Förderung von Erzeugerorganisationen

Seit dem 01. Januar 2014 gilt eine neue gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Obst und Gemüse, zusammen mit entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die reformierte GMO soll Wettbewerbsfähigkeit und Marktausrichtung des Obst- und Gemüsesektors verbessern, krisenbedingte Einkommensschwankungen abmildern, den Absatz fördern und damit zur öffentlichen Gesundheit beitragen sowie den Umweltschutz verbessern.

Im Rahmen der „gemeinsamen Marktorganisation der Agrarmärkte“ unterstützt die EU den Obst- und Gemüsesektor durch marktlenkende Maßnahmen. Erzeugerorganisationen sind die wichtigsten Akteure in der Obst- und Gemüseregelung.  Angesichts der stetig zunehmenden Nachfragekonzentration stärkt eine derartige Bündelung des Angebots die Marktstellung der Erzeuger. Die Obst- und Gemüseregelung der EU unterstützt operationelle Programme anerkannter Erzeugerorganisationen (EO) durch Finanzhilfen für ihren Betriebsfonds.

Grundlage für die Beihilfegewährung ist die Genehmigung eines operationellen Programms (OP) durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg Vorpommern als zu-ständige Stelle für das Bundesland. Die antragstellende Erzeugerorganisation kann für ihr Programm eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren wählen.

Von den finanziellen Beihilfen der Europäischen Union können im Bereich Obst und Gemüse ausschließlich anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) profitieren.