Kosten der Tierkörperbeseitigung im Rahmen gebührenpflichtiger Untersuchungen
Alle Tierkörper, Tierkörperteile, Abort- und Organmaterialien, welche zur Untersuchung in die Pathologie des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) eingesandt werden, müssen nach dem Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz über einen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder 2 entsorgt werden.
Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung werden an den Rechnungsträger gebührenpflichtiger Untersuchungen weitergeleitet.

| Tierart | Höchstgrenze |
|---|---|
| Pferde, Esel | 99,57 Euro pro Stück |
| Fohlen/Ponys | 51,07 Euro pro Stück |
| Sauen/Eber | 38,25 Euro pro Stück |
| Sonstige Schweine mit einem Gewicht von mehr als 50 kg | 23,00 Euro pro Stück |
| Schweine mit einem Gewicht von 20 bis 50 kg | 10,19 Euro pro Stück |
| Ferkel mit einem Gewicht von bis zu 20 kg | 7,15 Euro pro Stück |
| Geflügel | 6,66 Euro pro Stück |
| Rinder älter als 1 Jahr | 95,97 Euro pro Stück |
| Rinder jünger als 1 Jahr | 62,06 Euro pro Stück |
| Kälber (Rinder bis 6 Monate) | 21,13 Euro pro Stück |
| Schafe und Ziegen mit einem Gewicht von über 10 kg | 17,22 Euro pro Stück |
| Lämmer (Schafe und Ziegen mit einem Gewicht von bis zu 10 kg) | 7,85 Euro pro Stück |
Untersuchungen, die gemäß § 1 der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V von einer Gebühr befreit sind, bleiben davon unberührt.
