Tierzucht

In der Abteilung Veterinärdienste und Landwirtschaft werden die Aufgaben des Landesamtes als zuständige Behörde nach der VO (EU) 2016/1012 Tierzuchtverordnung sowie dem Tierzuchtgesetz wahrgenommen.

Hierzu zählen insbesondere

  • die Überwachung der Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung,
  • die Mitwirkung bei der Anerkennung und die Kontrolle der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Zuchtverbände, Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen sowie Einrichtungen zur Leistungsprüfung bei landwirtschaftlichen Nutztieren
  • die Kontrolle der Einhaltung tierzuchtrechtlicher Vorschriften der EU, des Bundes und des Landes zum innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchttieren, Sperma, Eizellen und Embryonen sowie zur Durchführung der künstlichen Besamung und des Embryotransfers in Zucht- und Produktionsbetrieben,
  • die Überwachung der Verwendung von Zuchtmetrial.

Mit der Neufassung des Tierzuchtgesetzes vom 21. Dezember 2006 kommt die Durchführung einer regelmäßigen Bestandsbeobachtung der einheimischen Nutztierrassen (Monitoring) als neue hoheitliche Aufgabe hinzu.