Zuständige Stelle Berufsbildung Land- und Hauswirtschaft
Das Prüfungsgeschehen 2026 in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft ist in vollem Gange.

Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre stellten sich in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern 371 Auszubildende pro Jahr einer Zwischenprüfung und 393 Auszubildende pro Jahr einer Abschlussprüfung. Komplettiert wird das jährliche Prüfungsgeschehen mit durchschnittlich 32 Fortbildungsprüfungen sowie 27 Ausbildereignungsprüfungen.
Während es in der Zwischenprüfung vor allem darum geht, dass Auszubildende Erfahrungen mit dem Prüfungsgeschehen sammeln und ihren aktuellen Leistungsstand erfahren, geht es in der Abschlussprüfung ums Ganze nämlich um einen Berufsabschluss mit möglichst guten Noten.
Wir wünschen allen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern maximale Erfolge.
Die zuständige Stelle überwacht das gesamte Prüfungsgeschehen und beruft für die Durchführung der Prüfungen in der Land- und Hauswirtschaft bis zu 575 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, die sich neben ihrer Tätigkeit als Arbeitgeber/-in, Arbeitnehmer/-in und Lehrer/-in über eine Berufungsperiode von 5 Jahren in diesem Ehrenamt engagieren.
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Eine Dienstleistung Ihrer zuständigen Stelle.
PS: Vergessen Sie den Antrag auf Eintragung nicht!
Aufgaben der zuständigen Stelle Berufsbildung
Die zuständige Stelle/ Behörde für die Berufsbildung im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG), mit Sitz in Güstrow und der Außenstelle in Neubrandenburg, nimmt folgende Aufgaben wahr:
- überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung
- fördert diese durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen
- bestellt zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen
- führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- erkennt Betriebe/ Einrichtungen als Ausbildungsstätten an
- stellt bei Personen die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder/ Ausbilderin fest
- organisiert und führt Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (Zwischen-/ Abschluss-/ Fortbildungsprüfungen) durch
- stellt die Gleichwertigkeit von Prüfungen nach Artikel 37 Einigungsvertrag (EinigVtr) fest
Kontakt Zuständige Stelle Berufsbildung Land- und Hauswirtschaft
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Dezernat 640
E-Mail: zustaendige_stelle@lallf.mvnet.de
Postadresse: PF 102064 in 18003 Rostock
Dienstsitz: Bockhorst 1 in 18273 Güstrow


