Handelsklassenüberwachung: Vieh und Fleisch

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei überwachungspflichtige Schlachtbetriebe für Großvieh.

Grundlage der Aufgaben der Handelsklassenüberwachung sind das Handelsklassengesetz, das Vieh- und Fleischgesetz und die Gesetze und Verordnungen  der EU sowie die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.
Zusammengefasst beinhalten sie die Überwachung der Schlachtbetriebe bezüglich der handelsklassenrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Einhaltung der Schnittführung und korrekte Gewichtsermittlung, als auch die Kontrolle der Klassifizierung, das heißt die Überwachung der korrekten visuellen Einstufung der Rinder und der apparativen Klassifizierung der Schweinehälften.