Saat- und Pflanzgutanerkennung

Die Durchführung der Aufgaben nach dem Saatgutverkehrsgesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern übertragen.

In Mecklenburg-Vorpommern (DE13) ist dafür zuständig das

 

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
- Pflanzenschutzdienst -
Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut

    Aufgaben

    1. Durchführung des Anerkennungsverfahrens bei landwirtschaftlichen Kulturpflanzen sowie Gemüsearten entsprechend dem Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
    2. Saatgutverkehrskontrolle
    3. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten