Landwitschaftliche Beratungsleistungen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen für landwirtschaftliche Beratungsleistungen.

Mit diesen Zuwendungen soll die wirtschaftliche und ökologische Leistung sowie die Klimafreundlichkeit und -resistenz der Unternehmen verbessert werden.

Ziel der landwirtschaftlichen Beratungsleistungen ist die Unterstützung der landwirtschaftlichen Unternehmen, deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen und die notwendigen Verbesserungen hinsichtlich
•    der Grundanforderungen an die Betriebsführung und der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
•    der klima- und umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Praktiken
•    der zur Modernisierung ländlicher Betriebe vorgesehenen Maßnahmen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs, der Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit,
      der sektoralen Integration, der Innovation, der Marktorientierung sowie der Förderung des Unternehmergeistes
•    der nachhaltigen Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs
•    vorzunehmen.

Die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen ist daher auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet (in Klammern Erstattungssatz der Beratungskosten, jedoch maximal 1.500 € je Beratung):
1.    Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (70%)
2.    dem Klima und Umwelt zugutekommende, landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen (80%)
3.    Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels (60%)
4.    Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung (90%)
5.    Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (90%)
6.    Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz (80%)
7.    Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren (60%)
8.    Diversifizierung, einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen (60%)
9.    Fragen des Ökolandbaus (90%)

Die Beratungskosten einer Erstberatung in den Beratungsschwerpunkten 1 bis 7 und 9 werden mit jeweils 100 %, höchstens jedoch 1.500 € bezuschusst. Grundlage zur Festsetzung der jeweiligen Zuwendung sind die, dem beratenen Unternehmen vom Beratungsanbieter in Rechnung gestellten Nettoberatungskosten.
Insgesamt sind maximal drei Beratungsvorhaben je Kalenderjahr förderfähig.

Förderfähig sind ausschließlich Beratungsleistungen in landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Kleinst , Klein  oder Mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne Anhang I VO (EU) 651/2014 sind (s.a. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben – 2003/C 118/03) und die sich nicht in Schwierigkeiten“ gemäß VO (EU) Nr. 702/2014 befinden.

Im Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens sind nachfolgende Beratungsunternehmen für die Förderung landwirtschaftlicher Beratungsleistungen in einzelnen Beratungsschwerpunkten anerkannt: Liste der Beratungsunternehmen  (unter Publikationen und Dokumente)