Saatenanerkennung

Die Durchführung der Aufgaben nach dem Saatgutverkehrsgesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern übertragen. In Mecklenburg-Vorpommern (DE13) ist dafür zuständig das

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
- Pflanzenschutzdienst -
Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut

    Ansprechpartner

    Hier finden Sie die Ansprechpartner aus dem Fachbereich Saatgutanerkennung.

    Bundesweit existieren zurzeit 15 Anerkennungsstellen. Diese Anerkennungsstellen arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut eng zusammen.
    Ziel der Zusammenarbeit ist die einheitliche Umsetzung der Vorgaben aus dem Saatgutverkehrsgesetz, der Saatgutverordnung und der Pflanzkartoffelverordnung. An den Beratungen nehmen auch Vertreter vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bundessortenamt, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Arbeitsgemeinschaft Saatgutverkehrskontrolle und Fachgruppe Saatgut teil.

    Die Aufgaben der Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut in MV bestehen im Vollzug des Saatgutverkehrsgesetzes (SaatG). Als Detailaufgaben wurden übertragen:

     

    1. Durchführung des Anerkennungsverfahrens bei landwirtschaftlichen Kulturpflanzen sowie Gemüsearten entsprechend dem Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

    Saat- und Pflanzgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss vorher erfolgreich im Vermehrungsbestand und nach der Aufbereitung in einem Labor auf seine Beschaffenheit überprüft werden. Dabei muss es sowohl die europäischen als auch deutschen Mindestanforderungen erfüllen. Pflanzkartoffeln werden auf Grund der vegetativen Vermehrung und der Möglichkeit, Krankheiten über das Pflanzgut zu verbreiten, besonderen Gesundheitskontrollen unterzogen.

    Ablauf bei der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut

    Nach Vorliegen aller Ergebnisse darf das Saat- und Pflanzgut abgepackt, mit amtlichen Etiketten gekennzeichnet und amtlich verschlossen werden. Danach steht einem Inverkehrbringen nichts mehr im Wege.

    Innerhalb der Europäischen Union wird Saat- und Pflanzgut mit einheitlichen Etiketten gekennzeichnet. Weitere Dokumente über die Qualität des Saatgutes sind nicht notwendig.

    Bei Pflanzkartoffeln bestätigt zusätzlich die Vergabe des Pflanzenpasses auch die Prüfung und das Freisein von Quarantänekrankheiten.

    Beteiligte am Verfahren sind

    • Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Rostock  und das Saatgulabor der KWS Lochow GmbH Bergen mit der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes
    • LALLF, Pflanzenschutzdienst, Standort Gülzow mit der Prüfung auf Virus- und Quarantänekrankheiten von Pflanzkartoffeln und dem Nachkontrollanbau
    • LALLF, Pflanzenschutzdienst, Standort Rostock mit der Gesundheitsprüfung bei Saatgut

     

     

    2. Saatgutverkehrskontrolle

    Überprüfung von im Handel befindlichen Saat- und Pflanzgut- Partien auf Kennzeichnung und Verschließung sowie auf die Beschaffenheit des Saat- und Pflanzgutes. Dazu werden auch Proben entnommen und an die zuständigen Labore zur Beschaffenheitsprüfung geschickt. Werden Abweichungen von den Mindestanforderungen gemäß der Saatgut- oder Pflanzkartoffelverordnung festgestellt, erfolgt eine Ursachenermittlung und ggf. die Einleitung eines Ahndungsverfahrens bei aus MV stammenden Partien. Werden Zufuhren nach MV durch die Saatgutverkehrskontrolle beanstandet, wird das Verfahren an die zuständige Behörde in den anderen Bundesländern oder Mitgliedsstaaten abgegeben


    3. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    Bei Verstößen gegen das Saatgutverkehrsgesetz wird ein Ahndungsverfahren durchgeführt.