Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft

Förderfähig ist für die Dauer von fünf Jahren die Zucht und Haltung der gefährdeten einheimischen Nutztierrassen
-    Rheinisch-Deutsches Kaltblut,
-    Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind,
-    Deutsches Rotvieh/Angler,
-    Gelbvieh - Zuchtrichtung Fleisch,
-    Rauhwolliges Pommersches Landschaf,
-    Deutsches Sattelschwein,
-    Leicoma,
-    Deutsches Edelschein und
-    Deutsche Landrasse
im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern.

Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Zusammenschlüsse sowie andere Tierhalter, die die genannten Rassen halten und Landbewirtschafter sind.

Der Zuwendungsempfänger muss die Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten und sich verpflichten,
a)    im Durchschnitt des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere zu halten,
b)    diese Tiere in ein Zuchtbuch einzutragen, das von einem tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverband geführt wird,
c)    mit diesen Tieren an einem Erhaltungszuchtprogramm dieses Zuchtverbandes teilzunehmen,
d)    dem Zuchtverband, der das Erhaltungszuchtprogramm durchführt, alle vorhandenen genetisch relevanten Daten bereitzustellen und
e)    sich bereit erklären, auf Anfrage an Programmen zur Gewinnung von Samen, Eizellen oder Embryonen für den Aufbau der Mindestreserve der „Deutschen Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere“ teilzunehmen.

Antragsverfahren
Der Antrag ist schriftlich bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Dem Antrag sind ein aktueller Bestandsnachweis über die Anzahl der gehaltenen Zuchttiere und eine Bestätigung des jeweiligen Züchterverbandes über die jeweiligen Eintragungen im Zuchtbuch beizufügen.