Statistische Meldungen
Rechtsgrundlagen
Pachtverträge
Erhebung der Statistik
Für die Angelfischerei (alle Fischereiberechtigten) wird die Erhebung der Statistik ausschließlich auf die, in den Pachtverträgen enthaltene Pflicht zur Nachweisführung der Ausgabe von Angelerlaubnissen (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten) durchgeführt. Im Weiteren können im Formular auch die Angaben zu festgestellten Schäden (durch Diebstahl und Beschädigung, durch fischfressende Tiere, durch Fischsterben) mitgeteilt werden. Angaben zu Fischfängen durch Angler werden nicht erhoben.
Die Daten werden wie die Binnenfischereistatistik im Januar für das vorangehende Jahr erhoben und werden zur Bewertung der Angelfischerei für den Agrarbericht des Landes M-V benötigt.