Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit (Morbidität) und hoher Sterblichkeit (Mortalität). Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (ASP-Virus).
Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Klassische Schweinepest nicht gefährlich. Der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko.
Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig und kann klinisch nicht von der Klassischen Schweinepest (KSP) unterschieden werden. Eingeschleppt in nicht verseuchte Gebiete verläuft die Erkrankung bei Schweinen verheerend und ist mit enormen wirtschaftlichen Folgen verbunden. Die Vorgehensweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist in Deutschland in der "Schweinepest-Verordnung" geregelt (Rechtsvorschriften zur Afrikanischen Schweinepest). Neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebes sowie seiner Kontaktbetriebe werden großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet. Ein Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar und wird auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen!

Probennahme und Probeneinsendung

  • Röhrchen und Tupfer sowie weiteres Zubehör für die Entnahme und Weiterleitung von Wildschweinproben an das LALLF erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises.
  • Proben gesund gestreckter Wildschweine gelangen nur dann in die Untersuchung, wenn
  • Bluttupferproben sind lediglich für "Indikatortiere" (krank erlegt, Fallwild, Unfallwild) zulässig.
  • Bei Indikatortieren nutzen Sie bitte ausschließlich den Probeneinsendeschein Wildschwein für ein Tier
  • Die Untersuchung im LALLF dauert durchschnittlich drei Arbeitstage.

Mit dem 15.12.2025 stellt das LALLF die tägliche Veröffentlichung ASP negativ getesteter, gesund gestreckter Wildschweine ein. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Labor ab!Die Befunde werden an das jeweilige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt übermittelt.

Alle abgebildeten Dinge stellt das lokal zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt:

  • EDTA-Röhrchen im Karton für Blutproben, vorzugsweise für gesund gestreckte Tiere
  • Tupferproben für Bluttupfer für Indikatortiere lose und im Karton
  • Kartons zum Verpacken, einer (rechts) mit Aufkleber für "Indikatortiere"
  • Etiketten als Aufkleber "Indikatortiere, eilige Proben" 
  • Block mit Begleitscheinen  für jeweils ein Tier - vorzugsweise für Indikatortiere
  • Block mit Begleitscheinen  für bis zu sechs Tiere - vorzugsweise für gesund gestreckte Tiere
  • Prospekthüllen zum Verpacken der Begleitscheine
     

Formulare und weiterführende Informationen

Untersuchungsauftrag, Probenbegleitschein, Probeneinsendungen