Gesundlagen zur Pflanzkartoffelerzeugung

Als geschlossene Anbaugebiete und Gesundlagen werden Vermehrungsgebiete bezeichnet, die sich besonders für eine Pflanzkartoffelerzeugung eignen.
Mecklenburg-Vorpommern weist für die Pflanzkartoffelerzeugung in Deutschland günstige natürliche Voraussetzungen in großen, traditionell zusammenhängenden Gebieten auf. Durch vergleichsweise niedrige Jahresmitteltemperaturen und häufigere Luftbewegungen, die durch die Nähe der Ostsee bedingt sind, kommt es zu geringerem Befall der Kartoffelbestände mit Virus übertragenden Blattläusen.

Gesundlagenverordnung M-V

Daher wurden für den Pflanzkartoffelanbau in Mecklenburg-Vorpommern bestimmte ausgewiesene Gebiete unter besonderen Schutz gestellt. 

Übersicht über die Gesundlagen und EU-Schutzgebiete in M-V

Für den Kartoffelanbau in Mecklenburg-Vorpommern sind in den Gesundlagen spezielle Maßnahmen festgelegt, die für den Kartoffelanbau aller Gebrauchswerte gelten:

 - Der Gesundheitszustand aller Kartoffelbestände in der Gesundlage ist während der Vegetation zu überwachen.

     - Virusbefallene Kartoffelbestände in Gesundlagen sind in die Vektorenabwehr einzubeziehen und bei unmittelbarer Nachbarschaft zu Vermehrungsbeständen gegebenenfalls zu bereinigen.

        - In Pflanzgut erzeugenden Betrieben sind generell alle Kartoffelanbauflächen auf das Freisein von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs zu untersuchen

        Darüber hinaus sind alle Zufuhren von Pflanzkartoffeln in die Gesundlage dem Pflanzenschutzdienst zu melden.

        In den Gesundlagen befinden sich die einzigen in Deutschland von der EU registrierten Schutzgebiete.

        Verordnung über die Errichtung von EU-Schutzgebieten

        Schlussfolgerung

        Die Gesundlagen und das EU-Schutzgebiet sind für das Kartoffelexportland M-V ein unverzichtbarer Standortvorteil. Ihr Erhalt erfordert verantwortungsbewussten Einsatz von amtlich anerkanntem Pflanzgut und eine ausgewogene Sortenwahl hinsichtlich der Virusresistenz. Der Schutz dieser ausgewiesenen Gebiete vor der Einschleppung von gefährlichen Kartoffelkrankheiten liegt im Interesse aller Kartoffelproduzenten und ist durch sie eigenverantwortlich mit zu gestalten.

        Eine entscheidende Voraussetzung zur Durchsetzung und Einhaltung der RechtsVO in den Gesundlagen und EU-Schutzgebieten ist die Kooperation aller Beteiligten.