Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Die BVD wird durch ein Pestivirus verursacht und ist unter anderem durch Durchfall-, Atemwegserkrankungen bei Jungrindern und Fruchtbarkeitsstörungen bis hin zu Aborten gekennzeichnet.
Eine zentrale Rolle in der Verbreitung der Erkrankung nehmen persistent-virämischen Tiere ein. Diese auch als Virämiker bezeichneten Tiere scheiden lebenslang das BVD-Virus (BVDV) in großen Mengen aus und können dadurch andere Rinder infizieren. Zum Virämiker wird ein Tier, wenn es intrauterin, zwischen dem 40. und 120. Graviditätstag, infiziert wird. Es kann lebensschwach geboren werden oder sich auch normal entwickeln.
Die Bekämpfungsmaßnahmen zielen im Wesentlichen darauf ab, diese Virämiker frühzeitig zu erkennen und aus dem Bestand zu eliminieren.
Am 1. Januar 2011 trat die BVD-Verordnung (BVD-VO) in Kraft. Nach der BVD-VO müssen grundsätzlich alle ab dem 01.01.11 geborenen Kälber bis zur Vollendung des 1.Lebensmonats bzw. vor dem Verbringen auf das BVDV untersucht werden. Dies soll verhindern, dass Virämiker gehandelt werden und damit das Virus in andere Betriebe einschleppen. Beim Zukauf tragender Tiere muss das Kalb sofort nach der Geburt untersucht werden. Ausnahmen von dieser Untersuchungspflicht vor dem Verbringen wird es vermutlich nur vorübergehend für BVDV-unverdächtige Bestände geben. Auch Tiere mit klinischen Anzeichen der BVD müssen, sofern sie nicht bereits untersucht worden sind, abgeklärt werden.
Untersuchungsverfahren im LALLF
Folgende Möglichkeiten gibt es zur routinemäßigen Untersuchung im Rahmen der BVD-VO:
1. Untersuchung über Blutproben (Pool-PCR)
Für Tiere vom 1.-7. Lebenstag und ab dem 41. Lebenstag
Wichtig: Hierfür ist ein maschinenlesbarer Untersuchungsantrag aus der HIT-Datenbank zu verwenden (s. Hoftierarztvollmacht und Anleitung HIT-Schein)
2. Untersuchung von Ohrstanzproben
keine zeitliche Einschränkung, Probe fällt beim Einziehen der Ohrmarke an
Wichtig: siehe Verfahrensweise Ohrstanzproben
Alle im LALLF erstellten BVD-Untersuchungsergebnisse werden an die HIT-Datenbank übergeben. Das erleichtert unter anderem dem Landwirt die Auswahl der noch zu untersuchenden Tiere.
Detailinformationen
1. Hoftierarztvollmacht (pdf 399 kB)
2. Anleitung HIT-Schein (pdf 2 MB) Aufgabe zur ATF-Anwendung für Tierärzte (581 kB)
3. Verfahrensweise Ohrstanzproben (pdf 220 kB)
4. Anleitung zur Probennahme von Ohrstanzproben (pdf 493 kB)
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung. Darüber hinaus beantworten auch die Kollegen vom Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse M-V bzw. vom Epidemiologischen Dienst des LALLF M-V Ihre Fragen.