Kosten der Tierkörperbeseitigung im Rahmen gebührenpflichtiger Untersuchungen

Alle Tierkörper, Tierkörperteile, Abort- und Organmaterialien, welche zur Untersuchung in die Pathologie des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) eingesandt werden, müssen nach dem Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz über einen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder 2 entsorgt werden. Die dabei entstandenen Kosten wurden bisher vom Land getragen und im Rahmen der Rechnungslegung der SARIA durch das LALLF beglichen.

Das LALLF ist nunmehr verpflichtet, kostendeckende Gebühren für die bei der Untersuchung entstehenden Aufwendungen zu erheben. Das schließt auch die Kosten der Beseitigung tierischer Nebenprodukte mit ein. Die Notwendigkeit der Änderung des Verfahrens ergibt sich aus Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofes über die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips.

Die Erhebung von Entsorgungskosten gegenüber den Gebührenpflichtigen ist auch deshalb folgerichtig, weil diese Kosten am Ort des ursprünglichen Anfalls den Betrieben ohnehin entstanden wären. Neben den zu erhebenden Entsorgungskosten müssen auch die Sektionskosten nach dem Kostendeckungsprinzip überprüft und angepasst werden. Um auch zukünftig eine Früherkennung von Tierseuchen zu gewährleisten, hat die Tierseuchenkasse von M-V für 2007 eine entsprechende Beihilferegelung für anfallende Sektionskosten getroffen. Damit wird erreicht, dass Tierhalter zwar die Tierkörperbeseitigungskosten zu tragen haben, aber gleichzeitig eine Entlastung bei den Sektionskosten erhalten.

Künftig werden somit die entsprechenden Tierkörperbeseitigungskosten an den Rechnungsträger gebührenpflichtiger Untersuchungen weitergeleitet.

Aus der Gesamtkalkulation der dem LALLF entstehenden Kosten ergibt sich ein Betrag von 0,21 Euro je kg o. g. tierischer Nebenprodukte.

Für folgende Tierarten wird eine Höchstgrenze der Berechnung festgelegt:

Pferde, Esel 99,57 Euro pro Stück
Fohlen/Ponys 51,07 Euro pro Stück
Sauen/Eber 38,25 Euro pro Stück
Sonstige Schweine mit einem Gewicht von mehr als 50 kg 23,00 Euro pro Stück
Schweine mit einem Gewicht von 20 bis 50 kg 10,19 Euro pro Stück
Ferkel mit einem Gewicht von bis zu 20 kg 7,15 Euro pro Stück
Geflügel 6,66 Euro pro Stück
Rinder älter als 1 Jahr 95,97 Euro pro Stück
Rinder jünger als 1 Jahr 62,06 Euro pro Stück
Kälber (Rinder bis 6 Monate) 21,13 Euro pro Stück
Schafe und Ziegen mit einem Gewicht von über 10 kg 17,22 Euro pro Stück
Lämmer (Schafe und Ziegen mit einem Gewicht von bis zu 10 kg) 7,85 Euro pro Stück

Mit der Erhebung dieser Entsorgungskosten wird bei Einsendungen ab dem 01.05.2007 begonnen. 
Untersuchungen, die gemäß § 1 der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V von einer Gebühr befreit sind, bleiben davon unberührt.