Binnenfischerei

Die Binnenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern wird im Zuge der Seen- und Flussfischerei durchgeführt.

 

Rechtsgrundlagen sind:

  • Landesfischereigesetz M-V
  • Binnenfischereiverordnung M-V
  • Allgemeinverfügung zur Kennzeichnung von Fanggeräten
  • Pachtverträge zur Nutzung der Gewässer

 

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