In eigener Sache - FeldbestandsprüferInnen gesucht
Anerkennung von Saat- und Pflanzgut ist wichtige Landesaufgabe
Zu erfahren für die Reservebank? Zu jung für den Liegestuhl? Dann haben wir was für Sie: Werden Sie für die Zeit zwischen Mai und August amtliche FeldbestandsprüferIn!
In der Vegetationszeit werden in M-V jährlich etwa 25.000 ha Feldfläche mit Kulturen zur Vermehrung bestellt. Die Bandbreite reicht von Getreide über Kartoffeln und Leguminosen bis zur Grassamenerzeugung. „Alle Vermehrungsbestände werden während der Vegetation mehrfach durch amtlich verpflichtete FeldbestandsprüferInnen kontrolliert. Sie sollen unter anderem feststellen, ob die Sortenechtheit und die geforderte Gleichmäßigkeit auf einem Acker gegeben sind, was Basis für eine Anerkennung als Saat- und Pflanzgut ist“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.
Geprüft wird außerdem, ob die Bestände „sauber“ sind, also kein unzulässiger Fremdbesatz mit wächst, wie z. B. Windenknöterich auf Getreidevermehrungsflächen. Natürlich wird auch auf mögliche Krankheiten hin kontrolliert, z. B. inwieweit Kartoffeln Anzeichen von Viruserkrankungen aufweisen.
Neben der eigentlichen Kontrolltätigkeit sind FeldbestandsprüferInnen Ansprechpartner der Landwirtschaftsbetriebe für notwendige Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel im Bestandsaufwuchs. Sämtliche Abläufe werden mit den MitarbeiterInnen der LALLF-Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut begleitet und abgestimmt.
Interessierte jeden Alters brauchen für diese verantwortungsvolle Aufgabe Kenntnisse zu landwirtschaftlicher Kulturen, eine gute körperliche Konstitution sowie ein eigenes Auto. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis plus Fahrkostenentschädigung.
Mit fachlichen Nachfragen wenden sich zukünftige FeldbestandsprüferInnen gern an die Dezernatsleiterin „Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut“ des LALLF: Nadine Ließ
Telefon: 0381 - 4035 446 oder per Email: nadine.liess@lallf.mvnet.de
Hintergrund
Eine erfolgreiche Prüfung des Feldbestandes ist die Voraussetzung für die Weiterführung des amtlichen Anerkennungsverfahrens für Saat- und Pflanzgut. Dieses endet in einer Untersuchung des Erntegutes im Labor. Untersuchungsparameter sind dann beispielsweise Keimfähigkeit, Sortenreinheit und Fremdbesatz. Eine erfolgreiche, normgerechte Prüfung aller Verfahrensschritte vom Acker bis ins Labor ist die Voraussetzung für die Zertifizierung einer Partie Saat- oder Pflanzgut. Bevor es in den Handel kommt, erfolgen umfangreiche Kontrollen zu Qualitätsnormen, die im Saatgutverkehrsgesetz und der Saatgutverordnung geregelt sind.
Nur amtlich geprüftes und nach erfolgreicher Prüfung zertifiziertes Saatgut gelangt an den Endverbraucher.
Hinweise zur Antragstellung auf Anerkennung bei Mähdruschfrüchten in M-V

Hinweise zur Antragstellung auf Anerkennung von Pflanzkartoffeln in M-V
Hinweise zum Antrag auf Anerkennung 2022
Anlage 4 - Landesweiter Hinweis zu den Zufuhren von Pflanzkartoffeln
Anlage 5 - Landesweiter Hinweis zum Anbau in Gesundlagen
Anlage 6 - Formular Nematodenunbedenklichkeitsbescheinigung
Anlage 7 - Anmeldung von freien Sorten
Anlage 8 - Erklärung über GVO-Freiheit
Anlage 9 - Allgemeinverfügung zur Verhütung der Ansiedlung von Kartoffelkrebs
Hinweise für die Probenahme für die amtliche Saatenanerkennung
Hinweise für die Probenehmer von Mähdruschfrüchten
aktualisierte Hinweise zur Probenanlieferung von Leguminosensaatgut für die Untersuchung auf samenbürtige Erreger
Mit der verbindlichen Umsetzung der EU-Pflanzengesundheitsverordnung ab dem 14.12.2019 sind bei verschiedenen Fruchtarten weitere Krankheitserreger mit zu berücksichtigen.
Es handelt sich um die Unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge
Am 24.11.2020 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung verabschiedet.
Hinweise für die Probenehmer von Pflanzkartoffeln für die Prüfung der Pflanzkartoffeln auf äußere und innere Mängel
Auch bei der Prüfung der Pflanzkartoffeln auf äußere und innere Mängel sind ab sofort die Unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge zu beachten.
Am 24.11.2020 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung verabschiedet.
Schulungen und Einladungen
Schulung der Probenehmer für Pflanzkartoffeln
Schulung der Probenehmer für Saatgut
allgemeine Hinweise für zusätzliche Laborproben
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Schulung der Feldbestandsprüfer
Einladung zu den Schulungen 2022
Formular Dienstreisetagebuch 2022
Deckblatt Dienstreisetagebuch 2022
beschreibende Sortenlisten und weitere Informationen
Sortenbeschreibung Getreide 2022
Sortenbeschreibung Gräser 2022
Reifegruppen bei Weidelgräsern und weiteren Gräsern
Sortenbeschreibung Leguminosen, Raps und Ölfrüchte 2022
Sortenbeschreibung Kartoffeln 2022
Hinweise zu den Unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlingen im Rahmen der Feldbestandsprüfung
Informationen
Rundschreiben zur Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Testung von Mutterknollen nach der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Allgemeinverfügung zur Verhinderung der Ansiedlung von Kartoffelkrebs
Landesweiter Hinweis zu den Gesundlagen
Leitlinien der UNIKA e.V. des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau