Berufsbildung
Berufsbildung
► 1. Landwirt/in
► 2. Fachkraft Agrarservice
► 3. Gärtner/in
► 4. Tierwirt/in
► 5. Pferdewirt/in
► 6. Fischwirt/in
► 7. Forstwirt/in
► 8. Revierjäger/in
► 9. Milchtechnologe/Milchtechnologin
► 10. Milchwirtschaftliche/r Laborant/in
► 11. Hauswirtschafter/in
► 12. Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Fachpraktiker oder Fachpraktikerin:
► 13. in der Landwirtschaft
► 14. in der Tierwirtschaft
► 15. in der Fischwirtschaft
► 16. in der Pferdewirtschaft
► 17. in der Forstwirtschaft
► 18. im Agrarservice
► 19. Hauswirtschaft
► 20. Gartenbau
Link zu Ausbildungsberatern, Mitarbeitern und Bürosachbearbeitern
Kontakt: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Telefon: 0385-588-61000
In der Agrar- und Hauswirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt es 15 Berufe, in denen ausgebildet wird. Bewerber mit einem sehr guten und guten Realschulabschluss können in einer gesonderten Ausbildung neben dem Beruf Landwirt/in zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben. Nach besonderen Bestimmungen können auch behinderte junge Menschen ausgebildet werden.
Persönliche Voraussetzungen für einen Beruf in der Agrarwirtschaft:
• Naturverbundenheit
• Tierliebe
• gute Beobachtungsgabe für die Vorgänge in der Natur und der Umwelt
• handwerkliches Geschick
• technisches Verständnis
• Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
• Entscheidungsfreudigkeit
• Freude an selbstständigem Arbeiten
• gute körperliche Konstitution
• Freude am Umgang mit Menschen
Organisation der Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. An einer Berufsschule werden die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern findet der Berufsschulunterricht vorwiegend in Wochenkursen statt. Die Berufsschulen verfügen über Wohnheime.
Die betriebliche Ausbildung wird durch Kurse in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen ergänzt. Die überbetriebliche Ausbildung dient der Vermittlung von Spezialkenntnissen und dem Ausgleich von Unterschieden in der Qualität der Ausbildung der verschieden strukturiert und ausgestatteten Ausbildungsbetriebe.
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Die Ausbildungszeit kann in Einzelfällen auf Antrag verkürzt werden.