Nichtamtliche Sektionen von Pferden und Heimtieren
Neben den amtlichen Untersuchungen können im begrenzten Umfang im LALLF zusätzliche, nicht amtliche Sektionen von Pferden und Heimtieren mit entsprechenden weiterführenden Untersuchungen vorgenommen werden.
Schwerpunkte sind dabei:
- Infektionskrankheiten,
- Forensische Untersuchungen.
Auf Grund der eingeschränkten personellen Kapazitäten des LALLF ist vor der Einsendung von Pferden und Heimtieren durch einen praktizierenden Tierarzt mit dem LALLF eine telefonische Absprache zwingend notwendig, wobei die Notwendigkeit der Sektion zu begründen ist.
Die Entscheidung, ob diese Untersuchungen stattfinden können, obliegt dem LALLF, da sie zusätzlich zum normalen Untersuchungsumfang durchgeführt werden.
Zusätzlicher Hinweis
Nichtamtliche Sektionen von landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rind, Schwein, Schaf/ Ziege, Nutzgeflügel, können weiterhin ohne Vorankündigung oder Absprachen im LALLF durchgeführt werden.
Hinweise zur Kremierung kleiner Heimtiere nach Sektion
Ab sofort besteht die Möglichkeit, kleine Heimtiere, die im LALLF seziert werden, kremieren zu lassen.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Wunsch einer Kremierung dem LALLF bereits vor der Sektion und auf dem Untersuchungsantrag mitgeteilt wird.
Eine Abgabe ist nur an Tierbestattungsunternehmen zulässig, die als Zwischenbehandlungsbetriebe für Material der Kategorie 1 nach Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 zugelassen und als Transporteur für tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 registriert sind.
Auf dem Untersuchungsantrag muss der beauftragte Zwischenbehandlungsbetrieb (Tierbestatter) und dessen Zulassungsnummer benannt werden.
Amtlich angewiesene Sektionsaufträge und die Untersuchungen landwirtschaftlicher Nutztiere haben Vorrang vor privat beauftragten Sektionen von Heim- und Hobbytieren. Die Entscheidung, ob privat beauftragte Untersuchungen stattfinden können, obliegt dem LALLF. Im Tierseuchenfall kann sich die Freigabe des Heimtierkörpers und somit die Abholung durch den beauftragten Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1 aus Gründen des Infektionsschutzes verzögern oder auch nicht erfolgen.
Kontakt

während der Arbeitszeit: Abteilungsleiterin und Pathologie
außerhalb der Arbeitszeit: Leitungsdienst des LALLF: Tel. 0170-33 87 69 6