ASP-Untersuchung an gesund gestreckten Wildschweinen
- Mit dem 15.12.2025 stellt das LALLF die tägliche Veröffentlichung ASP negativ getesteter, gesund gestreckter Wildschweine ein. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Labor ab! Die Befunde werden an das jeweilige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt übermittelt.
- Proben gesund gestreckter Wildschweine gelangen nur dann in die Untersuchung, wenn
- EDTA-Blutröhrchen eingesendet werden,
- die Probenbegleitscheine für Einzeltiere bzw. Sammelproben (sechs Tiere) Angaben zum Erlegungsort (mind. Gemeinde und PLZ) enthalten.
- Bluttupferproben sind lediglich für "Indikatortiere" (krank erlegt, Fallwild, Unfallwild) zulässig.
