Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung
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Nach den Verordnungen der EU über die Gemeinsame Agrarpolitik gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Landes Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung.
Insbesondere betrifft das Investitionen
- zur Verbesserung der Bienenhaltung, -gesundheit und -zucht
- zur Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen
- für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
über die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln für Imkerinnen, Imker und Imkervereinigungen.
Ab dem 1. Januar 2023 beginnt eine neue Förderperiode.
Mit Stand 29.11.2022 stellen wir Ihnen hier nun auf der Grundlage des Entwurfs der neuen Richtlinie die Antragsunterlagen zur Verfügung.
Antragsunterlagen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich derzeit (Stand 29.11.2022) um einen Richtlinienentwurf handelt und Änderungen bis zur Veröffentlichung möglich sind.
Anträge für Zuwendungen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung für das Imkerjahr 2023 müssen bis zum 31. Januar 2023 bei der Bewilligungsbehörde, also im LALLF, eingegangen sein.
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung (pdf 258 kB)
- Merkblatt zur Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung vom XXX (pdf 190 kB)
- Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung (pdf 159 kB)