Einhaltung der Vorschriften der Milch - Güteverordnung

Die Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch (Milch?Güteverordnung) vom 09. Juli 1980 in der gültigen Fassung regelt die Gütemerkmale und die Einstufung der Rohmilch sowie die Berechnung des Auszahlungspreises.


Weitergehende Regelungen sind durch die Landesverordnung zur Durchführung der Milch?Güteverordnung vom 17. September 1991 untersetzt. Unter anderem sind Vorschriften für die Probenahme und Zahl der Untersuchungen festgelegt worden.


Das LALLF überwacht die Einhaltung der Vorschriften der Verordnungen.