Ökologischer Landbau

Der ökologische Landbau stellt eine besonders nachhaltige Art der Agrarerzeugung dar. Im Interesse der Erzeuger und der Verbraucher von Erzeugnissen aus ökologischem Landbau sind in der Verordnung (EU) 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Grundregeln festgelegt, die mindestens erfüllt werden müssen, damit Produkte als ökologisch oder biologisch gekennzeichnet werden dürfen.

Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Öko-VO erfordert Kontrollen auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung, Einfuhr und Vermarktung. Die Kontrollen werden von zugelassenen privaten und überwachten Kontrollstellen durchgeführt. Die Überwachung der Kontrollstellen erfolgt in den Bundesländern durch die zuständigen Behörden für ökologischen Landbau, in Mecklenburg-Vorpommern durch das LALLF.

Dr. S. Hoffmann

Abteilungsleiter