Tierische Nebenprodukte

Das LALLF ist zuständig für die Zulassung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte nach der Verordnung (EG) 1069/2009 verwenden und beseitigen. Das sind zum Beispiel Biogasanlagen, Heimtierfutterhersteller, Tierkörperbeseitigungsanlagen.

Die Routineüberwachung zugelassener Betriebe wird durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise vorgenommen. Sie erfolgt auf rechtlicher Basis der  VO 1069/2009

 

Die Verordnung (EU) 142/2011 enthält die Durchführungsbestimmungen für die in der oben genannten Verordnung (EG) 1069/2009 festgelegten Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte.

Durch das LALLF werden daraus resultierende Kontrolltätigkeiten durchgeführt.

Die in Deutschland zugelassenen Betriebe sind auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link benannt: BMEL - zugelassene Betriebe

 

Merkblatt zur Registrierungspflicht beim Einsatz von Tiermehl (Fleisch- und Knochenmehl) enthaltender organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel sowie Anforderungen an deren Lagerung und Beförderung

Kontakt


Direkter Mailkontakt/ständige Erreichbarkeit: tnplallf.mvnetde

Kontakte