Tierarzneimittelüberwachung

Die Tierarzneimittelüberwachung regelt auf Grundlage geltender Rechtsnormen den Umgang mit Arzneimitteln in Betrieben und Einrichtungen, die am Arzneimittelverkehr teilnehmen:

  • tierärztliche Hausapotheken,
  • Tierheilpraktiker,
  • Halter von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmittel dienen,
  • Einzelhändler,
  • Hersteller, Händler, Importeure von Wirkstoffen für Tierarzneimitteln,
  • Hersteller von Tierarzneimitteln,
  • Großhandel mit Tierarzneimitteln.

Die Durchführung erfolgt risikoorientiert bzw. entsprechend gesetzlicher Vorgaben durch ein Team von vier approbierten Tierärzten. 
Im Vordergrund steht die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln, um die Tiergesundheit und damit eine hohe Qualität der Lebensmittel zu sichern.