Fischereiaufsicht erweitert Drohnenflotte

Die Fischereiaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat ihre technische Ausstattung zur Durchführung von Fischereikontrollen erweitert. Seit März 2025 sind zwei Drohnen des Typs DJI Mavic 3T im Einsatz. Seit Mitte September 2026 stehen zusätzlich zwei Drohnen des Typs DJI Matrice 4TD sowie eine Drohne des Typs DJI Matrice 4T zur Verfügung.

Die Beschaffung der neuen Drohnensysteme erfolgte auf Grundlage der bisherigen Einsatzerfahrungen. Die beiden DJI Matrice 4TD verfügen über die Schutzklasse IP55 und können damit auch unter anspruchsvollen Witterungsbedingungen eingesetzt werden. Ergänzend wurden zwei Monitore beschafft, die eine Auswertung des von den Drohnen aufgenommenen Bildmaterials unmittelbar am Einsatzort ermöglichen.

Der Einsatz der Drohnentechnik unterstützt die Fischereiaufsicht bei der risikoorientierten Planung, Vorbereitung und Durchführung von Fischereikontrollen. Damit wird zugleich die Umsetzung der Kontrollanforderungen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009, unterstützt.

Die Gesamtkosten für die Drohnensysteme und die ergänzende technische Ausstattung belaufen sich auf 35.413,88 Euro. Davon werden 70 Prozent aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und 30 Prozent aus nationalen Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

Fischereiaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzt auf moderne Technologie

Die Fischereiaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat seit März 2025 zwei DJI Mavic 3T Flugdrohnen in Betrieb genommen, um die Überwachung und Kontrolle der Fischereiausübung in den Küstengewässern zu optimieren.

Weiterhin wurde im Oktober 2025 eine Unterwasserdrohne (ROV) Deep Trekker Photon in Dienst gestellt. Mit diesem Tauchroboter stehen der Fischereiaufsicht nun auch Kontrollmöglichkeiten z.B. für den unter Wasser befindlichen Teil von Fanggeräten zur Verfügung, ohne dass diese dazu aufgenommen werden müssen.

Mit der Implementierung dieser Drohnen wird die Fischereiaufsicht mit moderner Technologie ausgestattet, die auch hochauflösende Kameras und Wärmebildkameras umfasst.

Die Nutzung der Drohnen dient insbesondere der effektiven Überwachung und Kontrolle der Fischereigewässer und -fanggeräte, die die obere Fischereibehörde im Zusammenhang mit der Umsetzung der Änderungen der Kontrollverordnung gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 1224/2009 des Rates erfüllen muss. Diese Ausstattung soll sicherstellen, dass die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik effektiver kontrolliert und besser eingehalten werden.

Die Gesamtkosten für die Flugdrohnen und IT-Hardware belaufen sich auf 20.255,53 €,  wobei 70 % aus EMFAF-Fördermitteln  (Europäischen Meeres- und Fischereifonds) und 30 % aus nationalen Mitteln (Landesmittel M-V) finanziert werden.

Die Gesamtkosten für die Unterwasserdrohne und IT-Hardware belaufen sich auf 31.393,18 €,  wobei 70 % aus EMFAF-Fördermitteln  (Europäischen Meeres- und Fischereifonds) und 30 % aus nationalen Mitteln (Landesmittel M-V) finanziert werden.

Die Fischereiaufsicht des Landes MV setzt mit diesen Schrittrn ein klares Zeichen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände und die Bekämpfung illegaler Fischereiaktivitäten.