Pressemitteilungen

Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Antje Krüger / Tel. 0385 588-61806 / antje.krueger@lallf.mvnet.de


Pressemitteilungen 2023


Zuckergehalt, Zusatzstoffe, Vitamine u.a. - Erfrischungsgetränke amtlich geprüft

Gerade im Sommer, bei hohen Temperaturen greifen Verbraucher gern zu Erfrischungsgetränken. Auch diese Warengruppe wird im LALLF regelmäßig unter die Lupe genommen. Im laufenden Jahr sind im LALLF 84 Proben unterschiedliche Erfrischungsgetränke untersucht worden. Im Ergebnis mussten davon sechs (7 %) aus unterschiedlichen Gründen beanstandet werden.

„Apfelsaftschorlen, Brausen, Colalimonaden, Eistee, isotonische Getränke, Fruchtsaftgetränke und Limonaden aus dem Einzelhandel in MV wurden alle auf ihren angegebenen Zucker-Nährwert überprüft. Erfreulicherweise ergaben sich dabei keinerlei Abweichungen“, weiß Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.

75 der Proben wurden auf Zusatzstoffe, u. a. Konservierungs- und Süßstoffe untersucht. In 35 waren Zusatzstoffe nachweisbar, wobei keiner über der erlaubten Höchstmenge lag.

„Eine Stichprobe von elf der 84 Proben ist auf die deklarierten Vitamine und deren –gehalte kontrolliert worden. In einem zuckerfreien Erfrischungsgetränk mit Süßungsmittel und zugesetzten Vitaminen war der Niacin-Gehalt geringer als deklariert. Es wurde daher beanstandet“, sagt Goltermann.

Zwei Proben Apfelsaftschorle mussten wegen der irreführenden Auslobung "ohne Zuckerzusatz" beanstandet werden. Da Apfelsaftschorlen üblicherweise ohne Zusatz von Zucker hergestellt werden, handelt es sich bei dieser Angabe um eine Werbung mit Selbstverständlichkeit.

„Letztlich gab es Kennzeichnungsmängel auf den Verpackungen“, unterstreicht der Direktor. „Wenn man unsere langjährigen Untersuchungsergebnisse betrachtet, sind Kennzeichnungsmängel das größte Problem. Im Durchschnitt von etwa 7.600 untersuchten Lebensmitteln im Jahr 2022 mussten allein etwa 10 % aus diesem Grund beanstandet werden. Der bei den Erfrischungsgetränken festgestellte Anteil Beanstandungen von 7 % ist als gering einzustufen.


Erweiterte Aalschonzeit für Berufsfischer beginnt am 15. September

Der EU-Ministerrat für Landwirtschaft und Fischerei hat Mitte des Jahres 2022 überraschend und ohne Rücksprache mit den Mitgliedsstaaten ein weitreichendes Schutzpaket für die Fischart Aal (Anguilla anguilla) für das Jahr 2023 beschlossen. Das hatte für Freizeitangler und Fischer immense Auswirkungen.
Die Freizeitfischerei auf den beliebten Speisefisch ist für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.03.2024 komplett untersagt worden. Das Verbot gilt für die Unionsgewässer einschließlich Brackwasser, Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer, also für fast alle Teile der Küstengewässer der Nord- und Ostsee.
Für die Berufsfischer gilt nun die verpflichtende Ausweitung der Aalschonzeit von drei auf sechs Monate. In der Umsetzung wird jegliches Aneignen und Anlanden, ob direkt Aal oder Aal als Beifang, ab dem 15.September 2023 bis zum 14. März 2024 untersagt.
Gewählt wurde dieser Zeitabschnitt, weil die EU-Verordnung auch definiert, dass die Wanderungen des Fisches entsprechend seiner Lebensstadien berücksichtigt werden sollen. Der benannte Schonzeitraum umfasst die Phase der abwandernden Blankaale in Richtung Sargassosee, einem Meeresgebiet des Atlantiks, östlich von Florida. Dorthin ziehen sie, um sich das einzige Mal in ihrem Leben zu vermehren.
„Auch wenn der oberen Fischereibehörde des Landes, dem LALLF, bekannt und bewusst ist, dass die Fischereibetriebe Blankaale nicht befischen, außerdem erfolgreiche Besatzmaßnahmen laut Aalmanagementplänen durchgeführt wurden, ist der europäische Beschluss nicht zu ändern“, betont Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verfehlungen werden nach aktuellem Katalog Bußgelder mindestens ab 100 Euro/kg Aal fällig.
Das Ziel des erweiterten Fangverbots ist, den Bestand des Aals in den europäischen Gewässern zu schützen und eine 40%ige Abwanderung zu gewährleisten. Sein Bestand hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich abgenommen und die Population gilt als stark gefährdet. Verunreinigte Gewässer, Wasserkraftwerke, Wehre und Kormorane sind ebenfalls Gründe für die Dezimierung der schlagenartigen Fische.

Hintergrund
Da sich Aale nur einmal in ihrem Leben vermehren, und das nach frühestens sechs (männliche Tiere) bzw. 12 Jahren (weibliche Tiere), fehlt jeder auf der Wanderung gefangene Aal in der Reproduktion.
Der Bestand des Europäischen Aals gilt als stark gefährdet. Seit Jahren werden Anstrengungen unternommen, die seltenen Tiere zu schützen und die Bestände per Besatzmaßnahmen wieder aufzubauen. Gemäß der Küstenfischereiverordnung MV kann die Fischereiausübung auf Aal dementsprechend jederzeit eingeschränkt werden.
Der Aal ist ein Überlebender aus prähistorischen Zeiten und gehört zu den diadromen Arten. Das heißt, er muss zwischen den Lebensräumen Süß- und Salzwasser wechseln. Das ausgesprochene Aalfangverbot dient dem Schutz während des marinen Teils seines Lebenszyklus.


Gesundheitlich relevante Allergene im Käseersatz?

„In acht von 14 Proben (57 %) von Käseersatzprodukten wurden zumindest Spuren von ein bis drei nicht gekennzeichneten Allergenen nachgewiesen“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Die seit 2022 laufende analytische Untersuchung von Käseimitaten auf nicht gekennzeichnete Allergene ergab, dass nur in sechs Proben keinerlei Spuren von allergenen Bestandteilen nachweisbar waren. Dabei enthielten alle 14 Produktkennzeichnungen eine Auslobung zur Allergenfreiheit. Die am häufigsten verwendeten Begriffe waren dabei „glutenfrei“, „frei von Soja“ und „frei von Milch“.
Käseersatzprodukte werden häufig auf der Basis von Schalenfrüchten wie Mandeln, Walnuss oder Cashewkernen und pflanzlichen Fetten wie z. B. Kokosöl hergestellt. Aufgrund der Vielzahl verwendeter Zutaten gibt es zahlreiche Eintragsquellen von möglichen Allergenen in den Käseersatz, die ein Risiko für die Gesundheit empfindlicher Verbraucher darstellen können.
Mandelproteine waren das am häufigsten nachweisbare Allergen. In fünf der untersuchten Proben waren sie enthalten. In den meisten Fällen handelte es sich um Spurennachweise unterhalb der Schwellenwertdosis, die als riskant für Allergiker gilt. Nur in einem Käseersatzprodukt lag der Gehalt etwas höher. Diese Probe trug zwar den Hinweis „kann Spuren von Mandeln“ enthalten, trotzdem wurde dem Hersteller empfohlen, sein Allergenmanagement zu prüfen, um den Mandeleintrag zu minimieren.
Kuhmilchproteine wurden in vier der Proben in sehr geringen Konzentrationen gefunden. Diese Spurennachweise lagen unterhalb der für Allergiker riskanten Schwellenwertdosis und keines der betroffenen Produkte war als „frei von Kuhmilch“ ausgelobt.
Andere nachweisbare Allergene waren Senf in zwei, Sellerie in einer sowie Cashewnuss in zwei der untersuchten Proben. Auch diese Hersteller erhielten entsprechende Hinweise.

Goltermann resümiert: „Insgesamt ist das Ergebnis der Untersuchung erfreulich. Von keinem der untersuchten Käseersatzprodukte ging eine Gefahr für Allergiker oder Menschen mit Unverträglichkeiten aus.“ Auf den meisten Produkten war klar gekennzeichnet, welche allergenen Stoffe im Betrieb verarbeitet wurden, bei denen ein Spurengehalt nicht vollständig auszuschließen ist.

Hintergrund
Was vor einigen Jahren noch im Großhandel als günstige Alternative zu Käse für die Gastronomie angeboten wurde, findet sich inzwischen in jedem Supermarktregal in immer größer werdender Vielfalt. Die Käseersatzprodukte werden aus verschiedensten Zutaten hergestellt. Wässrige Auszüge von Soja, Mandeln und anderen Nüssen sowie pflanzliche Öle bilden meist die Grundlage der „Käse“masse und werden mit Stärke, Salz und Emulgatoren in eine streichfähige bzw. feste Form gebracht. Aromen und Geschmacksverstärker sorgen für einen möglichst käseähnlichen Geschmack. Solche Produkte dürfen in der EU nicht als „Käse“ bezeichnet werden, da Käse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 einem Bezeichnungsschutz unterliegt.

Allergene sind (lt. Definition der LMIV):
Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Sie sind in der Kennzeichnung hervorzuheben oder bei unverpackten Lebensmitteln als mündliche oder schriftliche Information leicht zugänglich bereit zu stellen. In der EU müssen die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten immer angegeben werden.


Pyrrolizidinalkaloiden auf der Spur

Seit dem Jahr 2017, mit dem Beginn der detailliert möglichen Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) im LALLF, sind 576 Proben auf diesen giftigen Pflanzeninhaltstoff analysiert worden. Kontrolliert wurden hauptsächlich Honige (399 Stück), um den Stand der Belastung einschätzen zu können. Weiterhin waren Tees (95), Gewürze (42), Getreideprodukte (30) und Getreide (10) in der Überprüfung.

Bei den Honigen waren 127 Proben positiv, also knapp ein Drittel enthielten PA. Die durchschnittlich nachgewiesene Menge PA betrug im Honig 8 μg/kg. Diese Größenordnung ist gesundheitlich völlig unbedenklich. Selbst die höchsten ermittelten Werte der im Verkauf entnommenen Proben führen bei üblichen Verzehrsmengen nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Aktuell ist in der EU-Rechtsgebung kein Höchstgehalt für PA in Honig festgelegt oder in Aussicht, so dass die Beurteilung ausschließlich unter toxikologischen Gesichtspunkten erfolgt.
Bienen tragen den Pollen PA-haltiger Pflanzen in den Honig ein. Dem Imker stehen nur wenige Minimierungsmaßnahmen zur Verfügung. Das kann eventuell über eine spezifische Standortwahl der Bienenvölker und einen angepassten Schleuderzeitpunkt gelingen.

Bei den untersuchten Tees wurden in 13 % (12 Stück), bei den Gewürzen sogar in 71 % (30 Stück) PA nachgewiesen. Der Median lag bei 364 μg/kg. In den Getreiden und Getreideprodukten waren keine Gehalte nachweisbar.
Ein Vorkommen von PA in Lebensmitteln ist über die Kontamination mit gifthaltigen Pflanzen/-teilen oder deren Samen oder Pollen möglich, die während der Ernte ungewollt als Verunreinigung in die für Tees vorgesehenen Pflanzen gelangen. Wichtige Pflanzenvertreter sind beispielsweise Greiskräuter und Borretschgewächse. Die Pflanzengifte können beim Menschen Leber- und Nierenschäden verursachen sowie zu Krebs führen.

Erkennbar ist aber eine abnehmende Entwicklung der PA-Gehalte in Tee und Gewürzen. Durch eine thematische Sensibilisierung hat die Lebensmittelindustrie Möglichkeiten gefunden, um die enthaltenen Mengen an PA zu senken. Dieser Trend spiegelt sich erfreulicherweise deutschlandweit wider.
Der zulässige PA-Gehalt in Tee und Gewürzen ist erstmals seit dem Juli 2022 rechtlich geregelt und liegt je nach Sorte zwischen 75 und 400 μg/kg für Tee bzw. 400 und 1.000 μg/kg für Gewürze und Kräuter. Bei Tee für Säuglinge und Kleinkinder gilt ein extra geringer von 1,0 μg/kg. Er entspricht der aktuellen Nachweisgrenze.

Der Bedarf einer kontinuierlichen Überwachung von PA in Lebensmitteln wird mit diesen Untersuchungsergebnissen unterstrichen, um mögliche negative Effekte auf die menschliche Gesundheit zu minimieren. Von der EU werden zunehmend Höchstgehalte für Pflanzentoxine in Lebensmitteln festgelegt, um VerbraucherInnen besser zu schützen.

Hintergrund
Pflanzentoxine sind Alkaloide, die in vielen Pflanzenarten vorkommen können und der Abwehr von Schadinsekten und Fressfeinden dienen.
Mit den nachgewiesenen Gehalten in Kräutertees und Tees ist eine akute gesundheitliche Gefährdung eher unwahrscheinlich. Jedoch kann für Vielverzehrer, die über einen langen Zeitraum höher belastete Teeaufgüsse trinken, ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden. Daher wird Verbraucherinnen und Verbrauchern, besonders Eltern, Stillenden und Schwangeren empfohlen, abwechslungsreich zu trinken und den Flüssigkeitsbedarf nicht ausschließlich durch Kräutertee und Tee zu decken. Dies ist auch für Kinder zu berücksichtigen.

Generell gilt, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und -qualität bei der Lebensmittelwirtschaft liegt. Wer mit Lebensmitteln handelt, muss alle hieraus resultierenden lebensmittelrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass keine gesundheitlich bedenklichen Lebensmittel in den Verkehr kommen. Außerdem gilt ein Minimierungsgebot für unerwünschte Stoffe (Verordnung (EWG) Nr. 315/93). Dabei soll durch die gute Praxis von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen der Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln auf so niedrige Werte begrenzt werden, wie vernünftigerweise möglich ist (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable-Prinzip).
 

Lebensmitteltest: Erdbeeren aus MV sind köstlich und sicher

Pressemitteilung LM 199/2023

Das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock hat 14 Proben frischer Erdbeeren auf rund 480 Substanzen untersucht und keine bedenklichen Auffälligkeiten gefunden.
"Ich freue mich, dass die Proben - wie in den Vorjahren auch - keine böse Überraschungen zu Tage gefördert haben. Zwölf der Erdbeerproben stammten aus Mecklenburg-Vorpommern, die anderen beiden aus Brandenburg und Schleswig-Holstein. Damit ist klar: Erdbeeren aus regionalem Anbau sind nicht nur köstlich, sondern auch sicher und können ohne Bedenken und mit viel Genuss verzehrt werden", betonte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus.
Der Minister wies darauf hin, dass in den untersuchten Proben sind nur Bruchteile der zulässigen Rückstandshöchstgehalte an Pflanzenschutzmitteln gefunden wurden, wobei zwei Proben keine Rückstände aufwiesen und drei Proben jeweils fünf Wirkstoffe der im Erdbeeranbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthielten.

"Bis auf zwei Ausnahmen handelte es sich bei allen Nachweisen um Fungizide. Das sind Mittel, die die Pflanzen, vor allem aber die Früchte, vor Pilzbefall, wie Grauschimmel (Botrytis), schützen sollen. Da die empfindlichen Erdbeeren anfällig für Fäulnis sind, brauchen sie einen Schutz. So verderben sie bei plötzlich einsetzendem feuchten Wetter während der Ernte nicht", erklärte LALLF-Direktor Dr. Stephan Goltermann und betonte, dass der Nachweis von Rückständen in Lebensmitteln nicht per se ein gesundheitliches Risiko für VerbraucherInnen darstelle.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt die Festlegung eines Rückstandshöchstgehaltes, der mit hohen Sicherheitsfaktoren zu toxikologischen Grenzwerten berechnet wird. Die Laborüberprüfung zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben beugt unsachgerechter Anwendung vor und trägt zum gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.

In Mecklenburg-Vorpommern werden auf 658 ha (InVeKoS 2022) Erdbeeren angebaut. Der Pflanzenschutzdienst des LALLF berät viele der 27 Erdbeeranbauer zu Fragestellungen des Integrierten Pflanzenschutzes. Ziele sind Empfehlungen zu optimalen Behandlungsmethoden und -einsätzen, angepasst an die aktuelle Schaderreger- oder Krankheitssituation. Anbaubetriebe bevorzugen im Bereich der Fungizide Präparate, die keine chemisch-synthetischen Wirkstoffe enthalten. Das sind beispielsweise Mittel gegen Echten Mehltau. Im Tunnelanbau von Erdbeeren helfen nützliche Insekten, den Einsatz von Insektiziden zu reduzieren.
 


Schrotböcken, Buchdruckern und Kupferstechern muss Einhalt geboten werden - LALLF-Pflanzengesundheitskontrolle auch für Exportholz

Die nach den Sturmverwüstungen im Frühjahr 2022 plötzlich vorhandenen übergroßen Mengen an Rundholz führten im Vergleich zu 2021 zu einer Vervierfachung der Exportanträge im LALLF und damit zu einem bis dahin noch nicht gekannten Umfang an notwendigen amtlichen Exportkontrollen. „Die bearbeitete Menge Rundholz stieg von etwa 25.000 m³ im Jahr 2021 auf 135.000 im Folgejahr“ fasst Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock zusammen. Außerdem stellten neue Exporteure Anträge, die sich mit der Bereitstellung notwendiger Unterlagen und den allgemeinen Anforderungen an das Exportverfahren in unserem Bundesland noch nicht auskannten.

Hohe Holzmarktpreise bewegen viele Besitzer dazu, das wegen der Gefahr der Ausbreitung von beispielsweise Bockkäfern oder Pilzkrankheiten schnell aus dem Wald zu bergende Holz exportieren zu wollen. Der Export von Rundholz an Drittstaaten unterliegt dem „Internationalen Pflanzenschutzabkommen“ (IPPC). Damit legt jedes Land pflanzengesundheitliche (phytosanitäre) Einfuhranforderungen für Importe fest. In MV ist der Pflanzenschutzdienst des LALLF für die Einhaltung dieser Einfuhrvorschriften des jeweiligen Empfängerlandes verantwortlich. Alle beantragten Exportmengen an Rundholz sind vorab auf ihren phytosanitären Zustand zu überprüfen. Also muss jeder einzelne Stamm im Wald aufgesucht und inspiziert werden. Ziel ist es, Krankheiten und Schädlinge zu erkennen.
Bei den ab dem Jahr 2022 in sehr großen Mengen angefallenen Fichtenstämmen wurde vorrangig auf einen möglichen Käferbefall, wie z.B. durch den Schrotbock, den Braunen Fichtenbock, auch den Buchdrucker und den Kupferstecher bonitiert. Erst danach ist das Holz für den Export freigegeben und kann verladen werden. Das notwendige Pflanzengesundheitszeugnis, das phytosanitäre Zertifikat, wird von den Kolleginnen und Kollegen des LALLF ausgestellt und vom Exporteur der Sendung beigefügt.
Allgemein wird angenommen, dass der Borkenkäfer durch den Klimawandel massenhafter zu erwarten ist. Aus Erfahrungen mit besonderen Wetterereignissen ist außerdem abzuleiten, dass auch zukünftig ein überdurchschnittlicher Schadholzanfall verursacht werden kann. „Es gilt, schnell zu reagieren, um zum Erhalt des phytosanitären Status‘ der Land- und Forstwirtschaft des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern beizutragen“, unterstreicht Goltermann.
Der Umfang an zu kontrollierenden Rundholzsendungen ist weiterhin hoch.


Corned beef ist nicht immer Corned beef - Qualitätsstufen werden häufig nicht eingehalten

Im Jahr 2022 bis dato sind im LALLF insgesamt 38 Erzeugnisse aus der Produktgruppe Corned meat untersucht worden. Zwölf (32 %) wurden bemängelt, weil sie nicht den BEFFE-Gehalt aufwiesen, der auf Grund ihrer Bezeichnung erwartbar war. Dieser Wert steht für das bindegewebseiweißfreie Fleischeiweiß. Er gibt an, wie viel hochwertiges Fleisch in einem Fleischerzeugnis verarbeitet worden ist. Auffälligerweise war der BEFFE bei neun Proben, die mit der Bezeichnung „Corned beef“ in den Verkehr gebracht wurden, zu gering, unter 18 %. Sie entsprachen somit nicht der Verkehrsauffassung und mussten als „irreführend“ bemängelt werden. Außerdem gab es Probleme bei der Kennzeichnung bei drei weiteren Proben.

Das, was umgangssprachlich immer als „Corned beef“ bezeichnet wird, ist nicht immer Corned beef. Vielmehr unterscheiden die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches drei verschiedene Qualitätsstufen sehr ähnlicher Produkte, die als „Corned meat“ zusammengefasst werden:
„Corned beef“ ist die höchste Qualitätsstufe. Es wird ausschließlich aus Rindfleisch hergestellt und ist umgerötet. Das heißt, es besitzt durch den Zusatz von Nitritpökelsalz einen stabilen, kräftig roten Farbton. Es weist einen BEFFE-Mindestgehalt von 18 % auf. Die nächste Qualitätsstufe ist das „Corned beef mit Gelee“, welches auch als „Deutsches Corned beef“ oder „Kraftfleisch vom Rind“ bezeichnet wird. Hier können bei der Herstellung zerkleinerte Schwarten, Sehnen oder Speisegelatine zugesetzt werden, wobei der BEFFE-Gehalt mindestens 14 % betragen muss. In der dritten und geringsten Qualitätsstufe werden die Erzeugnisse als „Rindfleischsülze“ oder „Rindfleisch in Aspik, fein zerkleinert“ benannt. Zur Herstellung wird gerissenes Fleisch umgerötet und eine Gallertmasse aus Schwartenabkochung oder Speisegelatine genutzt. Der Wert für den BEFFE ist mit mindestens 12 % verpflichtend.

Offensichtlich werden diese Vorschriften von einigen Herstellern nicht immer komplett durchdrungen oder nicht eingehalten. So gab es neben den problematischen Fällen auch ein Beispiel, dass ein Erzeugnis den BEFFE-Gehalt aufwies, der für die Qualitätsstufe „Corned beef“ ausreichte. Dieses Produkt war im Handel aber nur als „Rindfleischsülze in Aspik“ bezeichnet worden.
Insgesamt zeigten die Ergebnisse eine vergleichsweise mangelhafte Umsetzung der Vorgaben der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches. Die ExpertInnen des LALLF werden daher diese Produktgruppe weiter im Fokus behalten.

Hintergrund
Corned beef ist ein beliebtes Fleischerzeugnis aus kräftig roten, in eigenem Gelee eingebetteten Rindfleischstücken oder -stückchen. Verkaufsvarianten sind geschnittene und/oder eingeschweißte Scheiben oder Stücke, auch als Konserven.
 


„Unsere Lebensmittel sind sicher“ – Backhaus stellt LALLF-Jahresbericht vor

Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt anlässlich des Pressegesprächs am 07.06.2023
zur Veröffentlichung der Broschüre "Jahresbericht LALLF, Schwerpunktthemen 2022"

In Mecklenburg-Vorpommern wird Verbraucherschutz groß geschrieben. Im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wurden allein 2022 knapp 600.000 Proben unterschiedlichster Art untersucht, darunter ca. 528.600 Proben aus der Tierseuchendiagnostik, ca. 38.600 Proben aus dem Pflanzenschutzdienst und fast 15.000 Proben aus der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht des LALLF (ehemals „Verbraucherschutz im Fokus“) hervor, den Umweltminister Dr. Till Backhaus und LALLF-Direktor Dr. Stephan Goltermann heute in Rostock vorstellten.
„In der Gesellschaft wächst seit Jahren das Bedürfnis nach Transparenz und Qualität bei der Lebensmittelproduktion. Das freut mich als Ernährungsminister, denn es zeigt, das die Menschen ihren Lebensmitteln wieder mehr Wert beimessen. Damit Qualität, ökologische Verantwortung und Versorgungssicherheit in der Ernährungsbranche Hand in Hand gehen können, braucht es eine zukunftsorientierte und wissensbasierte Landwirtschaft sowie moderne Labore, die diesen Prozess wissenschaftlich begleiten. Das LALLF meistert diese Aufgabe seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten tadelos. 2014/ 2015 erhielt es als erstes deutsches Labor den Arne Andersson Award für Pestizid-Lebensmittelanalytik und erhielt dafür internationale Anerkennung. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine verlässlich sehr gute Arbeit durch zahlreiche Krisen hindurch abliefern sowie Direktor Goltermann, der die Leitung des LALLFs vor knapp zwei Jahren übernommen und einen nahtlosen Übergang geschaffen hat“, betonte Minister Backhaus eingangs.

Die Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabak ist eine für die Verbraucherinnen und Verbraucher besonders relevante Aufgabe des LALLF: „Grundsätzlich haben wir es mit einer konstanten Qualität von Lebensmitteln zutun. Unsere Lebensmittel sind sicher! Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe. Diese ausfindig zu machen, das ist unsere Aufgabe“, sagte der Minister weiter. Das LALLF untersuche deshalb risikoorientiert, das heißt die Lebensmittel, die besonders empfindlich sind, werden häufig analysiert.  Das sind zum Beispiel  leicht verderblichen Produkte, wie Hackfleisch. 2022 betrug die Beanstandungsquote bei rund 8.241 Proben 13 Prozent (2021: 12,3). Die Hauptursachen lagen mit 71,9 Prozent beider Kennzeichnung oder Aufmachung, zum Beispiel unkorrekten Angaben von Zutaten oder fehlenden Angaben von Zusatzstoffen.
Die zweitgrößte Beanstandungskategorie waren mit 18,1 % die mikrobiologischen Verunreinigungen, wie der Nachweis krankmachender Keime, unter anderem Salmonellen und Listerien. In den wenigsten Fällen (2,9 %) wurden Abweichungen in der Zusammensetzung festgestellt.

Beispielhaft stellte Minister Backhaus Untersuchungsergebnisse aus der Warengruppe „Teigwaren“ vor. Neben der Formenvielfalt der angebotenen typischen Teigwaren auf Basis von Hartweizengrieß finden auch immer mehr andere Ausgangsstoffe wie Mais, Linsen, Soja, Buchweizen, Reis und anderes bei der Herstellung Verwendung, um den veränderten Verbraucheransprüchen an die Ernährung gerecht zu werden. Von 45 Proben entsprachen sieben nicht den rechtlichen Vorgaben.
In einer Probe als „glutenfrei“ ausgelobten Buchweizennudeln eines regionalen Herstellers wurde Gluten in einer Größenordnung von 690 mg/kg nachgewiesen. Dieser Gehalt ist für zöliakiekranke Personen als gesundheitsgefährdend zu beurteilen. Als ursächlich für diesen Gehalt konnte das zur Herstellung verwendete Buchweizenmehl mit einem Glutengehalt von 1.450 mg/kg ermittelt werden.
Auffällig waren drei Proben Reisnudeln aus Asialäden. Eine Probe wies augenscheinlich nicht die produkttypische weißliche, glasartige Struktur von Reisnudeln auf, sondern ähnelte eher Hartweizennudeln. Mittels PCR-Untersuchungen konnte kein Reis nachgewiesen werden. Der stattdessen ermittelte Glutengehalt von über 8.000 mg/kg sprach für eine Verwendung von Hartweizen. Die Bezeichnung „Reisnudeln“ war damit irreführend. In einer weiteren Probe Reisnudeln konnten Anteile von gentechnisch verändertem Reis nachgewiesen werden. In der EU ist die Verwendung jedoch verboten. Darüber hinaus lagen die Nährwertangaben bei dieser Nudelprobe nicht in deutscher Sprache vor. Bei einer dritten Probe Reisnudeln war das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht lesbar. Die anderen beanstandeten Proben wiesen ebenfalls Deklarationsmängel auf.

Die Tierseuchendiagnostik ist ein anderes zentrales Tätigkeitsfeld des LALLF: „Es ist mir wichtig zu betonen, dass jeder Verdachtsfall zunächst im LALLF abgeklärt wird, bevor ein Positivbefund zur abschließenden Untersuchung ans Friedrich-Loeffler-Institut auf die Insel Riems geht. Das LALLF leistet daher eine umfassende Vorarbeit und das, wenn nötig, zu jeder Tages- und Nachtzeit und an den Wochenenden“, unterstrich Minister Backhaus.
2022 wurden hierzulande drei Füchse positiv auf die Vogelgrippe getestet. „Schon lange ist bekannt, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren fatale Infektionen bei Säugetieren hervorrufen können. 2006 begann der erste große Seuchenzug auf der Insel Rügen. Drei Katzen und ein Steinmarder, die höchstwahrscheinlich an Influenzavirus positiven Vogelkadavern gefressen hatten, starben damals an einer akuten H5N1-Infektion, was im Rahmen der pathologischen Untersuchungen im LALLF bestätigt werden konnte. Die Ergebnisse wurden seinerzeit in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht“, erinnerte Backhaus.
Ende 2021 wurde in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Waschbären aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg erstmals der Waschbärspulwurm (Larva migrans) nachgewiesen werden. Das ist ein Darmparasit, der beim Waschbären, auch bei starkem Befall, meist keine Symptome hervorruft. Die Eier des Spulwurms, die in die Umwelt gelangen, können von anderen Säugetieren, wie Mensch oder Hund, und auch von Vögeln oral aufgenommen werden. In Europa wurden bislang drei Fälle einer Erkrankung mit Larva migrans beim Menschen beschrieben. Berichte über Nachweise von bei Waschbären liegen insbesondere aus Hessen und Niedersachsen vor. „Es ist davon auszugehen, dass auch in unserem Bundesland weitere Tiere infiziert sind. Um sich selbst zu schützen, ist die Beseitigung von Waschbärkot von Spielplätzen oder privaten Grundstücken nur mit entsprechenden hygienischen Schutzmaßnahmen, wie Handschuhen und Mundschutz, ratsam. Hunde sollten regelmäßig entwurmt werden, da auch sie als alternative Endwirte gelten“, warnte Minister Backhaus.

Dr. Stephan Goltermann, Direktor des LALLF, ergänzt in der Veranstaltung um Details aus der Themenstrecke Fischerei: „Das Drama um die aktuellen Fangquoten kennt inzwischen jeder im Land. Die damit verbundenen verschlechterten Betriebsergebnisse bescheren den Fischern wirtschaftliche Probleme.
Im Jahr 2022 wurden von 320 Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei mit rund 620 registrierten Booten noch 3.002 Tonnen Fische gefangen.
Das LALLF ist trotzdem im vollen Einsatz für eine nachhaltige Fischerei. Nicht nur, dass alle Statistiken geführt werden, so dass detailreiche Zahlen für das Land überhaupt zustande kommen. Die MitarbeiterInnen sorgen mit der Bearbeitung von kurzfristigen Förderanträgen für das Überleben der Fischereibetriebe bis in bessere Zeiten. Besatzmaßnahmen mit Schnäpel, Meerforelle und Aal werden koordiniert. Damit die Fischbestände eine Chance auf Erholung haben, wird das Einhalten von Fangverboten und weiteren Regelungen auf See und an der Küste, auch bei Anglern, kontrolliert. Zukunftsweisend wird das LALLF bei der Qualifikation von Fischern zu Sea-Rangern Ausbildungspläne mit festlegen."

Den Jahresbericht des LALLF finden Sie online hier.


PFAS in Lebensmitteln?

„Von den 355 untersuchten Proben Lebensmitteln der letzten drei Jahre – von Fisch über Wild und Innereien bis zu Milch, Eiern sowie Salaten und Honigen – hätten ausschließlich 12 Proben Wildschweineleber die erst seit dem 1. Januar dieses Jahres EU-geregelten Höchstwerte für Perfluoralkylsubstanzen überschritten“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.

Jährlich werden in Mecklenburg-Vorpommern über 100 Lebensmittelproben von lokalen, regionalen oder überregionalen Lebensmittelversorgern auf PFAS untersucht. Auffällige Werte wurden selten in Fischen aus der Ostsee, besonders aber in Wildschweinlebern festgestellt.

Goltermann betont: „In MV analysieren wir seit Jahren Proben auf diese Chemikalien, um einen Überblick zur Gesamtsituation zu erhalten. Grundsätzlich besteht zum derzeitigen Erkenntnisstand kaum Gefahr, die maximal erlaubten PFAS-Werte mit einzelnen Lebensmitteln zu überschreiten. Wir wissen, dass Innereien von Wildschweinen häufiger stärker mit verschiedenen Umweltkontaminanten belastet sind. Daher empfehlen wir, sie nur gelegentlich zu verzehren“. Das Wildfleisch selber ist wesentlich geringer belastet.

Die amtlichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf die benannten PFAS werden im LALLF zukünftig weiterhin vorgenommen. Sie ergänzen die Umweltuntersuchungen im Hinblick auf die Sicherheit der VerbraucherInnen.

Hintergrund
PFAS-Substanzen werden in zahlreichen gewerblichen und industriellen Prozessen bzw. Produkten angewendet, wie z. B. beschichtete Pfannen, Regenschutztextilien und Feuerlöschschäumen. Ihre häufige Verwendung und Umweltpersistenz hat zu einer weitverbreiteten Kontamination der Umwelt geführt, was kürzlich medial Schlagzeilen erzeugte.
Die PFAS-Kontamination von Lebensmitteln ist hauptsächlich auf Bioakkumulation in Nahrungsmittelketten zurückzuführen. Die Ernährung stellt die wichtigste Expositionsquelle dar. Ergänzend wirken wahrscheinlich PFAS-haltige Lebensmittelkontaktmaterialien.
Die EU zog den Schluss, dass PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS die menschliche Entwicklung beeinflussen und schädliche Auswirkungen auf den Cholesterinspiegel, die Leber, das Immunsystem und das Geburtsgewicht haben können. Sie sieht die Auswirkungen auf das Immunsystem als kritischsten Effekt und legte daher eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS fest. Nach dem Wortlaut der EU-Verordnung überschreitet die Exposition von PFAS bei Teilen der europäischen Bevölkerung die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge.
Die ExpertInnen des LALLF orientieren sich in der Beurteilung an der EU-Verordnung (EU) 2022/2388, die erstmals Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln festlegt.


Wird der Pflanzenschutz als Basis der Nahrungsmittelsicherheit verstanden? LALLF schult Landwirte und Spritzenfahrer

Verteilt im ganzen Bundesland sind gerade 15 Schulungen für Landwirte und Betriebsleiter beendet worden. Elf Schulungen zur Sachkunde für „Spritzenfahrer“ laufen derzeit. Die vier Regionaldienste des Pflanzenschutzdienstes (PSD) des LALLF passen den Inhalt der sehr gut besuchten Veranstaltungen auf ackerbauliche Besonderheiten der jeweiligen Landstriche an.
Die KollegInnen des PSD erheben ganzjährig auf verschiedenen Feldern von Betrieben und auch Versuchsflächen objektive Daten zum Gesundheitszustand von Weizen, Raps und anderen Feldfrüchten. Diese Daten fließen gemeinsam mit eigenen Ergebnissen aus Exaktversuchen als Empfehlungen regelmäßig an Landwirte und deren Berater für einen integrierten Pflanzenschutz. Daneben ist der Pflanzenschutzdienst auch für die Kontrolle des rechtskonformen Einsatzes der Pflanzenschutzmittel zuständig.
Bei 123 Kontrollen in MV ergaben sich im Jahr 2022 in 29 Fällen Verstöße. Dieser Anteil ist erfreulicherweise geringer als der Durchschnitt der letzten 15 Jahre. Dabei sind übrigens zehn Fälle, die nicht nur durch Landwirte auf Acker- oder deren Randflächen verursacht wurden. Es handelte sich auch um verbotene Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland, wie z. B. auf Hof- oder Gewerbeflächen.
Besonders wies der Neubrandenburger Regionaldienstleiter Marcel Peters darauf hin, dass die Gewässerabstandsauflagen zukünftig noch intensiver kontrolliert werden. „Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung darf der Abstand bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zehn Meter zu Gewässern nicht unterschreiten, so kein ganzjährig begrünter Randstreifen von fünf Metern um das Gewässer vorhanden ist“, sagt der Experte.

Was allen Beteiligten rund um den Ackerbau derzeit viel Unruhe beschert, sind die geplanten Neuregelungen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Richtlinie 2009/128 EG. „Sie fordert unter anderem eine restriktive Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent ohne hinreichende Folgenabschätzung für die Ernährungssicherheit“, so Peters. Derzeit laufen Abstimmungsprozesse in der EU, um eine allgemein gültige Verordnung zu verabschieden. Neben der Reduktion der angewendeten Pflanzenschutzmittel um 50 % nach Menge und Risiko soll der Einsatz in sensiblen Gebieten komplett untersagt werden. Drängende Fragen sind unter anderem: Was und wo sind „sensible Gebiete“? Welche Mittel sind noch einsetzbar? Das spielt besonders bei der jetzt schon verringerten Anzahl einsetzbarer Pflanzenmedizin und zunehmender Resistenzen gegenüber Schaderregern und Krankheiten eine wichtige Rolle.

Anhand der Gegebenheiten in MV und langfristigen amtlichen Arbeitsergebnissen kalkulierte Peters vor den Landwirten, dass es Einsparmöglichkeiten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gibt. Das Reduktionspotential steigt mit dem Anbauumfang und der Behandlungsintensität einer Kultur. So treten – immer in Abhängigkeit vom Wetter und aktuellen Pflanzenkrankheiten bzw. Schaderregern eines Erntejahres – Reduktionspotentiale besonders bei Fungiziden im Raps und Weizen und Insektiziden in Winterweizen sowie Wintergerste auf. „Eine pauschale Reduzierung in allen Bereichen, Kulturen und Jahren um 50 Prozent ist fachlich nicht vertretbar“, sagt Peters. Nach den Berechnungen des Regionaldienstleiters ist die geforderte Einsparung nur mit Ertragseinbußen und durchaus erheblichen Ertragsschwankungen über die Jahre bei gleichzeitiger Ökologisierung von etwa 20 Prozent der Ackerfläche in MV möglich.
„Was uns aber besonders auffällt, ist, dass bisher weder die Ernährungssicherheit, noch die Kosten bzw. der Aufwand für die Landwirte sowie der zuständigen Behörden für eine zwingend notwendige Fachberatung und Kontrolle unzureichend abgeschätzt sind“, unterstreicht Peters. Er hofft auf eine praktikable Verordnung, die dem Grundanliegen der Landwirtschaft, der Verbraucher und des Umweltschutzes entspricht.

Hintergrund
Die neuen Ergebnisse und Empfehlungen zum Integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau werden seit 1991 vom Pflanzenschutzdienst des LALLF jährlich zusammengestellt und herausgegeben. Sie sind unter anderem Basis für die so genannten Winterschulungen. Landwirte, Händler und Berater finden aktuelle Beratungsempfehlungen für die Planung und Umsetzung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Grundlage bilden konkrete Ergebnisse aus Versuchen und Monitorings zurückliegender Jahre. Die Empfehlungen können als Leitfaden und Unterstützung für die tägliche Arbeit verstanden werden. Alle neuen rechtlichen Anforderungen sowie Neuerungen bei Zulassungen bzw. Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel finden ebenfalls Berücksichtigung.

Die Broschüre mit den Empfehlungen zum Integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau finden Sie unter diesem Link.


Was ist jetzt bei der Überwinterung von Pflanzen im Haus und für einen Obstholzschnitt zu beachten?

Bei der Überwinterung frostempfindlicher mediterraner Kübelpflanzen, wie Oleander, Trompetenbaum, Echtem Lorbeer, Zitronen, Orangen, Oliven sollte im Winterquartier auf Schaderreger geachtet werden. „Die viel zu hohe Temperatur in heute üblichen Überwinterungsräumen und das geringe Platzangebot sorgen dafür, dass sich Schädlinge wie Blattläuse, Spinnmilben, Schildläuse, Woll- und Schmierläuse oder auch Weiße Fliegen ansiedeln, vermehren und ausbreiten können“, weiß Nadine Ließ, Abteilungsleiterin des Pflanzenschutzdienstes des LALLF in Rostock. In schlecht belüfteten Räumen ist an abgestorbenem Pflanzenmaterial, wie z. B. Blüten, die Pilzkrankheit Botrytis kaum zu vermeiden. Deshalb sollten die Pflanzen in regelmäßigen Abständen, spätestens aber zu den unverzichtbaren Wassergaben, von verpilzten Blüten sowie der Boden von herabgefallenen Pflanzenresten gereinigt werden.

Ein Befall mit den genannten Schädlingen ist im Anfangsstadium oft schwer zu erkennen, da sich die Tiere versteckt in Blattachseln, dicht am Trieb anhaftend oder auf der Blattunterseite aufhalten. Schäden an den Pflanzen sind meist erst deutlich zu sehen, wenn Blätter vergilben, sich einrollen oder von Honigtau überzogen und klebrig sind. Ist der Befall bereits sehr stark, ist er schwer zu beheben. Die genannten Insekten lieben es eher trocken und warm. Wo es möglich ist, sollten daher anfällige Pflanzen nicht im warmen und trockenen Luftstrom von Heizungen stehen. Maßnahmen zur Erhöhung der Luftfeuchte wie regelmäßige Sprühstöße aus der Zerstäubersprühflasche oder das Aufstellen von mit Wasser gefüllten Schalen können bei Spinnmilben helfen, den Anfangsbefall zu begrenzen.
Werden erste Tierchen entdeckt, sollten umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Im beheizten Wintergarten oder warmen Treppenhäusern können Nützlinge ausgebracht werden. „Gegen Schild- und Schmierläuse sind Behandlungen, z. B. auf Basis von Raps- oder Paraffinöl möglich. Fragen Sie nach entsprechenden Mitteln und Möglichkeiten in einem Gartenfachmarkt und lassen Sie sich beraten“, empfiehlt Abteilungsleiterin Ließ. Da mit einer Behandlung nicht alle Insekten bzw. deren Entwicklungsstadien erfasst werden, sollte in Abhängigkeit von der Gebrauchsanweisung eine Wiederholungsbehandlung erfolgen. Übrigens ist das späte Frühjahr mit deutlich gestiegenen Temperaturen und größerer Sonneneinstrahlung nicht mehr für eine Behandlung mit Ölpräparaten geeignet, dann sind Blattverbrennungen möglich.

Im Garten kann jetzt der Schnitt von Obstbäumen erledigt werden. Alle heimischen Kern- und Steinobstarten vertragen einen Winterschnitt, auch wenn häufig andere Schnittzeitpunkte nachzulesen sind. Dazu darf es aber nicht zu kalt sein, denn bei starkem Frost besteht die Gefahr von Schäden des Holzes an den Schnittstellen. „Ein Baumschnitt im unbelaubten Zustand bietet die beste Gelegenheit, den Baum in Form zu bringen, ihn gesund zu erhalten und den Grundstein für die Ernte gesunder Früchte zu legen“, erklärt Ließ.
Insbesondere sollten kranke Zweige, welche sich berühren und beschädigen können sowie straff aufrecht wachsende Triebe entfernt werden. Dabei gilt es, mit möglichst wenigen Einzelschnitten viel zu erreichen. Dadurch werden Schnittwunden reduziert, die als Eintrittspforten für Pilzerkrankungen dienen. Insbesondere der Obstbaumkrebs ist in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Nähe zur Ostsee und der damit tendenziell erhöhten Luftfeuchtigkeit oft ein Problem.
Das Auslichten der Krone ist weiterhin nötig, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten. Laub und Früchte können gut abtrocknen und Pilzerkrankungen vermieden werden. Auch Schädlinge wie Blattläuse und Schmetterlingsraupen mögen es eher windgeschützt. „Ist die Krone weniger dicht, kann die Sonneneinstrahlung tiefer vordringen und für eine gute, gleichmäßige Ausfärbung der Früchte und somit auch guten Geschmack sorgen“, unterstreicht die Expertin.
Um der Übertragung von Obstbaumkrebs und anderen rindenbürtigen Krankheiten vorzubeugen, ist das Desinfizieren der Scheren mindestens nach jedem Baum ausdrücklich zu empfehlen.

Hintergrund
Obstbaumkrebs wird von dem Pustelpilz Neonectria galligenaausgelöst. Durch die Infektion verfärbt sich die Rinde zunächst dunkel und sinkt ein, später entstehen Wucherungen und der Pilz breitet sich um den Zweig oder sogar den Stamm herum aus. Zweige die stark infiziert sind, sterben oberhalb der Infektion ab, der Baum wird geschwächt, trägt weniger und kleinere Früchte.


In aller Munde: Nahrungsergänzungsmittel/Kontrollergebnis: viele Kennzeichnungsmängel

Ob als Algenpräpate oder Pflanzenextrakte – Nahrungsergänzungsmittel sind beliebt. Verbraucher geben in Deutschland jährlich etwa eine Milliarde Euro* dafür aus und nach einer Umfrage des BfR** nahmen 57 % der deutschen Bevölkerung im Jahr 2021 Supplemente ein.
Nahrungsergänzungsmittel versprechen Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, die als Lebensmittel dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Stichprobenartig sind diese Produkte in der staatlichen Kontrolluntersuchung. In den letzten drei Jahren, von 2020 bis Ende 2022, sind im LALLF 102 Proben Nahrungsergänzungsmittel (NEM) untersucht worden. Davon stammten elf aus dem Internethandel.

„Etwas mehr als ein Drittel, konkret 35 Proben, erfüllten die rechtlichen Anforderungen an ein NEM aus verschiedenen Gründen nicht und mussten beanstandet werden“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. Die Hauptgründe waren diverse Kennzeichnungsmängel. Insbesondere unzulässige gesundheits- oder krankheitsbezogene Angaben machen bei Nahrungsergänzungsmitteln immer wieder Probleme. „Mit Angaben wie z. B. „Propolis kann Halsbeschwerden lindern und das Immunsystem stärken“ oder „Mariendiestel kann die Funktion der Leber stärken“, darf bei Nahrungsergänzungsmitteln weder auf der Verpackung, noch in Prospekten oder im Internet geworben werden“, erklärt Goltermann.

Auch abweichende Inhaltsstoffe wurden erkannt: So enthielt ein NEM zu viel Blei und ein anderes war aufgrund seines hohen Vitamin D-Gehaltes kein Lebensmittel mehr.

„Ein Problem in der Beurteilung der Proben NEM ist für uns, dass in der EU hinsichtlich der Höchstmengenregelungen zu Vitaminen und Mineralstoffen und bei den sogenannten Botanicals, pflanzlichen Inhaltsstoffen, noch immer keine Harmonisierung erfolgt ist. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat eigene Regelungen dazu trifft. Dadurch werden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten die gleichen Produkte ggf. unterschiedlich beurteilt.

Anders als zum Beispiel Arzneimittel durchlaufen NEM kein behördliches Prüfungs- und Zulassungsverfahren, in dem die Wirksamkeit der Präparate und die tatsächliche gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss. Vor dem ersten Inverkehrbringen ist lediglich eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit notwendig. Damit ist jedoch keine Prüfung auf die Verkehrsfähigkeit des NEM verbunden. Für die Sicherheit sind die Hersteller eigenverantwortlich. Die Überwachung und Kontrolle der Produktkennzeichnung sowie die Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Bestimmungen erfolgt stichprobenartig durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer.

„Grundsätzlich ist die Einnahme von NEM eine persönliche Entscheidung jedes einzelnen Verbrauchers. Wer sie konsumieren möchte, sollte möglichst nur Produkte von vertrauenswürdigen Anbietern beziehen und die Einnahme mit seinem Arzt besprechen“, rät Goltermann.


Pressemitteilungen 2022


Organisation von Ausbildung und Prüfungen für Nele und weitere 1.034 Azubis der grünen Berufe in MV

LALLF ist zuständige Stelle in der Berufsbildung der Land- und Hauswirtschaft

Nele ist eine der zwei landesweit in Ausbildung befindlichen jungen Menschen, die GärtnerIn der Fachrichtung Baumschule lernen. Sie und ihr Azubi-Kollege haben einen Ausbildungsvertrag mit einem im Norden des Landkreises Rostocks gelegenen Pflanzenhandel mit Baumschule.
„Damit Nele ihre Ausbildung in der Baumschule aufnehmen kann, muss der Betrieb von der zuständigen Stelle Berufsbildung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei mit Büros in Güstrow und Neubrandenburg anerkannt sein. Das gilt auch für die Eignung der Ausbilder“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes. „Außerdem organisieren die AusbildungsberaterInnen alle Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung für die Land- und Hauswirtschaft. Sie sind in jeglicher Hinsicht für die Belange aller an der praktischen Ausbildung Beteiligten da“, führt der Amtsdirektor weiter aus.
Das betrifft mit Stand Oktober 2022 insgesamt 1.035 Jugendliche in MV, die vom Landwirt bis zum Revierjäger, in 12 grünen Berufen plus der Hauswirtschaft ausgebildet werden. Die dazu not-wendige Führung des Verzeichnisses der eingetragenen Ausbil-dungsverträge ist ebenfalls eine Pflichtaufgabe.

Aufgrund der geringen Anzahl Auszubildender in einigen Berufen ist es kaum möglich, alle notwendigen qualifizierten Personenkreise für anerkannte Prüfungen in MV vorzuhalten. In diesen Fällen organisiert die Zuständige Stelle Prüfungen in anderen Bundesländern. Nele muss aufgrund der Einzigartigkeit ihrer Ausbildungsstrecke in der Baumschule zur Landwirtschaftskammer nach Niedersachsen für ihre Prüfungen.
Aus ihrem Lehrbetrieb bekommt Nele eine hervorragende Eig-nung für ihren Beruf attestiert. Sie versteht, was im Umgang mit den Pflanzen wichtig ist: Aussaat, Baumschnitt, Veredelung, auch ein paar Versuche mit Sanddorn – das liegt ihr alles. Sollte Nele den weiteren Weg in die Meisterschule anstreben, ist das LALLF auch hier Ansprechpartner. „Weitere Aufgaben der Zuständigen Stelle sind die Abnahme und Organisation der Meisterprüfungen in den Berufen LandwirtIn und GärtnerIn. Gemeinsam mit den Zuständigen Stellen anderer Bundesländer sind ebenfalls Meisterausbildungen in anderen Berufen möglich, damit Betriebe in den grünen Berufen auch in der Zukunft über fachlich gut ausgebildete Führungskräfte verfügen.

Hintergrund
In der Agrar- und Hauswirtschaft des Landes MV wird in 13 Bildungsberufen ausgebildet. Das sind:
•    Fachkraft Agrarservice
•    FischwirtIn
•    ForstwirtIn
•    GärtnerIn
•    HauswirtschafterIn
•    LandwirtIn
•    PflanzentechnologIn
•    MilchtechnologIn
•    Milchwirtschaftliche/r LaborantIn
•    PferdewirtIn
•    RevierjägerIn
•    TierwirtIn
•    WinzerIn

Nach besonderen Bestimmungen können auch behinder-te/benachteiligte junge Menschen ausgebildet werden: FachpraktikerIn Landwirtschaft, Gartenbau, Hauswirtschaft.
 


Wandel im Pflanzenschutzrecht - 29. LALLF-Tagung zum Integrierten Pflanzenschutz am 15.12.2022

Spätestens Ende April leuchtet Mecklenburg-Vorpommern gelb.Der Raps zieht nicht nur Blicke der Menschen auf sich, sondern auch zahlreiche Insekten und Pilze an. Das macht ihn zu einer Pflanzenschutz intensiveren Kultur. Im Öko-Landbau findet man ihn deshalb nicht. Seit Jahren steht die Frage nach Möglichkeiten, die Pflanzenschutzmaßnahmen zu reduzieren. Und das nicht nur im Raps. Dieses und andere Themen sind heute auf der 29. Jahrestagung Integrierter Pflanzenschutz des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock diskutiert worden. Etwa 120 Gäste nahmen daran teil.

Mit Ergebnissen einer mehrjährigen Versuchsserie an verschiedenen Orten im Land zeigten die KollegInnen des LALLF-Pflanzenschutzdienstes den Beitrag des chemischen Pflanzenschutzes zur Ertragssicherung. Die bisherigen Ergebnisse unterstreichen, dass die Kontrolle der Beikräuter mit 24 %, die Bekämpfung der Schadinsekten mit 16 % die Ertragsbildung im konventionellen Anbau des Rapses beeinflussen können. Die Bekämpfung von Pilzkrankheiten hatte hingegen keinen deutlich positiven Einfluss auf höhere Erträge. „Einsparungspotentiale sind im Bereich des chemischen Pflanzenschutzes somit grundsätzlich nachgewiesen“, resümiert Marcus Hahn, Regionaldienstleiter des Pflanzenschutzdienstes in Schwerin. „Und: Vor allem auf Flächen mit geringer Verunkrautung bietet sich die Einbindung der mechanischen Unkrautkontrolle mittels der Hacke an, was bei unseren Versuchen eine gut wirksame Variante darstellte“, ergänzt er.
Die seit 2019 ermittelten Zahlen dienen einer sachgerechten Diskussion über Reduktionsmöglichkeiten der Pflanzenschutzintensität. So wurde ermittelt, dass der Rapsertrag ohne jegliche Behandlung bei 29 dt/ha und nach der Anwendung von chemischer Unkrautbekämpfung sowie Insektiziden bei 48,5 dt lag.
Allein der Einsatz von Insektiziden ermöglichte in den vergangenen Jahren einen Mehrertrag zwischen 4,6 bis 14,5 dt/ha Raps.
Pauschal verringerte Anwendungsintensitäten von Pflanzenschutzmitteln reduzieren also grundsätzlich die Sicherheit der Ernte. Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer und Kohlschotenrüssler unterliegen einer Populationsdynamik: Über Jahre gibt es sie in Massen, dann wieder in geringen Zahlen. Integrierter Pflanzenschutz heißt dann, Feldbestände kontrollieren, Schwellenwerte beachten und dann Entscheidungen treffen. Der Pflanzenschutzdienst unterstützt dabei. „Unsere KollegInnen sind regelmäßig an im Land verteilten Teststandorten und geben ihre, auch rechnergestützten Empfehlungen für die Anwendung für Pflanzenschutzmittel per newsletter an die Landwirte. Eine konkretere Handlungshilfe ist kaum möglich.“, unterstreicht Nadine Ließ, Abteilungsleiterin Pflanzenschutzdienst im LALLF in Rostock.

Thematisch ergänzte auch Frau Aßmann, Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern: „Erforderlich ist eine ausreichende Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel sowohl für den integrierten als auch für den ökologischen Anbau. Stark ertragsbeeinflussende Faktoren wie Unkräuter oder Schadinsekten müssen effektiv kontrolliert werden können. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die Anbauwürdigkeit von Kulturen stark abnehmen wird.“  Ziel des Pflanzenschutzes ist es, Ertragsverluste durch Konkurrenten, Schädlinge und Krankheiten zu vermeiden.

Den anwesenden LandwirtInnen wurde durch LALLF-Abteilungsleiterin Ließ ebenfalls die Faktenlage zu den Entwicklungen im EU-Pflanzenschutzrecht umrissen und die noch ungewissen Aussichten verdeutlicht. Ziel der EU ist es, in den Mitgliedstaaten die Menge und das Risiko des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Für ökologisch sensible Gebiete soll ein Totalverbot gelten bzw. strenge Einschränkungen der Wirkstoffwahl vorgeschrieben werden. Kritik erfährt der Entwurf, nicht nur durch die EU-Agrarminister, in Bezug auf fehlende wissenschaftliche Begründungen für die Zielvorgaben, den mehr als ambitionierten Zeitplan, eine unzureichende Folgenabschätzung für die Ernährungssicherheit und anfallende Kosten sowie in Bezug auf die strengen Vorgaben für ökologisch sensible Gebiete. „Es sind nahezu unmöglich erscheinende Forderungen. Wir müssen einfach noch abwarten, was politisch entschieden wird“, so Ließ.

Hintergrund:
Im deutschen Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) ist der integrierte Pflanzenschutz in § 2 definiert als eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.


Viren und Bakterien in Nabelkeilchen?

„Die Untersuchungssaison ist beendet: In diesem Jahr sind seit Anfang August rund 2.100 Proben von insgesamt 306 verschiedenen Kartoffelsorten per PCR auf das Vorhandensein unterschiedlicher Krankheitserreger, untersucht worden“, sagt Dr. Peter Steinbach, Dezernatsleiter des „Phytopathologischen Labors“ im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) am Standort in Gülzow. „Glücklicherweise gab es keinen Nachweis einer Quarantänekrankheit der Kartoffel wie Bakterielle Ringfäule oder Schleimkrankheit, die durch Bakterien verursacht werden“, resümiert er erleichtert. Anders als im Vorjahr wurde aber bei den Viruserkrankungen eine deutlich stärkere Belastung des Pflanzgutes festgestellt. „Man kann wieder von einem Virusjahr sprechen“, ergänzt der Experte.
Nur was amtlich erfolgreich getestet wird, darf als anerkannte Pflanzkartoffel in MV in die Erde gelegt bzw. exportiert werden. Alle relevanten Parameter untersuchen die KollegInnen der Prüfstelle für Pflanzkartoffeln des LALLF mit neuesten Methoden. Diese Analysen sind hoheitliche Aufgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die vorgeschriebenen zahlreichen Beschaffenheitsparameter für Pflanzkartoffeln können heute Dank real-time PCR-Methodik mit einer einzigen Probenaufarbeitung des Kartoffel-Nabelgewebes bestimmt werden. Das sind häufig bis zu acht Viren, sieben Bakterien und ein Viroid. Darunter finden sich auch Quarantäneerreger, die eine ernst zu nehmende Gefahr für die Kartoffelproduktion darstellen können, wie z. B. die Erreger der beiden oben benannten bakteriellen Krankheiten. Für Exporte spielen auch die Nicht-Quarantäneschaderreger eine immer wichtigere Rolle, u.a. die Erreger der Zebrachip-Krankheit, der Stolburerkrankung oder der Spindelknollenkrankheit.

Wie funktioniert die Untersuchung? Am „unteren“ Ende der Kartoffelknolle sitzt ihr Nabel, an dem sie mit der Kartoffelpflanze verbunden war. Pro Tag wird in Gülzow hierfür an ca. 10.000 Knollen das Gewebe um den Nabel millimetergenau per Hand herausgeschnitten. „Denn an dieser Stelle liegt der Gefäßbündelring, in dem die von der Kartoffelpflanze in das Speicherorgan Knolle transportierten Erreger, Viren, Bakterien etc., in hoher Konzentration schlummern. Mit der Keimung im Frühjahr würden sie sich bei Vorhandensein in die Kartoffelpflanze verteilen“, weiß Steinbach.

Damit nicht jeder einzelne Schaderreger getrennt mit einer extra real-time PCR-Methode kosten- und zeitaufwändig untersucht werden muss, werden möglichst mehrere Erreger, wie z. B. alle sechs relevanten Kartoffelviren gleichzeitig bestimmt. Am Untersuchungsende erscheint am PC-Bildschirm eine spezifische Kurve, die besagt, ob ein Schaderreger vorhanden ist. Die Ergebnisse werden für die Zertifizierung des Pflanzgutes verwendet. „Das hat für den Kartoffelerzeuger entsprechende Konsequenzen. So kann bei Überschreiten der Virus-Höchstnormen die Nutzung als Pflanzgutpartie eingeschränkt und sogar untersagt werden“, so der Dezernatsleiter.

Letztendlich wird mit den Untersuchungen des LALLF auch die sogenannte Gesundlage für die Pflanzkartoffelerzeugung in MV geschützt. Neben guten Bodenbedingungen gibt es hier vor allem günstige natürliche, klimatische Gegebenheiten: Große zusammenhängende Anbaugebiete mit vergleichsweise niedrigen Jahresmitteltemperaturen und immer etwas Wind. Das führt zu einem geringeren Befall der Kartoffelbestände mit Virus übertragenden Blattläusen. Deutschlandweit gibt es keinen zweiten Standort, der diese hervorragenden Rahmenbedingungen für die Pflanzkartoffelerzeugung bietet.

Hintergrund
Anerkanntes Pflanzgut: Für jedes Vermehrungsvorhaben wird vom Züchter oder der Vertriebsorganisation im LALLF die amtliche Anerkennung beantragt. Das Antragsverfahren beinhaltet sowohl die mehrfache Prüfung der Feldbestände als auch die Kontrolle des Erntegutes. Hierbei werden die Knollen im Labor auf Viruskrankheiten und Quarantäneschaderreger überprüft.
In MV werden jährlich ca. 3.000 ha Pflanzkartoffeln angebaut. Auf ungefähr 70 % dieser Fläche stehen die höchsten und damit wertvollsten Anbaustufen der Vermehrungskartoffeln. Das erzeugte gesunde Kartoffelpflanzgut dient dann als Grundlage für die weitere Kartoffelvermehrung in großen Teilen Deutschlands, z. T. auch international.

Mit Hilfe der modernen Untersuchungsmethoden im LALLF können die Ergebnisse bereits ca. eine Woche nach Untersuchungsbeginn übermittelt werden. Vor Einführung der PCR-Methode für die Kartoffelviren im Jahre 2018 und ihrer Optimierung im Jahr 2020 dauerte es etwa sechs Wochen. Damit  wird wertvolle Zeit für die weitere Planung der Anbaustrategien gespart.


Operation OPSON: MV bei internationaler Aktion gegen Lebensmittelbetrug zu Fischen und Meeresfrüchten

Kabeljau, Zander, Garnelen - acht von 37 Proben, untersucht im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock - mussten im Rahmen des internationalen OPSON XI-Projekts 2021/2022 beanstandet werden. Im Vergleich zu den Ergebniszahlen aus Gesamtdeutschland waren die hier im Einzelhandel entnommenen Proben zu einem höheren Anteil nicht in Ordnung: MV 21,6 % und bundesweit knapp 15 %. Dabei handelte es sich überwiegend um gefrorene Ware, die i.d.R. importiert wurde.

Der Fokus der Operation OPSON XI lag in Deutschland und weiteren europäischen Staaten auf der Feststellung von irreführenden und betrügerischen Praktiken bei Fischen, Krebs- und Weichtieren. Bundesweit wurden 443 Proben analysiert.
Im Vordergrund standen die Verfälschung durch einen nicht deklarierten Zusatz von Fremdwasser und die Speziessubstitution, dem Ersatz teurer Fischarten durch preiswertere.
Bei der von Europol und INTERPOL koordinierten Aktion beteiligten sich 2022 deutsche Behörden aus 12 Bundesländern.

Von den 37 Proben sind im LALLF elf per DNA-Analyse auf die Tierart untersucht worden und 26 auf den Zusatz von Fremdwasser bzw. den Einsatz von nicht deklarierten Zusatzstoffen zur Bindung von Fremdwasser.
Entwarnung gab es bei den Tierarten. LALLF-Amtsdirektor Dr. Stephan Goltermann: „Es war immer der Fisch in der Verpackung, der darauf angegeben war. Die acht Beanstandungen bezogen sich auf Irreführungen, die bis auf einen Fall bei den Garnelen nachgewiesen wurden. Ein überhöhter Fremdwasseranteil – also der Wasseranteil oberhalb der Artspezifik – bzw. der Nachweis von nicht zulässigen Zusatzstoffen waren die Ursache“.
Die Beanstandungen bezogen sich auf konventionelle Ware aber in zwei Fällen auch auf Bioprodukte.
Goltermann fasst zusammen: „Die staatliche Kontrolle hat mit den OPSON-Operationen eine Möglichkeit, bei den Food Fraud-Themen, also den Lebensmittelbetrugsfällen, einen wertvollen Beitrag zu leisten. Kommende europäische Schwerpunktaktionen werden wir ebenfalls nach unseren Möglichkeiten unterstützen.“

Hintergrund
Etwa 89 % der verzehrten Produkte Fisch, Krebs- und Weichtiere sind in Deutschland Importware. Im Jahr 2020 wurden hierzulande pro Kopf 14,1 kg gefangener Fisch bzw. Krebs- und Weichtiere verbraucht. Damit zählen diese Produkte zu beliebten Nahrungsmitteln in Deutschland.
Betrogen wird unter anderem, indem teure Arten durch preiswertere ersetzt werden. Damit kann nicht nur der Gewinn erhöht, sondern auch der geografische Ursprung illegal gefangener Arten verschleiert werden. Bei Tiefkühlprodukten steigern Fälscher das Gewicht der Erzeugnisse, indem sie Wasser einbringen, auch unter Verwendung wasserbindender Lebensmittelzusatzstoffe (z. B. Carbonate).
Mit der weltweiten Operation OPSON gehen Europol und INTERPOL seit dem Jahr 2011 koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vor. Das übergeordnete Ziel ist der Aufbau und die Stärkung der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit der für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz zuständigen Behörden mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Zoll auf nationaler und internationaler Ebene. Weltweit haben sich insgesamt 26 Staaten mit verschiedenen Untersuchungszielen an OPSON XI beteiligt. Deutschland nimmt seit OPSON V (2015/2016) jährlich an den Operationen teil.


Qualitätsprobleme bei Wasser und Eiswürfeln?

In den Laboren des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock sind in diesem Jahr bis dato 60 Proben Mineralwasser, Wasser aus Spendern und Eiswürfel bzw. Crushed Eis untersucht worden. Davon mussten sieben Proben aus unterschiedlichen Gründen beanstandet werden.
Die Untersuchungsziele unterschieden sich bei den Probenarten.

Bei 36 Proben Mineralwasser, überwiegend dem Einzelhandel in MV entnommen, kamen deren Zusammensetzung (Mineralien: Anionen, Kationen und Leitfähigkeit), die Sensorik und die Kennzeichnung auf den Prüfstand. Unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzen entsprach die Zusammensetzung bei allen Proben den Angaben der Analysen-Auszüge auf den Etiketten. Die Kontrollen auf Aussehen, Geruch und Geschmack, also die sensorische Prüfung, zeigten keine Auffälligkeiten.
Drei Proben wurden allerdings aufgrund von allgemeinen Kennzeichnungsmängeln beanstandet bzw. ein Hinweis ausgesprochen. Unter anderem waren die Angaben zum Quellort der Mineralwässer nicht ordnungsgemäß.

Neun Proben Wasser aus Wasserspendern, beispielsweise aus Kliniken und Sportstudios, kamen neben der sensorischen Prüfung in das mikrobiologische Labor zur Untersuchung auf E.coli, coliforme Keime, Fäkalstreptokokken und Pseudomonaden. Diese Proben waren alle unauffällig.

Am schlechtesten fielen die Analyseergebnisse der 15 Proben Eiswürfel oder Crushed Ice aus, die sensorisch und mikrobiologisch betrachtet wurden. Die Überprüfungen erfolgten ebenfalls auf die oben benannten Parameter.
Vier Proben wurden beanstandet. Sie waren hygienisch nachteilig beeinflusst. Unter anderem wurden Fäkalstreptokokken bzw. coliforme Keime nachgewiesen. Auch sensorische Abweichungen kamen vor: das Tauwasser eines Eises roch fremdartig. In einem anderen waren Fremdpartikel im Tauwasser erkennbar. Vermutlich handelte es sich um Kalkstücke.

Bei problematischen Proben wurden die Veterinär- und Lebensmittelämter (VLÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte darauf hingewiesen, dass eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Ausgabeeinrichungen notwendig ist. Die VLÄ geben vor Ort Hinweise zur zukünftigen Vermeidung von derartigen Abweichungen und führen bei Bedarf weitere Nachkontrollen durch.
 


Mikrobiologische Kontrolle von Speiseeis nicht zufriedenstellend

Rekordtemperaturen und sommerliche Urlaubsstimmung machen den Besuch von Eiscafés oder mobilen Verkaufsständen derzeit zu einem erfrischenden Genuss.
Damit die kalte Leckerei nicht zu unerwünschten Nebenwirkungen führt, werden auch in diesem Jahr wieder regelmäßig Proben unterschiedlicher Eissorten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Neubrandenburg geprüft. Bis Ende Juli wurden 231 Speiseeisproben mikrobiologisch untersucht. Davon waren 192 Stück zur losen Abgabe an den Verbraucher bestimmt. Der Großteil stammte aus Softeisautomaten (83 %).
Insgesamt sind 21 % der Proben beanstandet worden.
„19 % der Eisproben, also 44, davon 42 Softeis und damit ein seit Jahren etwa gleichbleibend hoher Anteil mussten wegen hygienischer Mängel beanstandet werden“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes. In allen Fällen führten Grenz- bzw. Warnwertüberschreitungen von Enterobakterien (Hygienenachweiskeime), einschließlich E. coli, zur Reglementierung der Eise.
In lediglich einer Eisprobe wurde der Krankheitskeim Listeria monocytogenes nachgewiesen, jedoch unterhalb einer krankmachenden Keimkonzentration. Salmonellen waren erfreulicherweise in keiner Probe.
In sechs Speiseeisproben gab es allerdings eine Verunreinigung mit Bacillus cereus, was aufgrund der Keimzahl aber nur in einem Fall zu einer Beanstandung führte. Bacillus cereus hat in hoher Anzahl das Potenzial, Erkrankungen wie Durchfall oder Erbrechen zu verursachen. Einige Bakterien dieser Gruppe können Toxine mit den benannten gesundheitlichen Folgen bilden. Diese waren aber nicht nachweisbar.
Weitere fünf Eis hatten beanstandungswürdige Kennzeichnungsmängel.

Ergänzend zu den Beanstandungen sind zu 31 Proben Hinweise aufgrund von Richtwertüberschreitungen bei mikrobiologischen Parametern an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte gegeben worden. Sie sind die für die Überwachung zuständigen Behörden vor Ort.

„Auch wenn der Verzehr von Speiseeis selten im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen steht, sind die Ergebnisse nicht zufriedenstellend“, bilanziert Goltermann. Mikrobiologische Schwachstellen sind insbesondere die Zugabe von Geschmackskomponenten, z. B. Früchten und Nüssen. „Nach der Pasteurisation der Eismassezutaten sind es verschmutzte Arbeitsflächen oder eine unzureichende Personalhygiene“, betont er. Gerade der Milchanteil bietet einen guten Nährboden für die Vermehrung von Keimen. „Auch die fachkundige Reinigung und Wartung von Speiseeisautomaten ist Voraussetzung für die Einhaltung der strengen mikrobiologischen Anforderungen und einen ungetrübten Eisgenuss“, weiß Goltermann.

Hintergrund
Enterobakterien ist der Oberbegriff für verschiedene Bakterienarten, die in der Natur weit verbreitet sind und auch im Darm von Mensch und Tier vorkommen. Die meisten Arten gelten als typische Indikatoren für mangelnde Hygiene und sind für gesunde Menschen aber nicht gefährlich.
Für die mikrobiologische Beurteilung der Eisproben werden sowohl die Vorgaben der VO (EG) Nr. 2073/2005 (für Eis direkt aus der Herstellung) als auch die Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie in Verbindung mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) herangezogen.
 


"Feuerbrand" in Gehölzen nachgewiesen - Amt bittet um Verdachtsmeldungen

In den letzten drei Wochen erreichten das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) mehrere Meldungen aufmerksamer Gartenbesitzer aus MV, dass vermutlich die gefährliche Krankheit „Feuerbrand“ in ihren Gärten grassiert. „Nach Ortsterminen und Beprobungen der befallenen Gehölze wurde der Verdacht im Labor des Pflanzenschutzdienstes des LALLF bestätigt“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes.
Der Feuerbrand wird durch das Bakterium Erwinia amylovora verursacht. Als hoch anfällig gelten der Weißdorn (Crataegus) und Kernobstarten.
Eine Infektion mit dieser Pflanzenkrankheit schreitet bei anfälligen Gehölzen innerhalb von Tagen voran und verursacht an den Trieben ein Welken. Dabei verfärben sich Blätter dunkelbraun bis schwarz, vertrocknen schließlich und bleiben bis in den Herbst hinein am Trieb haften. Oft krümmen sich die Triebspitzen nach innen und nehmen die Form eines gebogenen Stockes an (Krückstocksymptom). Es können einzelne Triebe oder auch Hecken breitflächig betroffen sein. Bei einem Befall von jungen Pflanzen kann ein Absterben nicht ausgeschlossen werden.
„Insbesondere im Umland von Erwerbsobstanlagen bzw. ökologisch wertvollen Streuobstwiesen mit alten Obstsorten kann eine Feuerbrand-Infektion gefährlich werden. Daher bitten wir die Bevölkerung, uns Verdachtsfälle zu melden“, so Goltermann.
Nach bestätigtem Befall wird zur Bekämpfung im Haus und Kleingarten empfohlen, die erkrankten Triebe bis 20 cm ins gesunde Holz herauszuschneiden. Sind Schnittmaßnahmen auf Grund des Befalls großer Anteile der Pflanzen nicht möglich, sollte das Gehölz gefällt und anschließend alsbald verbrannt werden (Ordnungsamt informieren). Ist, z. B. aufgrund der Waldbrandgefahr, kein Verbrennen möglich, kann der Holzstapel zunächst mit einer Plane abgedeckt werden.
Da das Bakterium an den Schnittwerkzeugen anhaften kann, sollen diese nach Gebrauch desinfiziert werden.
Hintergrund
Die Gewitterlagen der vergangenen Wochen begünstigten die Entwicklung und Verbreitung des Feuerbrand-Erregers. Optimale Infektionsbedingungen finden die Bakterien bei Temperaturen zwischen 21 und 28°C und hoher Luftfeuchtigkeit. Da das Bakterium mit dem Wind verfrachtet wird, kann es ausgehend von bestehenden, oft unbemerkten Altinfektionen auf gesunde Gehölze übertragen werden.
Zu den anfälligen Pflanzen für Feuerbrand gehören (neben dem Weißdorn) Vertreter aus der Familie der apfelfrüchtigen Rosengewächse, wobei die Hauptwirtspflanzengruppe das Kernobst z. B. Apfel, Birne und Quitte aber auch Zier- und Wildgehölze wie der Feuerdorn (Pyracantha), die Zwergmispel (Cotoneaster), die Felsenbirne (Amelanchier), Zier- oder Scheinquitte (Chaenomeles) und Eberesche (Sorbus) sind.


Feinkostsalate im Amtscheck

Fleisch- und Wurstsalate, Herings- oder auch Eiersalate etc. - 68 Proben Feinkostsalate sind in diesem Jahr bis heute im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock untersucht worden.
„Insgesamt ist das Ergebnis in Sachen Mikrobiologie sehr positiv“, gibt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des LALLF, an. Lediglich eine Probe musste beanstandet werden. Dazu kamen vier Beanstandungen durch Kennzeichnungsmängel.

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung wurden sowohl vorverpackte als auch lose abgegebene Waren aus dem Einzelhandel in MV zur Untersuchung eingesandt.
Vorverpackte Feinkostsalate sind in den meisten Fällen industriell hergestellt. Hiervon waren 35 Salate in der Analyse. Vier Proben wiesen Mängel in der Kennzeichnung auf. In drei Salatproben sind Bakterien, genauer Listeria monocytogenes in nicht gesundheitsgefährdender Konzentration nachgewiesen worden. Die übrigen Parameter der Mikrobiologie waren unauffällig.
Die „lose Ware“ stammt meist aus kleineren Herstellerbetrieben, häufig Fleischereien. Von den 33 Proben war eine durch Hefen verdorben und wurde beanstandet. In fünf Fällen sind höhere Gehalte von Hygieneindikatorkeimen bzw. Verderberreger auffällig gewesen. Das führte noch nicht zu Beanstandungen, sondern zu Hinweisbefunden.
Die Laborergebnisse werden generell an die Kontrollstellen vor Ort, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte übergeben. Sie sind die verantwortlichen Behörden, um das Lebensmittelrecht und die geforderte Herstellungshygiene durchzusetzen.

Feinkostsalate haben einen stark sauren Produktcharakter mit pH-Werten meist zwischen 4 und 5. Die Kombination mit häufig verwendeten Konservierungsmitteln macht es krankmachenden Bakterien schwer, sich zu vermehren. „Außer den säuretoleranten Hefen und Milchsäurebakterien wurden erfreulicherweise kaum Problemkeime nachgewiesen. Mit diesen Untersuchungsergebnissen liegen wir besser als in den Vorjahren und können resümieren, dass das Risiko für eine mikrobielle Belastung von Feinkostsalaten geringer ist, als allgemein erwartet“, sagt Direktor Goltermann.

Hintergrund
Typische Erreger, die zu Abweichungen in Feinkostsalaten führen, sind Milchsäurebakterien und Hefen. Auch einige krankmachende Mikroorganismen, wie Listerien, Staphylokokken und Salmonellen haben die Möglichkeit zum Überleben. Bei der Herstellung und Lagerung - auch beim Verbraucher - sind daher die einschlägigen Hygieneregeln einzuhalten.

Listeria monocytogenes ist ein Bakterium, das ab 100 Keimen/g Lebensmittel für den Menschen gefährlich sein kann. Listerien sind überall in der Umwelt zu finden. Da sie nicht zum Verderb der Lebensmittel führen, kann man ihr Vorkommen weder am Aussehen noch am Geruch der Waren erkennen.


Achtung Brennhaare! Kiefern-Prozessionsspinner nachgewiesen

Die Fachkollegen des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wiesen in Heringsdorf (Usedom) Raupen des Kiefern-Prozessionsspinners auf einem Spielplatz nach. Die Tiere nutzten den sandigen Boden, um sich dort zu vergraben und zu verpuppen.
„Wie auch bei anderen Prozessionsspinnern können die giftführenden Brennhaare der Raupen bei Berührung eine Raupendermatitis - einen juckenden und brennenden Hautausschlag - auslösen“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des LALLF. Empfindliche Menschen reagieren ggf. auch mit Schwindel, bronchitisartigen Anfällen oder möglicherweise einem allergischen Schock.
Bei allergischen Reaktionen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Während die Nachtfalter schlüpfen und davonfliegen, bleiben die Brennhaare im Sand und stellen ggf. weiterhin eine Gefahr für den Menschen dar. „Daher halten Sie sich bitte von derzeit gesperrten Arealen fern“, rät Goltermann.

Die ausgewachsenen Raupen werden bis zu sechs Zentimeter lang und sind an den hellen bis weißen Brennhaaren zu erkennen. Auf der fast schwarzen Grundfärbung tragen sie auf dem Rücken schmale rostrote bis braune, längsovale Abzeichen. Die Brennhaare stehen vom Körper ab und hüllen die Raupen in einen Flaum.

„Wenn Sie behaarte Raupen sehen, die sich prozessionsartig hintereinander weg bewegen, melden Sie es bitte in den Gemeindeverwaltungen. Und: berühren Sie keinesfalls die Tiere! Halten Sie Abstand. Auch Hunde reagieren sehr empfindlich auf die Brennhaare und sollten angeleint geführt und von unbekannten Raupen fern gehalten werden“, ergänzt er.

In Heringsdorf wurden Maßnahmen zur Beobachtung und zur Gewährleistung der Sicherheit für Einheimische und Badegäste eingeleitet.

Hintergrund
Auffällige, weiße Raupen-Gespinstnester in den Kronen und an den Astspitzen von Kiefern weisen auf den Befall durch den Kiefernprozessionsspinner (Thaumetopoea pinivora) hin.
Die Raupen ernähren sich von den Nadeln verschiedener Kiefernarten. Sie ketten sich gezielt aneinander, um für ihre Fressfeinde (Wanzen, Schlupfwespen, Raupenfliegen, Vögel) auszusehen wie eine Schlange.
Ein Vorkommen ist in unseren Breitengraden derzeit noch selten.
 


Zuschuss für Rauhwoller, Sattelschwein und Co

LALLF vergibt Fördergelder für den Erhalt gefährdeter einheimischer Nutztierrassen

56 der 80 einheimischen Nutztierrassen von Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege sind laut aktueller „Roter Liste“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als gefährdet bzw. „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Um ihre Erhaltung zu unterstützen, gibt es eine aus Bundesmitteln finanzierte Förderung für gefährdete landestypische Rassen. Mit der Vergabe auch dieser Fördermittel sind MitarbeiterInnen des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) betraut.
„Ein guter Weg zur Erhaltung aller Rassen ist die nachhaltige Nutzung in der Landwirtschaft und in der Landschaftspflege“, sagt Siegfried Hoffmann, Abteilungsleiter Veterinärdienste und Landwirtschaft im LALLF in Rostock. Mit den Fördergeldern kann ein anteiliger Ausgleich von Nachteilen in der Wirtschaftlichkeit der Tiere und ihrer Zucht gewährt werden.
Im Jahr 2021 sind an 43 ZüchterInnen insgesamt 159.365 Euro an Zuwendungen ausgezahlt worden.
Zum Beispiel bekamen die Züchter der unter anderem für Rügen bekannten Rauhwolligen Pommerschen Landschafe Unterstützung. „Nicht nur, dass diese genügsamen und widerstandsfähigen Schafe die Landschaft frei halten, es gibt auch Unternehmen, die die typische stahlblau bis graue Wolle zu nachhaltiger Bekleidung höchster Qualität verarbeiten und sehr erfolgreich am Markt platzieren“, weiß Hoffmann.
Die Vermarktung von Fleisch besonderer Qualität ist ein anderes Beispiel als Ergebnis für eine Erhaltungszucht. „So erfüllen nahezu alle Teilstücke vom Sattelschwein höchste Genussansprüche“, schwärmt der Abteilungsleiter. Rassen wie das Deutsche Sattelschwein, deren Zuchttierbestände gering sind, bedürfen besonderer Vorsorgemaßnahmen. Die schwarz pigmentierten Tiere mit ihrer weißen Sattelzeichnung bilden eine Lebendgenreserve. Im Jahr 2021 waren in Deutschland nur noch 391 Sauen und 123 Eber in Reinzucht vorhanden.
Tierseuchen, wie die Afrikanische Schweinepest, stellen für die Bestände der bedrohten einheimischen Schweinerassen eine zusätzliche Gefahr dar.

Ergänzendes
In Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Rassen förderfähig:
- Pferde: Rheinisch-Deutsches Kaltblut,
- Rinder: Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Deutsches Rotvieh/Angler, Gelbvieh (Zuchtrichtung Fleisch),
- Schafe: Rauhwolliges Pommersches Landschaf,
- Schweine: Deutsches Sattelschwein, Leicoma, Deutsches Edelschwein und Deutsche Landrasse.

Wissenswertes und Antragsunterlagen für die Förderung finden Interessenten auf der Homepage des Landesamtes

Stichtag für Anträge ist jährlich der 30. April.
Die Vergabe und Kontrolle der Verwendung der Fördergelder obliegt dem LALLF.


Einige Pressemitteilungen aus dem Jahr 2021


Nüsse sowie Nuss- und Mandelmehl auf Schimmelpilzgifte analysiert

Die Analysen von 54 Proben - zehn Proben Walnüsse, zehn Proben Erdnüsse, neun Proben Haselnüsse, alle in der Schale, sowie 14 Mandelmehle und elf Proben gemahlene Haselnüsse - sind gerade abgeschlossen worden. Untersucht wurde vorrangig auf eventuell enthaltene Schimmelpilzgifte.
Im Ergebnis waren die ganzen Kerne der Erd-, Wal- und Haselnüsse beanstandungsfrei. Sensorisch gab es keine Auffälligkeiten, was heißt: Aussehen, Geruch und Geschmack der Nüsse und auch der Mehle waren in Ordnung.
Aber: „Die Mehle schnitten in der Mykotoxinuntersuchung schlechter ab: In drei der elf Haselnussmehle (27 %) und in acht der 14 Mandelmehle (57 %) wurden die SpezialistInnen des LALLF fündig und wiesen verschiedene Aflatoxine nach. In einer Probe Haselnussmehl wurde eine Höchstgehaltsüberschreitung ermittelt, die Probe entsprechend beanstandet“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock.

Die Proben sind in üblichen Einkaufseinrichtungen des Landes entnommen worden und stammten ursprünglich aus verschiedenen Ländern: Deutschland, Ägypten, Australien, Chile, Frankreich, USA und Italien. Das heißt, sie haben teilweise eine längere Zeit bis in die Supermarktregale gebraucht. Nüsse und Mandeln können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese sind in der Lage, Gifte, die Mykotoxine, zu entwickeln. Pilzgifte erkennt man nicht mit bloßem Auge und sie sind in der Regel auch nicht am Geruch oder Geschmack erkennbar. „Das beweist auch die unproblematische sensorische Prüfung aller Proben im LALLF“, unterstreicht Goltermann.
„Raten können wir dazu, Nüsse mit sichtbaren Veränderungen bzw. atypischem Geruch oder Geschmack nicht zu verzehren. Es ist offensichtlich besser, sich Nussmehle aus ganzen Kernen direkt vor Gebrauch selber herzustellen. Denn durch die Lagerung als zerkleinerte Ware und somit vergrößerter Oberfläche ist die Wahrscheinlichkeit eines Befalls mit Schimmelpilzen größer“ so der Amtsleiter.
Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Mandeln möglichst kühl, dunkel und trocken gelagert werden. Im Allgemeinen sind sie Quelle für einen angenehmen Geschmack, viel Energie und mit ihren gesunden Fetten ernährungsphysiologisch wertvoll.

Hintergrund
Aflatoxine gehören zu den Mykotoxinen. Bei Mykotoxinen handelt es sich um natürlich vorkommende, sogenannte sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Aflatoxine werden unter anderem von den Schimmelpilzen Aspergillus flavus und Aspergillus parasiticus gebildet. Sie sind hitze- und säurestabil und überstehen daher die üblichen Verarbeitungs- und Zubereitungsmethoden für Lebensmittel, auch eine Röstung.
Aflatoxine können beim Menschen die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen. Außerdem gelten sie als Erbgut schädigend.
Im LALLF wurde auf die Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 und die Summe Aflatoxine B-G untersucht. Höchstmengen existieren für B1 und die Summe B1, B2, G1, G2.


Äpfel und Erzeugnisse aus Äpfeln – gab es Auffälligkeiten?

Der Apfel ist das beliebteste Obst der Deutschen. Über 20 Kilogramm frische Exemplare isst jeder Bundesbürger im Jahr, dazu kommen Früchte in verarbeiteten Erzeugnissen. Dementsprechend untersuchen die MitarbeiterInnen des LALLF auch diese Produktgruppen.

„In den vergangenen zwei Jahren sind 80 Proben untersucht worden, wovon zwei beanstandet werden mussten“, resümiert Dr. Stephan Goltermann, Chef des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. 30 Proben Apfelsaft, 25 Proben Apfelmus in Konserven, 20 Proben frischer Äpfel und fünf Proben Apfelkompott bzw. Apfelmark kamen in die Analyse. „In einem Apfelsaft war eine Menge Patulin, ein gesundheitsschädliches Schimmelpilzgift, enthalten, die über der zulässigen Höchstmenge lag. Außerdem enthielt eine Apfelprobe ein mittlerweile verbotenes Pflanzenschutzmittel in höherer Dosis als erlaubt“, gibt Goltermann an.

Die Erzeugerländer der verschiedenen Apfelproben waren Deutschland, Polen, Neuseeland und die Niederlande.

52 der Proben wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In knapp der Hälfte (48 %) sind sie nachgewiesen worden. Dabei waren in 13 Äpfeln bzw. Apfelprodukten je ein Wirkstoff nachweisbar und maximal sechs Substanzen in zwei Proben.
Insgesamt handelte es sich um 16 unterschiedliche Wirkstoffe und das Patulin.
Die als ökologische Ware gekennzeichneten Produkte waren rückstandsfrei und in Ordnung.

Goltermann sagt: „Um dem Umweltgedanken Rechnung zu tragen, sollten Sie beim Einkauf Äpfel aus der Region bevorzugen. Äpfel aus heimischem Anbau sind fast das ganze Jahr verfügbar. Am Herzen liegt uns ebenfalls der Hinweis, dass optisch abweichende Äpfel mit kleinen Stellen oder ungleichmäßiger Form genauso schmecken und alles enthalten, was einen Apfel für die Ernährung ausmacht. Sie sind viel zu wertvoll, um wegen kleiner Mängel weggeworfen zu werden!“

Hintergrund
Der Apfel ist nicht nur ein schmackhaftes Obst, sondern enthält viele Vitamine: neben den Vitaminen A und der B-Gruppe enthält er vor allem Vitamin C. Zudem ist er reich an wertvollen Mineral- und sekundären Pflanzenstoffen sowie wichtigen Ballaststoffen wie Pektin mit verdauungsfördernder und cholesterinsenkender Wirkung. Die meisten Vitamine und sekundären Pflanzenstoffe sind in der Apfelschale oder direkt darunter. Deshalb sollte das Obst nach Möglichkeit mit Schale genossen oder verarbeitet werden.


Wirkstoffrückstände und Schwermetalle in Beeren?

„Die Ergebnisse der Rückstandsanalysen von Pflanzenschutzmitteln und Schwermetallen in Beeren der Jahre 2020 und 2021 zu den ergaben eine Anzahl Befunde, aber keine Höchstgehaltsüberschreitung“, sagt Helmar Tardel, Abteilungsleiter „Schadstoff- und Rückstandsanalytik“ im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
62 Proben verschiedener Beeren wurden auf Wirkstoffrückstände untersucht. Die größte Anzahl davon waren Erdbeeren mit 31 Proben, außerdem acht Proben Brombeeren, sieben Himbeeren, sieben Proben verschiedene Johannisbeeren, weiterhin Physalis und Blaubeeren. Die Beeren stammten überwiegend aus deutschem Anbau (49 Proben).

Tardel resümiert: „Neben den drei Proben aus Bioerzeugung waren weitere sieben rückstandsfrei. Das macht in der Summe 16 % der Proben. Alle anderen Beerenproben enthielten zwischen einem und elf Wirkstoffrückständen, die aber die gesetzlich erlaubten Höchstmengen unterschritten. In 43 Proben (69 %) wurden Mehrfachrückstände detektiert, das heißt mehr als ein Wirkstoff pro Probe.“
Betrachtet man die nachgewiesenen Substanzen, waren die gegen Pilzbefall am auffälligsten (z.B. 29 mal der Nachweis von Fludioxonil, 28 mal Cyprodinil, 19 mal Boscalid). Sie dürfen zur Absicherung gegen Schimmelpilze verwendet werden. Der Nachweis von mehreren Fungiziden ist nicht ungewöhnlich, weil Beeren mit ihren dünnen Häuten besonders anfällig sind. Insgesamt waren das nicht mehr Rückstände als in anderen Untersuchungszeiträumen.

In 38 Beerenproben wurden außerdem die Gehalte der Schwermetalle Cadmium, Blei, Quecksilber und Kupfer untersucht. Es ergaben sich keine Auffälligkeiten oder Beanstandungen.

„Wir raten Verbrauchern, Obst, dass gegessen werden soll, immer direkt vor dem Verzehr unter fließendem Wasser zu waschen. Damit sind mögliche Wirkstoffrückstände deutlich zu mindern. Aber auch eventuell vorhandene Keime können so reduziert werden“, betont Tardel. Dieses Vorgehen gehört zu einer normalen Küchenhygiene.

Hintergrund
Alle Proben sind dem Handel in M-V entnommen worden oder stammten direkt aus der Handelsware von den Erzeugern. Die Analysen der Wirkstoffrückstände von Pflanzenschutzmitteln umfassten eine breite Palette von knapp 450 Substanzen.
 


Ungetrübter Biergenuss? Mikrobiologische Untersuchungen ergaben Befunde

Bier gehört aufgrund seiner Herstellungsweise und Zusammensetzung zu den keimärmeren Genussmitteln. Jedoch ist eine Kontamination des Bieres mit Keimen durch verschmutzte Zapfanlagen beim Ausschank möglich. Daher wird jährlich stichprobenartig „Gerstensaft“ im Landesamt für Landwirtschaft, Leben smittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock mikrobiologisch untersucht.
In den Jahren 2020 und 2021 sind bis dato 29 Proben Schankbier aus Gaststätten in MV zur Kontrolle eingegangen. Dabei handelte es sich überwiegend um die Sorte „Pils“ unterschiedlicher Hersteller.
24 Biere (83 %) waren mikrobiologisch in Ordnung.
In fünf Bieren wiesen die ExpertInnen des Landesamtes coliforme Keime nach. Sie gelten als Hygieneindikatorkeime. Die Bierproben wurden daher wegen sogenannter „hygienisch nachteiliger Beeinflussung“ beanstandet. Schon im Jahr 2014 zeigte sich eine ähnliche Beanstandungsrate (23 %). Das deutet auf die andauernde Problemlage in diesem Bereich hin.
Außerdem sind bei vier Bieren erhöhte Keimzahlen festgestellt worden. Dabei handelte es sich meist um Milchsäurebakterien. Bei weiterer Vermehrung dieser Verderbniskeime in bierführenden Leitungen kann es zu sensorischen Veränderungen des Bieres kommen. Dementsprechend wurde bei diesen Proben auf eine notwendige Reinigung und Desinfektion der Schankanlagen in den Gaststätten hingewiesen.

Bier ist ein althergebrachtes und gerade im Sommer für viele Verbraucher erfrischendes Genussmittel. Damit eine ungetrübte Gaumenfreude möglich ist, darf die Hygiene nicht vernachlässigt werden. Auch wenn die hier benannten Untersuchungsergebnisse wahrscheinlich keine Ursache für Erkrankungen des Verbrauchers ergaben, sind Reinigung und Desinfektion der Schankanlagen Vorschrift und Voraussetzung für einen zweifelsfreien Biergenuss.


Gespenstisch aber ungefährlich

Besorgte Bürger, besonders aus dem Stadtgebiet Rostock, meldeten sich in den letzten Tagen vermehrt zu eingesponnenen Sträuchern und darin befindliche Raupen. Nicht selten wurde vermutet, dass es sich um den gesundheitsgefährdenden Eichenprozessionsspinner handelt.
Aber dem ist nicht so!
Verursacher sind ungefährliche Raupen der Gespinstmotten der Schmetterlingsfamilie (Yponomeutidae). Die Raupen sondern Gespinstfäden ab, um sich vor Fraßfeinden, wie Vögel, und ungünstiger Witterung zu schützen.
In manchen Jahren kommt es zu Massenvermehrungen. Dann werden ganze Pflanzen eingesponnen und komplett kahl gefressen.
Weder für die Gehölze, noch für Anwohner oder Spaziergänger sind diese sonderbar anmutenden Naturschauspiele eine Gefahr! Die befallenen Büsche und Bäume treiben in der Regel wieder aus.

Um den Garten gespinstfrei zu halten, sollten Kleingärtner ihre Bäume im Frühjahr kontrollieren und sofort erste, bewohnte Nester ausschneiden und ggf. verbrennen oder im Hausmüll entsorgen. Biologische Gegenspieler sind verschiedene Nützlinge wie Raubwanzen, parasitierende Wespen und Meisen. Sie lassen sich durch Insektenhotels, Steinhaufen und Nistkästen in die Gärten locken.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist sinnlos. Die Raupen werden durch das Gespinst geschützt, so dass Insektizide sie nicht erreichen.

Hintergrund
Ab Mai finden sich an Weißdorn, Pfaffenhütchen und Traubenkirschen, aber auch Schlehen, Apfel- und Pflaumenbäume weiße Gespinste. Teilweise bedecken diese die kompletten Büsche und bieten einen gespenstischen, vielleicht auch ekelerregenden Anblick.
Gespinstmotten sind weltweit verbreitet, alleine in Mitteleuropa leben etwa 60 Arten. In unseren Breiten findet man am häufigsten
• die Spindelbaumgespinstmotte (Yponomeuta cagnagella),
• die Traubenkirschengespinstmotte (Yponomeuta evonymella) sowie
• die Apfelbaumgespinstmotte (Yponomeuta malinellus).

Biologie
Die Falter sind schneeweiß mit schwarzen Punkten. Sie fliegen in den Monaten Juni und Juli hauptsächlich um die Futterpflanzen ihrer Raupen. Dort legen sie gleich nach dem Schlüpfen und der sofortigen Begattung ihre Eier an der Rinde von Trieben und Zweigen ab. Die geschlüpften Jungraupen überwintern dort. Etwa im folgenden April/Mai werden sie aktiv, wandern auf die Blätter und fallen erst auf, wenn sie große Teile der Zweige mit Gespinsten umgeben haben. Anfangs liegen diese Raupennester meist an den Zweigspitzen. Gesellig fressen sie in den Nestern, häuten sich dort, wandern weiter und legen neue an. Bei Massenvermehrung findet man so eine Unzahl großer, schleierartiger Gespinste.
Die Nester sind durchsetzt mit Häuten und dunklen Kotkrümeln, bewohnt von mehreren etwa 2 cm großen, gelbgrauen, fleischigen, mit dicken schwarzen Punkten versehenen Raupen. Die ausgewachsenen Larven verpuppen sich in den Nestern gruppenweise in weißen Kokons. Nach ca.14 Tagen Puppenruhe schlüpfen die Falter.


Avocados in der amtlichen Untersuchung

Das Landesamt hatte in diesem Jahr einen Untersuchungsschwerpunkt zu Avocados geplant. „Die Analyseergebnisse von 17 Proben ergaben nur eine Beanstandung“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
Die Proben dieser fettreichen Beere (Lorbeergewächs) wurden dem Einzelhandel in MV entnommen. Sie stammten aus Kolumbien (6 Stück), Spanien (6 Stück), Marokko (2 Stück) und jeweils eine aus Chile und Kenia. Bei einer Probe war keine Herkunft bekannt.

Aufgrund von erheblichem Schimmelbefall in der Frucht ist eine Avocadoprobe schon in der vorausgehenden Sensorikprüfung auf das Aussehen, den Geruch und den Geschmack beanstandet worden.

Alle Proben sind von den ExpertInnen des LALLF auf ca. 420 Pflanzenschutzmittel und deren Metaboliten (=Abbauprodukte) untersucht worden. Die Nachweisgrenze liegt bei dem kaum vorstellbar geringen Wert von etwa 10 µg der Substanz je Kilogramm Probe.
In zehn Avocadoproben waren keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) nachweisbar. In den anderen sieben gab es Spuren von bis zu drei Wirkstoffen von PSM. So war das Fungizid und erlaubte Nacherntebehandlungsmittel Prochloraz in allen sieben Proben enthalten.
Alle Wirkstoffmengen lagen unterhalb der erlaubten Höchstmengen.
„Das Untersuchungsergebnis ist insgesamt als „gut“ zu bezeichnen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt Analyseergebnisse auf, die mit höheren Beanstandungsraten oder einer größeren Menge an Wirkstoffrückständen schlechter ausfielen“, vergleicht Goltermann.


FeldbestandsprüferIn gesucht-Anerkennung von Saat- u. Pflanzgut ist wichtige Landesaufgabe

Zu erfahren für die Reservebank? Zu jung für den Liegestuhl? Dann haben wir was für Sie: Werden Sie für die Zeit zwischen Mai und August amtliche FeldbestandsprüferIn!

In der Vegetationszeit werden in M-V jährlich etwa 25.000 ha Feldfläche mit Kulturen zur Vermehrung bestellt. Die Bandbreite reicht von Getreide über Kartoffeln und Leguminosen bis zur Grassamenerzeugung. „Alle Vermehrungsbestände werden während der Vegetation mehrfach durch amtlich verpflichtete FeldbestandsprüferInnen kontrolliert. Sie sollen unter anderem fest-stellen, ob die Sortenechtheit und die geforderte Gleichmäßigkeit auf einem Acker gegeben sind, was Basis für eine Anerkennung als Saat- und Pflanzgut ist“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.
Geprüft wird außerdem, ob die Bestände „sauber“ sind, also kein unzulässiger Fremdbesatz mit wächst, wie z. B. Windknöterich auf Getreidevermehrungsflächen. Natürlich wird auch auf mögliche Krankheiten hin kontrolliert, z. B. inwieweit Kartoffeln Anzeichen von Viruserkrankungen aufweisen.

Neben der eigentlichen Kontrolltätigkeit sind FeldbestandsprüferInnen Ansprechpartner der Landwirtschaftsbetriebe für not-wendige Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel im Bestandsaufwuchs. Sämtliche Abläufe werden mit den MitarbeiterInnen der LALLF-Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut begleitet und abgestimmt.

Interessierte jeden Alters brauchen für diese verantwortungsvolle Aufgabe Kenntnisse zu landwirtschaftlicher Kulturen, eine gute körperliche Konstitution sowie ein eigenes Auto. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis plus Fahrkostenentschädigung.
Mit fachlichen Nachfragen wenden sich zukünftige FeldbestandsprüferInnen gern an die Dezernatsleiterin „Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut“ des LALLF: Nadine Ließ
Telefon: 0381 - 40 35 468
oder per Email: nadine.liess@lallf.mvnet.de

Hintergrund
Eine erfolgreiche Prüfung des Feldbestandes ist die Voraussetzung für die Weiterführung des amtlichen Anerkennungs-verfahrens für Saat- und Pflanzgut. Dieses endet in einer Untersuchung des Erntegutes im Labor des LALLF. Untersuchungsparameter sind dann beispielsweise Keimfähigkeit, Sortenreinheit und Fremdbesatz. Eine erfolgreiche, normgerechte Prüfung aller Verfahrensschritte vom Acker bis ins Labor ist die Voraussetzung für die Zertifizierung einer Partie Saat- oder Pflanzgut. Bevor es in den Handel kommt, erfolgen umfangreiche Kontrollen zu Qualitätsnormen, die im Saatgutverkehrsgesetz und der Saatgutverordnung geregelt sind.
Nur amtlich geprüftes und nach erfolgreicher Prüfung zertifiziertes Saatgut gelangt an den Endverbraucher.


Auswahl Pressemitteilungen von vor 2020



Ergänzung Systemumstellung bei Angelerlaubnissen für Küstengewässer

Anfang November wurde die Software für die Ausgabe von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich auf ein neues System umgestellt.
Somit ist es in der jetzigen unsteten Zeit mit der Coronapandemie für die Angler komfortabler geworden, diese Angelerlaubnisse zu erwerben. Weite Wege zur nächsten Verkaufseinrichtung oder der aufwändige Postversand zum LALLF kann eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist die freigeschaltete Bezahlmöglichkeit im Webshop mit PayPal.
Neu ist, dass jede Ausgabestelle jetzt ermäßigte Angelkarten für Schwerbehinderte ausgeben kann. Sie müssen nicht mehr bei der Fischereibehörde erworben werden. Beim Kauf dieser Angelerlaubnisse ist der Schwerbehindertenausweis vorzuzeigen.
Mit der Systemumstellung wurden auch die Angelerlaubnisse für das Jahr 2021 zum Kauf freigeschaltet.

Webshop: erlaubnis.angeln-mv.de
Informationen: www.lallf.de/fischerei/


Transportmittel Urlauber?

Verschleppung von Pflanzenkrankheiten mit ungeprüfter Ware vermeiden

Bakterien, Viren, Pilzsporen – sie sind alle für das menschliche Auge nicht erkennbar und doch vorhanden und teilweise gefährlich. Sie können unbeabsichtigt und ohne wahr genommen zu werden als Urlaubsmitbringsel aus fernen Ländern, z. B. mit einer Oleandertopfpflanze, nach Deutschland eingeschleppt werden. Ist auch nur eine Oleanderpflanze nachweislich mit dem Feuerbakterium Xylella fastidiosa infiziert, müssen im Umkreis von 100 Metern alle bekannten und verdächtigen Wirtspflanzen – das sind über 300, z. B. Ahornbäume - ausnahmslos vernichtet werden. Es wird eine 5 km-Pufferzone eingerichtet, in der regelmäßig amtliche Überwachungsmaßnahmen durchzuführen sind. Zahlreiche Pflanzenschutzmaßnahmen folgen, um einer weiteren Verbreitung dieses todbringenden und sonst unbekämpfbaren Bakteriums vorzubeugen. So hat ein kleines Urlaubssouvenir katastrophale Folgen!

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2020 zum Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit ernannt. Ziel ist es unter anderem, Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt darauf hinzuweisen, welche unabsehbaren Gefahren von pflanzlichen Souvenirs ausgehen können. „Die meisten Reisenden wissen nicht, dass es verboten ist, frische pflanzliche Waren oder Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis nach Deutschland mitzubringen“, sagt Dr. Joachim Vietinghoff, stellvertretender Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. Es gibt EU-weite Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen und deren Produkte. Wenn an der Grenze kein Pflanzengesundheitszeugnis vorgelegt werden kann, werden Pflanzen oder Pflanzenprodukte in der Regel vernichtet und es kann ein Bußgeld fällig werden. Als Leiter des Landespflanzenschutzdienstes unterstreicht Vietinghoff: „Selbst bei Früchten, Gemüse, Samen und Schnittblumen ist Vorsicht geboten. Auch die bei den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns beliebte  Kartoffelknolle darf nicht aus Drittländern eingeführt werden.“
Der Schutz vor Ein- und Verschleppung von Schadorgansimen ist wichtig: für die nachhaltige Pflanzenproduktion, eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft, den Schutz der heimischen Pflanzen in ihren Lebensräumen und damit den Schutz der Umwelt sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland.

Hintergrund
Warum ein Jahr der Pflanzengesundheit? Der FAO zufolge machen Pflanzen etwa 80 Prozent der Nahrung aus und produzieren 98 Prozent des Sauerstoffs, den wir atmen. Gleichzeitig sind sie einer ständigen und zunehmenden Bedrohung durch Krankheiten und Schädlinge ausgesetzt. Das kann zu hohen Verlusten in der Pflanzenproduktion führen, Hunger von Menschen in bestimmten Regionen verursachen und weltweit die Landwirtschaft und die Biodiversität schädigen. Deshalb sind Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Pflanzengesundheit so bedeutsam. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung, die sich die Vereinten Nationen gesetzt haben, sind nur auf diesem Weg zu erreichen. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der deutlich zunehmenden Risiken einer Ein- und Verschleppung von Schadorganismen aufgrund der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung in der Pflanzenproduktion, der Globalisierung des Handels, des weltweiten Tourismus und des Klimawandels.

Entsprechende Informationen sind unter anderem beim Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, dem Julius-Kühn-Institut, zu finden:
www.julius-kuehn.de/ag/internationales-jahr-der-pflanzengesundheit-2020/

 


Staupe: wer seinen Hund liebt, sollte ihn impfen lassen

Pressemitteilung vom 12.02.2019

Im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V wird in der Abteilung Tierseuchendiagnostik bei der Untersuchung auf Tollwut in den meisten Fällen auch die Erkrankung Staupe mit abgeklärt. So wiesen die Experten des Amtes in den letzten Jahren bei Rotfüchsen eine durchschnittliche Staupe-Erkrankungsrate  von 75 % der untersuchten Tiere nach.
Die Staupe, auch Canine Distemper oder Maladie de Carre, ist eine hoch ansteckende Virusinfektion der Hunde und anderer Vertreter der Carnivoren (Fleischfresser). Infiziert werden können alle Tiere der Caniden, wie Hund, Fuchs, Wolf und marderartige Tiere, wie Nerz, Dachs, Marder sowie Waschbären, Otter und auch nicht heimische Wildtiere, z. B. Pandas. Für Menschen ist das Hundestaupevirus ungefährlich. Auch Hauskatzen können nicht erkranken.
Eine Impfung schützt Hunde und z. B. auch Frettchen wirksam gegen diese Viruserkrankung. Es ist ratsam, die Haustiere ausreichend grundimmunisieren zu lassen und regelmäßige Wiederholungsimpfungen nicht zu versäumen. Es besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr, vor allem für jagdlich geführte, aber auch für freilaufende Hunde. Fuchs und Marder können als Erregerreservoir fungieren und nicht impfgeschützte Hunde in der Nähe menschlicher Siedlungen oder bei Waldspaziergängen infizieren.

Hintergrund
Die Staupe ist eine akut oder subakut verlaufende, fieberhafte, virusbedingte Allgemeinerkrankung. Charakteristische Symptome sind Fieber, Apathie, Nasen- und Augenausfluss, Katarrhe der Schleimhäute des Atmungss- und Verdauungstraktes. Später können sich zentralnervöse Erscheinungen ausbilden. Gelegentlich kommt es zu Hautausschlägen und zur übermäßigen Verhornung der Haut der Ballen.
Infizierte Tiere scheiden das Virus durch Speichel, Nasen-, Augensekret, Kot und Urin aus. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich direkt durch den Kontakt beim Belecken und durch Tröpfcheninfektion oder indirekt durch Aufnahme infizierten Futters oder Wassers. Eine Gefahr stellen Alttiere dar, die nicht wahrnehmbar erkrankt sind und Jungtiere infizieren können.


Safety first – Kontrollarbeit in Laboren mit Tierseuchenerregern

Pressemitteilung vom 06.11.2018

Was los ist, wenn die Maul- und Klauenseuche (MKS) grassiert, haben wenigstens die Älteren in unseren Landen noch im Gedächtnis: Straßensperren, Desinfektionszwänge für alle Autos, Mitarbeiter, die über Wochen oder gar Monate in Kuhställen bleiben mussten…
Und immer wieder gibt es Gerüchte, dass Ausbrüche von Seuchen durch entwichene Erreger aus Laboreinrichtungen verursacht werden. Eine Aufgabe des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock ist die amtliche Kontrolle, dass kein Erreger seine Laborräume verlässt.

Dr. Doris Heim, Abteilungsleiterin Veterinärdienste und Landwirtschaft des LALLF erläutert: „Mit Tierseuchenerregern beschäftigen sich in M-V elf Einrichtungen. Je nach Erreger und dessen Gefährlichkeit für Mensch und Tier werden vor-Ort-Kontrollen durch eine Tierärztin meiner Abteilung durchgeführt.“ Es gibt vier Risikogruppen von Erregern, wobei die „1“ Schadorganismen mit der geringsten Gefährlichkeit umfasst. Das sind die, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie eine Krankheit bei Mensch oder Tier hervorrufen, wie z. B. abgeschwächte Virusstämme, die zur Herstellung  von amtlich zugelassenen Impfstoffen verwendet werden. Dahingegen umfasst die „Risikogruppe 4“ Viren und Bakterien, die ein hohes Infektionsrisiko mit starker Ausbreitungstendenz haben und bei denen es weder eine wirksame Vorbeugung, noch eine Behandlungsmöglichkeit gibt. Das wären unter anderem MKS- oder Ebola-Viren. Labore dieser hohen Risikoklasse werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert.

Detailliert erarbeitete Checklisten helfen bei der Kontrollarbeit, sicherheitsrelevante Gegebenheiten objektiv einzuschätzen. Inhaltlich geht es unter anderem um:
• einen beschränkten Zutritt zum Schutzbereich,
• geschlossene bzw. nicht zu öffnende Fenster und Türen,
• leicht zu reinigende und zu desinfizierende Oberflächen,
• die Nutzung mikrobiologischer Sicherheitswerkbänke,
• den Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel,
• das Tragen von Schutzkleidung sowie
• das Vorhandensein von Spezialgeräten zur Inaktivierung von potenziell infektiösem Abfall.

Daneben wird die Dokumentation in den Laborbüchern kontrolliert. „Jedes Detail muss laborseitig notiert werden: was ist wann mit einem Erreger getan worden, wo lagert er und wo ist er letztendlich geblieben“, betont Heim.

An dieser Stelle können glücklicherweise keine schwerwiegenden Verstöße in den relevanten Laboren vermeldet werden. Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich beispielsweise um Dokumentationslücken, nicht eingehaltene Wartungsintervalle, fehlende Belehrungsunterlagen oder Arbeitsanweisungen.

Da Labore, die mit Tierseuchenerregern arbeiten, weitere Gesetze und Verordnungen einzuhalten haben (unter anderem die Biostoffverordnung und das Infektionsschutzgesetz), sind Änderungen der Tätigkeiten, der Räume bzw. die Bearbeitung neuer Erreger auch dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu melden.


Das Mitbringen von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland ist verboten!

Pressemitteilung vom 18.07.2018

Aus aktuellem Anlass weist der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V darauf hin, dass von Privatpersonen im Ausland erworbene Pflanzenschutzmittel nicht über die Grenze nach Deutschland verbracht werden dürfen. Nach Erkenntnissen der Behörde handelt es sich überwiegend um Glyphosat-haltige Mittel, die in Unkenntnis der Rechtslage von Bürgerinnen und Bürgern bei Grenzübertritt mitgeführt werden. Diese Produkte dürfen jedoch in Deutschland nicht angewendet werden!

Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen in Deutschland nur Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden, die in Deutschland auch zugelassen sind. Zugelassene PSM sind mit einem Zulassungszeichen und einer Zulassungsnummer versehen. Wichtiger Bestandteil der Zulassung ist die Gebrauchsanleitung, die in deutscher Sprache alle Bestimmungen für die richtige, bestimmungsmäße Anwendung sowie Auflagen zum Anwender- und Umweltschutz enthält.
Diese Bedingungen werden durch die im Ausland erworbenen Stoffe nicht erfüllt. Weder sind sie in Deutschland auf ihre Eigenschaften hin geprüft, noch ist ihre Wirkung als Pflanzenschutzmittel sicher. Eine Einfuhr nach Deutschland und ihre Anwendung sind darum verboten.

Das Einfuhrverbot wird durch die Zollbehörden an der Grenze kontrolliert. Wenn an den in Mecklenburg-Vorpommern befindlichen Grenzübergangsstellen zu Polen derartige Pflanzenschutzmittel gefunden werden, wird gegen die verfügungsberechtigte Person ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Der Pflanzenschutzdienst des LALLF möchte darum Bürgerinnen und Bürger des Landes ebenso wie sich im Land befindliche Touristen informieren und gleichzeitig davor warnen, Pflanzenschutzmittel illegal nach Deutschland einzuführen.

Hintergrund
Durch die Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sind in Deutschland derzeit 836 Pflanzenschutzmittel zugelassen, die unter 1620 Handelsbezeichnungen vertrieben werden. Darin enthalten sind 283 verschiedene Wirkstoffe. Für den Ökoanbau sind davon 92 Pflanzenschutzmittel mit 54 Wirkstoffen zulässig, vertrieben unter 209 Handelsbezeichnungen. 
Als Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender im Haus- und Kleingartenbereich sind derzeit 589 Handelsprodukte zugelassen. Sie unterliegen einer besonders strengen Prüfung und sind durch eine besonders risikoarme Anwendung gekennzeichnet. Dies ist erforderlich, da nichtberufliche Anwender keiner Sachkundepflicht unterliegen, wie es bei einer beruflichen Anwendung vorgeschrieben ist. Darüber hinaus darf von einer Pflanzenschutzmittelanwendung im Haus- und Kleingartenbereich auch kein Risiko für Dritte ausgehen, denn die Behandlungsflächen sind in der Regel für die Familie des Anwenders frei zugänglich. Die o.g. illegal eingeführten Pflanzenschutzmittel erfüllen diese Bedingungen nicht. Auch deshalb sind ihre Einfuhr und ihr Einsatz verboten. 


Viel hilft nicht viel! Pflanzenschutzmittel und Dünger im Garten sensibel einsetzen

Pressemitteilung vom 07.05.2018

„Wissen Sie, unsere Rosen haben immer diese Flecken auf den Blättern und letztes Jahr hab ich mindestens zweimal Bi 58* gespritzt, aber so richtig geholfen hat das nicht.“ An diesen Bericht eines Hobbygärtners am MeLa-Stand des LALLF erinnert sich Dr. Stephan Goltermann, stellvertretender Leiter der Abteilung Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock, noch lebhaft. Hier hatte jemand ein Insektizid mit einem Mittel gegen Pilze verwechselt. Ganz verstummt sind solche Anfragen trotz der Informationspflicht der Verkäufer von Pflanzenschutzmittel nicht. Hat ein Hobbygärtner Fragen zu Schäden an den Pflanzen im heimischen Garten, fragen die Kollegen des Pflanzenschutzdienstes nach allem, was die Pflanzengesundheit beeinflussen kann. Aus diesen Gesprächen zieht Goltermann den Schluss, dass wenn ein Hobbygärtner zu Pflanzenschutz- oder Düngemittel greift, häufig das alte Prinzip „viel hilft viel“ gilt.
Im heimischen Garten sollte die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) möglichst die Ausnahme sein. Laut dem Pflanzenschutzgesetz dürfen hier nur Mittel angewendet werden, die den Aufdruck "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ tragen.
Verkäufer von PSM sind gesetzlich zur Beratung von „wogegen, wann und wie“ verpflichtet. Auch wenn die chemischen Mittel einfach in der Handhabung sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften haben, sollte ein verantwortungsvoller Gärtner auch nach Alternativen fragen.
Wenn sich der Hobbygärtner zu einer Anwendung entschlossen hat, ist die Gebrauchsanleitung auf der Packung Pflichtlektüre. Darin steht alles Beachtenswerte und was zu einer sicheren und vorschriftsmäßigen Anwendung nötig ist. Das Befolgen der Hinweise zur sachgemäßen Lagerung und Entsorgung runden einen verantwortungsvollen Einsatz von PSM ab.
Goltermann weist darauf hin, dass Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur eingesetzt werden dürfen, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Gärtnerisch genutzt werden auch Haus- und Kleingärten, aber nicht Wege, Hauseinfahrten, Böschungen oder sonstige befestigte und unbefestigte Freilandflächen. Hier stellt die PSM-Anwendung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Eine Anwendung auf diesen Flächen ist nur erlaubt, wenn zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei dem Pflanzenschutzdienst beantragt und genehmigt wurde.
Noch ein Gedanke zur Düngung: Pflanzen werden durch eine überhöhte Düngergaben, besonders von Stickstoff, empfindlich gegenüber Krankheiten und Schädlingen. Bundesweite Untersuchungen haben ergeben, dass die meisten Gartenböden extrem überversorgt sind, vor allem mit Phosphor, Kalium, Stickstoff. Besonders bei Stickstoff gilt es, das richtige Maß zu finden: ein Zuviel im Boden kann zu einer Nitratanreicherung in der Pflanze führen. Der Verzehr solcher Pflanzen hat beim Menschen möglicherweise gesundheitsschädliche Folgen. Von den Pflanzen nicht benötigter Stickstoff geht außerdem leicht durch Auswaschung in tiefere Bodenschichten verloren und kann damit das Grundwasser belasten. Grundsätzlich gilt für den Hobbygarten: Wird ein Boden regelmäßig mit organischer Substanz, wie Kompost, Mist, Gründüngung, versorgt, ist eine ausreichende Stickstoffzufuhr meist gewährleistet. 
Goltermann resümiert: „Im Kleingarten helfen in den meisten Fällen Hacke, Schere und das Absammeln von Raupen, Schnecken und befallener Pflanzenteile. Kleingärten sollen Orte der Biodiversität sein. Unter den Bäumen stehen Sträucher und daneben wachsen Erdbeeren und Kräuter. In diesem wunderbaren Durcheinander ist einfach kein Platz für chemischen Pflanzenschutz.“
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*Bi 58 ist im Haus und Kleingarten nur bei Zierpflanzen unter Glas zugelassen! Es ist bienengefährlich und schädigt Insekten!

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Herbizideinsatz auf Hof- und Garageneinfahrten ist unzulässig!

Pressemitteilung vom 03.08.2017

„Eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist verboten“, macht Dr. Joachim Vietinghoff, Leiter der Abteilung Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock deutlich.
Zu den betreffenden Flächen gehören beispielsweise Platten- und Kieswege, Garagen- und Grundstückszufahrten, Stellflächen, sonstige Hofflächen, Gehwege, Bürgersteige, Radwege, Parkplätze, Böschungen, Feldraine usw.. 

„Wir müssen immer wieder feststellen, dass Verstöße gegen diesen Teil des Pflanzenschutzgesetzes, § 12 Abs. 2, vorkommen. Typisch sind gelblich-bräunlich welkende Pflanzen, die unübersehbar darauf hinweisen, dass Bürger Chemikalien ausgebracht haben“, sagt Vietinghoff (siehe Fotos).

Das Anwendungsverbot ist ebenso für andere Mittel, die der Unkrautvernichtung dienen können, zutreffend - z. B. Wegerein oder Steinreiniger. Es gilt auch dann, wenn in der Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels Anwendungsgebiete wie "Wege und Plätze", "Wege und Plätze mit Holzgewächsen" oder "Wege und Plätze ohne Holzgewächse" aufgeführt sind.

In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Behörde, das LALLF, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung  erteilen. 
Dazu muss der angestrebte Zweck 
- vordringlich sein, 
- mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden können, 
- überwiegenden öffentlichen Interessen, insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier  oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen.

Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld, laut Gesetz bis 50.000 Euro, geahndet. 
Für landwirtschaftliche Beihilfeempfänger ist der Verstoß Cross Compliance relevant und führt entsprechend zu Kürzungen der Gelder.

„Wir bitten alle, sich an dieses Verbot zu halten“, mahnt Vietighoff. 
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Foto: typische Beispiele regelwidriger Anwendung von Chemikalien

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Pflanzen nicht sorglos mitnehmen! Xylella fastidiosa birgt Gefahr

Pressemitteilung vom 10.06.2017

„Xylella fastidiosa – es gibt keinen deutschen Namen - kann mehr als 300 Wirtspflanzenarten befallen, so z. B. Kräuter, Oleander, Olivenbäumchen, Ahorn“, sagt Joachim Vietinghoff, Leiter des Pflanzenschutzdienstes im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock. 
„Sind auch nur Einzelpflanzen nachweislich infiziert, müssen im Umkreis von 100 Metern alle bekannten und verdächtigen Wirtspflanzen ausnahmslos vernichtet werden. Es wird außerdem eine 10 km-Pufferzone eingerichtet, in der regelmäßig amtliche Überwachungsmaßnahmen durchzuführen sind. Zahlreiche Pflanzenschutzmaßnahmen folgen anschließend, um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen“, macht Vietinghoff anschaulich.

Das gramnegative Bakterium Xylella besiedelt die Leitbahnen, das Xylem der Pflanzen und bildet dabei Schleimschichten (Biofilme), sodass sich die Pflanzen nicht mehr ausreichend mit Wasser und Nährstoffen versorgen können. Folgen sind das Vertrocknen und Absterben von Pflanzenteilen oder der gesamten Pflanzen. Übertragen wird der, nicht durch Pflanzenschutzmittel bekämpfbare Erreger, durch saugende Insekten, meist Zikaden.
Befallene Pflanzen zeigen ggf. über Monate keine Krankheitsanzeichen, so dass eine Ausbreitung oft lange unentdeckt bleibt. Das verkompliziert die Bekämpfung zusätzlich. Außerdem sind die erkennbaren Schäden an den Pflanzen sehr leicht mit bloßem Ver-trocknen von Pflanzenteilen zu verwechseln. 

Was kann der Verbraucher beitragen, dass sich Xylella fastidiosa in der EU nicht weiter ausbreitet?
Fälle der Krankheit gab es seit dem Jahr 2013 besonders in Italien und Frankreich, einen im Jahr 2016 auch in Sachsen. „Wenn Sie aus dem Urlaub Pflanzen aus anderen europäischen Ländern mit-bringen wollen, können wir Sie nur sehr bitten, dass Sie diese in zugelassenen Baumschulen kaufen und darauf achten, dass ein Pflanzenpass vorliegt“, mahnt Vietinghoff. 
Jeder Betrieb, der bekannte Wirtspflanzenarten produziert und/oder mit ihnen handelt, muss sich in einer EU-Datei registrieren lassen. „Bringen Sie aus Drittländern bitte nur Pflanzen mit in die EU, denen ein Pflanzengesundheitszeugnis beigefügt ist“, ergänzt er.
Xylella fastidiosa stellt aufgrund der benannten Umstände eine Gefahr für den heimischen Obst-, Zierpflanzen- und Weinanbau dar.
Für gewerbliche Betriebe liegt der Schwerpunkt der Vorsorge in der Überwachung und Minimierung der übertragenden Insekten. Das ist z. B. die regelmäßige Entfernung der Gräser in den Kulturen, dem Lebensraum der Zikaden. 

Hintergrund
Das Hauptverbreitungsgebiet des Bakteriums ist Nord- und Südamerika. Der Erreger wurde erstmalig 1880 in Kalifornien als Ursache einer Krankheit an Weinpflanzen nachgewiesen.
Alle Wirtspflanzen, an denen in der EU bisher Xylella fastidiosa nachgewiesen werden konnte, sind auf einer von der EU online geführten Datenbank aufgeführt. Die Europäische Union erließ im Zusammenhang mit dem Befall in Italien und Frankreich den Durchführungsbeschluss 2015/789/EU, in dem zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verschleppung des Erregers innerhalb der EU und der Einschleppung in die EU festgelegt worden sind.

Ausführliche Informationen gibt es im Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Julius Kühn

Passende Fotos sind auf folgender Website dargestellt: gd.eppo.int/taxon/XYLEFA/photos 

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Amt empfiehlt ausdrücklich abendliches oder nächtliches Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

Pressemitteilung vom 11.05.2017

„Es ist nicht nur legal, wir empfehlen den Landwirten sogar, dass sie die Abend- und Nachtstunden dazu nutzen, ihre Felder mit notwendigen Behandlungen zu befahren“, sagt Joachim Vietinghoff, Abteilungsleiter Pflanzenschutzdienst im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock.
Entgegen einer weit verbreiteten Vermutung wollen Landwirte sich damit nicht den Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes entziehen oder heimlich verbotene Mittel anwenden! Sie realisieren mit dieser – manchem Bürger etwas befremdlich anmutenden Arbeitszeit - eine natur- und umweltschonendere Methode der Spritzmaßnahmen.
Jetzt im Frühjahr ist die Hauptvegetationszeit und die Schadorganismen sind in der Massenvermehrung. Ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als fünf Metern pro Sekunde darf mit einer Feldspritze nicht gearbeitet werden. Die Windverhältnisse bestimmen also die Anzahl der täglich möglichen Arbeitsstunden. Um die Spritzmittel zu einem optimalen Wachstumszeitpunkt in minimaler Menge auszubringen, können und sollten die überwiegend windstilleren Abende und Nächte genutzt werden. 
Mit der inzwischen gut entwickelten, auch abdriftgeminderten Spritzdüsentechnik und präzisen, GPS-gesteuerten Fahrgeräten kommt das Pflanzenschutzmittel oder der Flüssigdünger punktgenau in den Pflanzenbestand. Randstreifen an Gewässern und Biotopen lassen sich so auch nachts ganz exakt abgrenzen.

Ein weiterer wichtiger Vorteil nächtlicher Pflanzenschutzmaßnahmen ist, dass Honigbienen, Hummeln und viele andere, sogenannte Nichtzielorganismen nicht beeinträchtigt werden. Denn sie sind nachts nicht auf Nahrungssuche. Sie können also weder durch direktes Besprühen, noch durch Geruchsveränderungen gestört werden.

„Es gibt also keinen Grund zur Besorgnis! Vielmehr ist ein in der Nacht mit der Pflanzenschutzspritze arbeitender Landwirt ein umweltbewusster Landwirt“, resümiert Vietinghoff. 

Hintergrund:
Bei allen Spritzarbeiten unter freiem Himmel muss vor allem eine Abdrift des Spritznebels vermieden werden. Die Geräte erzeugen über den Spritzdruck feine Tröpfchen, deren Größe auch von der Fahrgeschwindigkeit abhängt, denn es geht darum, die gesetzlich festgelegte Aufwandmenge auf die Fläche zu bringen.
Um Abdrift zu verhindern, gibt es teilweise raffinierte technische Lösungen. Durch die Konstruktion der Düsen entsteht im Düsenkörper ein Luftstrom, der die Tröpfchen mit sich reißt und direkt in den Bestand schleudert. Durch diese sogenannten abdrift-geminderten Düsen kann die Abdrift um bis zu 90 % reduziert werden. Die Flüssigkeitsmenge einer Abdrift ist unter regulären Bedingungen sehr gering. Bei einer Abdriftminderung von 90 % darf sie zum Beispiel für den Düsentyp ID 05 im Abstand von einem Meter neben dem Spritzbalken höchstens 0,34 % und im Abstand von zehn Metern noch höchstens 0,03 % der normalen Behandlungsmenge betragen. Viele neue Pflanzenschutzmittel dürfen zulassungsseitig nur mit dieser abdriftgeminderter Düsentechnik angewendet werden.

Für die unterschiedlichen Pflanzenschutzmittel gelten spezifische Abstandsauflagen zu Gewässern. Ist kein Abstand ausgewiesen, greift § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes. Dort heißt es: Pflanzenschutzmittel "dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden."  Dieser Forderung wird der Landwirt gerecht, wenn er bei optimalen Anwendungsbedingungen (Wind, Fahrgeschwindigkeit und Spritzgestängehöhe) einen Abstand von einem Meter zur Böschungsoberkante einhält.

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„Schwarzfahrer“ im Verpackungsholz gefährden heimische Bäume

Pressemitteilung vom 05.02.2015

„Abgestorbene Laub- und Obstbäume – das kann einer der derzeit gefürchtetsten ‚Schwarzfahrer‘ in Holzpaletten oder –kisten bewirken: der Asiatische Laubholzbockkäfer“, stellt Armin Hofhansel, Dezernatsleiter der Pflanzengesundheitskontrolle im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock fest. Der bis zu 35 mm große, schwarzweiße Asiatische Laubholzbockkäfer mit seinen auffällig langen Antennen kann über das Verpackungsholz in der ganzen Welt verbreitet werden. Paletten und Kisten sind somit notwendige Transporthilfe für Waren im internationalen Handel aber leider auch ungewollt für Schaderreger.

Qualifizierte MitarbeiterInnen des Pflanzenschutzdienstes des LALLF kontrollieren regelmäßig die Holzverpackungen von Importwaren auf eventuellen Befall mit diesem Käfer, suchen nach Schadbildern, wie Bohrlöchern oder Bohrmehl. 
Um der Verbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers und anderen Schädlingen vorzubeugen, gibt es einen internationalen Standard mit Maßnahmen für die Behandlung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM Nr. 15). Ist das Holz stärker als 6 mm, muss es einer Hitzebehandlung nach dem o. g. Standard unterzogen werden. Schadorganismen sterben dann ab. Ein somit sicheres Verpackungsholz wird mit einer amtlich registrierten Markierung gekennzeichnet, was einem amtlichen Dokument für die Schädlingsfreiheit gleich kommt. Diese Markierung dient auch als Kontrollmerkmal für den Pflanzenschutzdienst bei der Importkontrolle von Verpackungsholz. Ist das Verpackungsholz oder dessen Kennzeichnung nicht in Ordnung, kann durch den Kontrolleur unter anderem die Verbrennung angeordnet werden.

„Wenn Sie an einer Palette oder auch an einem Laubbaum ca. 1 cm große kreisrunde Ausbohrlöcher sehen oder bis zu 3 cm breite Fraßgänge, gegebenenfalls auch größere Mengen grobe Nagespäne oder gar bis zu 60 mm große cremeweiße Insektenlarven, dann könnte es sich um einen eingewanderten Laubholzbockkäfer handeln. Zögern Sie nicht und informieren Sie den Pflanzenschutzdienst“, bittet Hofhansel. 
„Wenn der Verdacht besteht, dass Sie einen Asiatischen Laubholzbockkäfer gefunden haben, setzen Sie ihn fest – am besten in einem Glas, denn Plastiktüten sind für den Käfer kein Hindernis - und geben uns Bescheid“, ergänzt Hofhansel. Es darf auf keinen Fall zu einer Freisetzung  oder Vermehrung dieses Schädlings kommen. Er ist eine ernstzunehmende Gefahr für das Leben und Überleben unserer heimischen Baumbestände.

Hintergrund
Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) stammt ursprünglich aus Asien und ist in Deutschland bisher an mehreren Standorten gefunden worden. Die neuesten Fälle sind 2014 aus München und Magdeburg bekannt. 
Der Käfer kann völlig gesunde Bäume besiedeln und abtöten. Für den Menschen ist er unbedenklich. Zu seinen Wirtspflanzen zählen alle Laubbaumarten, einschließlich Obstgehölze.
 

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