Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

Der GAP-Strategieplan 2023-2027 unterstützt den Übergang zu einem intelligenten, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektor und gewährleistet gleichzeitig die langfristige Ernährungssicherheit. Er trägt auch zum Klimaschutz, zum Schutz der natürlichen Ressourcen und zur Erhaltung bzw. Verbesserung der biologischen Vielfalt bei und stärkt das sozioökonomische Gefüge ländlicher Gebiete.

Im Rahmen der „gemeinsamen Marktorganisation der Agrarmärkte“ unterstützt die EU den Obst- und Gemüsesektor durch marktlenkende Maßnahmen. Erzeugerorganisationen sind die wichtigsten Akteure in der Obst- und Gemüseregelung.  Angesichts der stetig zunehmenden Nachfragekonzentration stärkt eine derartige Bündelung des Angebots die Marktstellung der Erzeuger. Die EU unterstützt operationelle Programme anerkannter Erzeugerorganisationen durch Finanzhilfen für ihren Betriebsfonds.

Grundlage für die Beihilfegewährung ist die Genehmigung eines operationellen Programms durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg Vorpommern (LALLF M-V) als zuständige Stelle für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 

Ansprechpartner Bewilligungsbehörde

Unsere Ansprechpartnerinnen Silke Krause und Dorit Hager der Abteilung Veterinärdienste und Landwirtschaft helfen Ihnen gern weiter.

Mailkontakt: foerderung@lallf.mvnet.de

Zielgruppe

Die Zielgruppe sind anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) für Obst und Gemüse. Diese können im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) operationelle Programme (OP) erstellen und zur Finanzierung dieser Programme einen Betriebsfonds einrichten.

Zuständige Stelle für die Anerkennung ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM M-V).

Ansprechpartner Anerkennungsbehörde

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Landwirtschaftliche Produktion und Erzeugung
Frau Weigel
Telefon: 0385-588 16328

Anerkennungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer EO enthalten Art. 152 bis  Art. 154 und Art. 160 VO (EU) Nr. 1308/2013), die Del. VO  (EU) 2017/891, Abschnitt 2 und die Obst-Gemüse-Erzeugerdurchführungsverordnung, Abschnitt 2 vom 22.07.2022.

Voraussetzungen sind z.B.:

  • Die Mindestanzahl der Erzeuger ist auf 15 und der Mindestwert einer vermarktbaren Erzeugung auf 5 Mio. Euro oder die Mindestmenge der vermarktbaren Erzeugung auf 10.000 Tonnen festgesetzt. Die Haupttätigkeit der EO betrifft die Bündelung des Angebots und die Vermarktung der Erzeugnisse ihrer Mitglieder, für die sie anerkannt wurde.
  • Operationelle Programme (OP) die ab dem 01.01.2023 genehmigt werden, haben eine Laufzeit von mindestens 3 bis maximal 7 Jahren.

 

Ziele, die im OP mindestens verfolgt werden müssen:

  • Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugnisse
  • Förderung, Entwicklung und Umsetzung von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und -techniken, von schädlings- und krankheitsresistenten Erzeugungsverfahren
  • Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel

Was wird gefördert?

Innerhalb eines OP einer EO werden die sektoralen und spezifischen Ziele in Form von Interven-tionen aus dem GAP-Strategieplan (GAP-SP) festgelegt. Die Ziele werden mit Maßnahmen unter-setzt. Im Folgenden werden die in Deutschland umgesetzten Interventionskategorien mit einigen möglichen Maßnahmen des nationalen GAP-Strategieplanes aufgeführt:

  • Absatzförderung und Kommunikation
    • Erstellung und Umsetzung von B2B- und B2C-Vermarktungskonzepten
    • Präsentation auf Messen, Ausstellungen u. a. Veranstaltungen unter der Maßgabe der Kundengewinnung/-pflege, der Produktvorstellung und Steigerung der (Marken)Bekanntheit
       
  • Beratungsdienste und technische Hilfe
    • Weiterbildung und Beratung im Bereich der Erzeugung, zur Verbesserung der Kompetenz der Erzeuger und zur Einführung neuer Produkte/Verfahren.
    • Weiterbildung und Beratung zur Steigerung der Mitarbeiterkompetenz
       
  • Ernteversicherung
    • Ernteversicherungen zur Deckung von Marktverlusten der Erzeugerorganisationen und/ oder ihrer Mitglieder, wenn diese durch Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse und, soweit zutreffend, Krankheiten oder Schädlingsbefall verursacht werden. Marktverluste umfassen Produktionsverluste, nicht aber Preis- oder Einkommensverluste
       
  • Investitionen und Forschung
    • Gefördert werden können bauliche und technische Investitionen in Maschinen, Geräte und technische Anlagen und sonstige Maßnahmen:
      • zur Planung und Organisation der Erzeugung
      • zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
      • Bündelung des Angebotes und zur Vermarktung der Erzeugnisse
      • im Bereich Forschung und Versuchsvorhaben
      • zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Biodiversität
         
  • Qualitätsregelungen
    • Kosten für die Umsetzung nationaler/regionaler Qualitätszeichen auf Grundlage verschiedener festgelegter Qualitätsstandards
    • Kosten für die Umsetzung des Biozeichens (gem. Verordnung (EU) 2018/848)
    • Kosten für die Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung weiterer Qualitätsregelungen
       
  • Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung
    • Beratung und Betreuung
    • Fortbildung der Mitglieder und Mitarbeiter der EO

Finanzierung

Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 % aus EU-Mitteln.

Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.