Kosmetische Mittel

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern. Die Überwachung in M-V wird vom zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt koordiniert.

Die Probenahmen bei den Kontrollen vor Ort erfolgen durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kommunen der Kreise und kreisfreien Städte (VLÄ). Diese kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die Zusammensetzung, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die adäquate Kennzeichnung der im Handel angebotenen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika.

Cornelia Trapp

Abteilungsleiterin

Was wird untersucht?

Nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei untersuchten kosmetischen Mittel.

  • Mittel zur Hautreinigung wie Seifen, Dusch- und Badepräparate
  • Mittel zur Hautpflege wie z. B. Cremes, Lotionen, Puder, Gesichtsmasken, Abschminkmittel
  • Augenpflegemittel, Fußpflegemittel, Rasierhilfsmittel, Massagehilfsmittel
  • Dekorative Kosmetik wie Make- Up, Rouge, Schminke, Lidschatten, Mascara, Eyeliner, Lippenstift
  • Sonnenschutzmittel, After-Sun-Produkte, Hautbleichmittel, Hautbräunungsmittel
  • Shampoos, Spülungen, Haarwasser, Haarsprays, Haarkuren, Dauerwellpräparate, Haarglättungsmittel
  • Haarfärbemittel, Haartönungen, Haarentfernungsmittel
  • Nagelkosmetik wie Nagellack, Nagellackentferner, Mittel zur Nagelmodellage
  • Mund- und Zahnpflegemittel wie Zahnpasten, Mundwässer, Mund- und Zahnspülungen, Zahnweißer
  • Deodorants, Antitranspirantien, Parfüms, Eau de Toilettes
  • feuchte Pflegetücher, feuchtes Toilettenpapier

Eine beispielhafte Aufzählung kosmetischer Mittel findet man im Erwägungsgrund (VII) der Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009 (Link siehe Bereich "Rechtsvorschriften" in der grauen Service-Box unten auf dieser Seite).

Die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für kosmetische Mittel gelten auch für Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Gemische aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung des Aussehens in oder unter die menschliche Haut eingebracht zu werden und dort, auch vorübergehend, zu verbleiben.

Welche Untersuchungen und Prüfungen werden durchgeführt?

  • Untersuchung auf verbotene Stoffe und eingeschränkt zugelassene Stoffe (Anhänge II und III der VO (EG) Nr. 1223/2009)
  • Untersuchung auf Farbstoffe, Konservierungsstoffel und UV-Filtersubstanzen (Kontrolle der Positivlisten und Höchstmengenregelungen der Anhänge IV, V und VI der VO (EG) Nr. 1223/2009)
  • Prüfung von Werbeaussagen/Claims hinsichtlich Irreführung/Täuschung des Verbrauchers gemäß VO (EU) 655/2013 und LFGB sowie Untersuchung auf ausgelobte Wirkstoffe
  • Überprüfung der  Kennzeichnungspflichten, Anwendungsbedingungen, Warnhinweise laut VO (EG) Nr. 1223/2009 und Kosmetik- Verordnung
  • Teilnahme an bundes-, landes- und europaweiten Untersuchungsprogrammen wie BüP, Monitoring, LÜPPrüfung von Abgrenzungsfragen zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln und Biozidprodukten
  • Durchführung von Betriebskontrollen zur Prüfung der Produktinformationsdatei incl. Sicherheitsbewertung sowie der Guten Herstellungspraxis (DIN EN ISO 22716)