Aufgabengebiete des Technischen Dienstes

Bauhygiene

  • Grundsatzfragen zur veterinärmedizinischen Bauhygiene und Rechtsetzungsverfahren
  • Fachspezifische Stellungnahmen bei immissionsschutz- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu Tierhaltungsanlagen, Güllelagerstätten und sonstigen landwirtschaftlichen Anlagen
  • Stellungnahmen zu Emissionen der Tierhaltung und zur Emissionsminderung
  • Beteiligung bei der Durchführung von Monitoringprogrammen im Bereich des Immissionsschutzes
  • Technische Abnahmeprüfungen im Rahmen der Bauhygiene
  • Stallklimakontrollen und
  • Prüfung des emissionsarmen Betreibens von Tierhaltungsanlagen

Tierschutz

  • Beratung und Unterstützung der Veterinärbehörden bei der Durchführung und Umsetzung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Beteiligung bei der Ausarbeitung tiergerechter Haltungssysteme in der Landwirtschaft (s. Tierschutzdienst)
  • Prüfung von Schlachtstätten/Betäubungsanlagen auf tierschutzkonforme Betäubung/Schlachtung

Lebensmittelhygiene

  • Überwachung von Milcherhitzungseinrichtungen,
  • Prüfungen von Erhitzungsanlagen einschließlich der thermischen Verfahren und Technologien der Lebensmittelherstellung
  • rechtliche Grundlagen und Kontrollfrequenzen ergeben sich aus verschiedenenen gesetzlichen Verordnungen und Erlassen

Tierseuchenhygiene

  • Einsatz gemäß Landeskrisenplan im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung
  • Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

 

Informationen

Merkblatt Hyperthermieprophylaxe bei der Broilermast

Merkblatt Hyperthermieprophylaxe bei der Putenmast

Merkblatt für Tierhalter und Veterinärbehörden zur Auslegung und Überwachung von Alarm- und Notstromanlagen in Nutztierhaltungen

Checkliste für Tierhalter und Veterinärbehörden zur Auslegung und Überwachung von Alarm- und Notstromanlagen in Nutztierhaltungen

Empfehlungen für die Aufzucht von Junghennen

Leitfaden zur Elektrobetäubung Afrikanischer Welse in Wasserbadbetäubungsanlagen

 

Hyperthermieprophylaxe bei der Putenmast

Einleitung
In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) steigt mit zunehmender Putenmast auch das Verlustrisiko durch Hyperthermie (Hitzekollaps). Insbesondere bei Putenhähnen in der Endmastphase treten bei plötzlich ansteigenden Temperaturen in Kombination mit hoher Luftfeuchtigkeit (z. B. Kondenswasseranfall an Wasserleitungen, Gewitterschwüle) höhere Verluste (ca. 7 %) und bei längeren Hitzeperioden (über 25°C) geringere Zunahmen (ca. 2kg) auf. Ausgemästete Putenhähne können auftretende Hitze, d. h. Temperaturen über 35°C, nicht kompensieren. Für diese heißen, schwülen Tage müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Hyperthermieverluste zu vermeiden.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtet gemäß §§ 1 und 2 den Tierhalter, Leben und Wohlbefinden seiner Tiere durch artgemäße Haltung, Pflege und Ernährung zu sichern. Dieses Merkblatt zeigt Prophylaxemaßnahmen auf, die durch den Tierhalter beachtet werden sollten, damit künftig keine Verluste durch Hyperthermie auftreten. mehr

 

Hyperthermieprophylaxe bei der Broilermast

Einleitung
In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) kam es in den vergangenen Jahren bei extremen Hitzeperioden zu Verlusten durch Hyperthermie in der Broilermast. Betroffen waren fast ausschließlich Bestände in der Endphase der Mast.
Verluste infolge Hyperthermie traten sowohl in Louisianaställen mit freier Lüftung als auch in zwangsbelüfteten Ställen konventioneller Bauart auf.
Dieses Merkblatt zeigt Prophylaxemaßnahmen auf, die durch den Tierhalter durchzuführen sind, um künftige Verluste durch Hyperthermie zu vermeiden sowie der sich aus den §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes ergebenden Pflicht nachzukommen, das Leben und Wohlbefinden seiner Tiere durch artgerechte Haltung, Pflege und Ernährung zu sichern. mehr

Ansprechpartner

Kontakt

Rechtliche Grundlagen Tierschutz