen Obst, Gemüse und Deutscher Handelsklasse
Der internationale verflochtene und stark differenzierte Handelsverkehr mit frischem Obst und Gemüse erfordert allgemein gültige Qualitätsnormen auf gesetzlicher Grundlage. Diese Normen müssen auf allen Handelsstufen, beginnend beim Erstinverkehrbringer (Produzent, Aufbereiter, Sortierer) über den Versandweg, Großhandel, Einzelhandel bis zum Angebot des Verbrauchers eingehalten werden.
Normen sind Standards, die nach einheitlichen Kriterien und Qualitätsregeln erstellt worden sind. Die Produkte müssen gut entwickelt und ausgereift, nicht angefault, also gesund sein. Sie sollten ein natürliches Aussehen in Form und Farbe haben. Die Erzeugnisse dürfen keinen Schmutz aufweisen und müssen immer die volle Frische besitzen. Weiterhin sollen sie der gesunden Ernährung dienen und nicht mit Fehlern und Mängeln behaftet sein.
Welche Produkte unterliegen den EG-Vermarktungsnormen bzw. der Deutschen Handelsklasse
Obst: Äpfel, Aprikosen, Avocados, Birnen, Erdbeeren, Kirschen, Kiwis, Melonen, Pfirsiche, Nektarinen, Pflaumen, Tafeltrauben, Wassermelonen
Gemüse: Artischocken, Auberginen, Bleichsellerie, Blumenkohl, Bohnen, Chicoree, Pflückerbsen, Porree, Gemüsepaprika, Gurken, Kopfkohl, Kulturchampignons, Möhren, Spargel, Salate, einschließlich Kopfsalat, Spinat, Zucchini, Zwiebeln Rosenkohl
Zitrusfrüchte: Orangen, Clementinen, Mandarinen, Zitronen
Nüsse: Wal- und Haselnüsse in der Schale
Wer überwacht die Handelsklassen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Zuständigkeit der Überwachung zur Anwendung und Einhaltung der Normen ist wie folgt geregelt:
- Auf der Erzeuger- und Großhandelsstufe = LALLF M-V
- Auf der Einzelhandelsstufe = Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte
Rechtgrundlagen
VO(EG) 1234/2007 (pdf 593 KB)
VO(EG) 1580/2007 (pdf 678 KB)
Deutsches Handelsklassengesetz
VO über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffel