Zeitweise Stilllegung von Fischereifahrzeugen

Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Einstellung der Herings-/Sprottfischerei in der Ostsee 2025
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit Bekanntmachung vom 30.01.2025 zum Schutz des Heringsbestandes in den ICES-Untergebieten 22-24 der Ostsee für Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 8 m oder mehr eine weitere Schließungszeit für die Heringsfischerei von 30 Tagen festgelegt.
Weiterhin hat das LALLF mit Allgemeinverfügung vom 18.07.2025 festgelegt, dass diese Schließungszeit innerhalb der 3-Seemeilen-Zone Mecklenburg-Vorpommerns (einschließlich der Fischereibezirke) auch für Fischereifahrzeuge mit einer Länge über Alles von kleiner als 8 m gilt.
Die Schließungszeit für Hering umfasst für Fahrzeuge < 12 m mit mindestens einem passiven Fanggeräten drei geschlossene Blöcke á 10 Tage im Zeitraum vom 16. August bis 31. Oktober 2025.
Die Schließungszeit für Sprotte umfasst für Fahrzeuge > 12 m mit jeglichem Fanggerät sowie für Fahrzeuge < 12 m mit aktivem Fanggerät drei geschlossene Blöcke á 10 Tage im Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2025
Unternehmen der Ostseefischerei, die auf Grund dieser Bekanntmachung ihre Fischereifahrzeuge in Zeitraum 16.08. bis 31.10.2025 bzw. 01.10. bis 31.12.2025 befristet stilllegen und sämtliche Fischereitätigkeiten einstellen, können hierfür Unterstützungsleistungen gewährt werden.
Eine Förderung der zeitweisen Stilllegung wird für höchstens 30 Tage in geschlossenen 10-Tages-Blöcken gewährt. Bei einer Förderung muss eine Stilllegung für mindestens 30 Tage erfolgen.
Neben Art. 21 der VO (EU) 2021/1139) gelten insbesondere die Bestimmungen der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL), des Erlasses des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vom 08.07.2025 sowie des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt M-V.
Gefördert werden Eigner oder Betreiber (Charterer) von Fischereifahrzeugen der Seefischerei im Haupterwerb gem. 4.2 MAF-BMEL.
In den Stillliegezeiträumen sind sämtliche Fischereitätigkeiten des Fördermittelempfängers, auch nicht-kommerzielle sowie wissenschaftliche Fischereitätigkeiten, einzustellen! Alle zum Fischereiunternehmen gehörenden Fischereifahrzeuge sind durchgängig stillzulegen (Verbleib im Hafen).
Die Unterstützungsleistung setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag pro Stillliegetag (Tagessatz) und einer Vergütung der letzten zugewiesenen Heringsquote im Ankaufsjahr, Jahr der Charterung oder Jahr der Existenzgründung, für die Fischereifahrzeuge, die zum Antragszeitpunkt aktiv im antragstellenden Fischereiunternehmen registriert sind. Für Fischereifahrzeuge die vor dem 31.12.2016 im antragstellenden Unternehmen registriert wurden und zum Antragszeitpunkt im Unternehmen aktiv gemeldet sind, wird die letzte zugewiesene Heringsquote zum Stichtag 31.12.2016 berücksichtigt.
Zusätzlich kann die letzte zugewiesene Heringsquote im Ankaufsjahr für das Fischereifahrzeug berücksichtigt werden, für das innerhalb der 5. Bekanntmachung vom 06.10.2022 (Flottenbereinigungsmaßnahme zur Stützung der Ostseefischereibetriebe) die Quote auf ein anderes Fischereifahrzeug des Fischereiunternehmens übertragen wurde.
Es werden keine Voreignerquoten anerkannt.
Der Tagessatz wird nur für ein Fischereifahrzeug je Fischereibetrieb gewährt.
Die Unterstützungsleistungen werden durch das LALLF vor Beginn der Einstellung der Fischereitätigkeit bewilligt, d.h. Anträge müssen zwingend vorher gestellt werden!
Fristen für die Antragstellung: Beginn: ab sofort
Stilllegung im August und September 2025: bis 08. August 2025 (Posteingang)
Nur mit Antrag auf vorzeitigen Beginn!
Stilllegung im Oktober 2025: bis 27. August 2025 (Posteingang)
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Stilllegung unter Verwendung des Antragsformulars und der Anlagen einzureichen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt sowie den Rechtsvorschriften.
Ansprechpartner:
Herr Holznagel Tel.: 0385 – 588 61631 E-Mail: matthias.holznagel@lallf.mvnet.de
Frau Sprenger Tel.: 0385 – 588 61621 E-Mail: christina.sprenger@lallf.mvnet.de
Herr Koll Tel.: 0385 – 588 61620 E-Mail: christian.koll@lallf.mvnet.de