Fischereistatistik
Rechtsgrundlagen
Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (BiFVO M-V) vom 15. August 2005 (GVOBl. M-V S. 423), zuletzt geändert am 27.Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 59) - hier: § 10 Fischereistatistik
Erhebung der Fischereistatistik
Die Fischereiberechtigten, die ihre Gewässer mit Fanggeräten der Berufsfischerei bewirtschaften, haben eine gewässerbezogene Fischereistatistik zu führen. Die Fischereistatistik hat Aufstellungen zu enthalten über
- die verwendeten Fanggeräte, aufgeschlüsselt nach Anzahl, Art und zeitlicher Verteilung über das Jahr,
- die gefangenen Fische, nach Fangtagen, Art und Menge und die daraus erwirtschafteten Erlöse sowie über
- die in das Gewässer eingesetzten Fische, geordnet nach Besatztagen und aufgeschlüsselt nach Art und Menge.
Die Fischereiberechtigten haben der oberen Fischereibehörde (LALLF M-V) im Januar eines jeden Jahres unter Verwendung des bei dieser erhältlichen Formblatts eine Fangstatistik, der für das vorangegangene Jahr angefertigten Aufstellungen vorzulegen.
Für die Statistik werden zwei unterschiedliche Formulare verwandt.
Mit dem Formular "Betriebstatistik" werden die Daten des Fischereibetriebes (Betriebsart, Unternehmensform, Beschäftigte, Ausgabe Angelerlaubnisse, Fischereischäden etc.), zu den Fängen und Erlösen (Zusammenfassung über alle Gewässer) und zur Satzfischproduktion für das Fischereijahr erhoben.
Mit dem Formular "Fischereistatistik Binnengewässer" werden die Daten für die Einzelgewässer zum Einsatz der Fanggeräte je Monat und der Fänge je Monat sowie der im Gewässer vorgenommenen Besatzmaßnahmen erhoben.
Die Formblätter können als pdf-file aus dem Verzeichnis Formulare/Merkblätter heruntergeladen werden.
Die Fischereistatistik der Binnenfischerei mit den Ergebnissen der Fangtätigkeit finden Sie hier.