Betriebslisten für die Abgabe von tierischen Nichtwiederkäuerprodukten

Listen nach Anhang IV Kapitel V Abschnitt A Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Buchstabe a

Schlachthöfe, die gemäß Kapitel IV Abschnitt C Buchstabe a Absatz 1 dahingehend registriert sind, dass sie keine Wiederkäuer schlachten, sowie zugelassene Schlachthöfe, von denen gemäß Kapitel IV Abschnitt C Buchstabe a Absätze 2, 3 und 4 hergestelltes Blut bezogen werden darf.

Lfd. Nr. Zulassungsnummer
nach der
Verordnung (EG) Nr.
853/2004
Name Anschrift Land
1 MV 12002 Plukon Brenz GmbH Am Brenzer Kanal 2, 19306 Brenz MV

Buchstabe b

Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe, sonstige Lebensmittelbetriebe und Betriebe für tierische Nebenprodukte, die dahin gehend registriert sind, dass sie keine Wiederkäuer und keine Schweine schlachten bzw. kein Wiederkäuer- und Schweinefleisch entbeinen oder zerlegen bzw. keine Wiederkäuer- und Schweineprodukte handhaben und nur tierische Nebenprodukte aus diesen Lebensmittelbetrieben handhaben oder lagern, von denen tierische Nebenprodukte bezogen werden dürfen, die zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Geflügel-Protein gemäß Kapitel IV Abschnitt H Buchstabe a Absatz 1 bestimmt sind, sowie zugelassene Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe und andere Lebensmittelbetriebe, von denen tierische Nebenprodukte bezogen werden dürfen, die zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Geflügel-Protein gemäß Kapitel IV Abschnitt H Buchstabe a Absätze 2, 3 und 4 bestimmt sind.

Buchstabe c

Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe, sonstige Lebensmittelbetriebe und Betriebe für tierische Nebenprodukte, die dahin gehend registriert sind, dass sie keine Wiederkäuer und kein Geflügel schlachten bzw. kein Wiederkäuer- und Geflügelfleisch entbeinen oder zerlegen bzw. keine Wiederkäuer- und Geflügelprodukte handhaben und nur tierische Nebenprodukte aus diesen Lebensmittelbetrieben handhaben oder lagern, von denen tierische Nebenprodukte bezogen werden dürfen, die zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Schweine-Protein gemäß Kapitel IV Abschnitt G Buchstabe a Absatz 1 bestimmt sind, sowie zugelassene Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe und andere Lebensmittelbetriebe, von denen tierische Nebenprodukte bezogen werden dürfen, die zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Schweine-Protein gemäß Kapitel IV Abschnitt G Buchstabe a Absätze 2, 3 und 4 bestimmt sind;

Buchstabe d

Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe, sonstige Lebensmittelbetriebe und Betriebe für tierische Nebenprodukte, die dahin gehend registriert sind, dass sie keine Wiederkäuer und keine Schweine schlachten bzw. kein Wiederkäuer- und Schweinefleisch entbeinen oder zerlegen bzw. keine Wiederkäuer- und Schweineprodukte handhaben und nur tierische Nebenprodukte aus diesen Lebensmittelbetrieben handhaben oder lagern, von denen tierische Nebenprodukte bezogen werden dürfen, die zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Geflügel-Protein gemäß Kapitel IV Abschnitt H Buchstabe a Absatz 1 bestimmt sind, sowie zugelassene Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe und andere Lebensmittelbetriebe, von denen tierische Nebenprodukte bezogen werden dürfen, die zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Geflügel-Protein gemäß Kapitel IV Abschnitt H Buchstabe a Absätze 2, 3 und 4 bestimmt sind.

Lfd. Nr. Zulassungsnummer
nach der
Verordnung (EG) Nr.
853/2004
Name Anschrift Land
1 MV 12002 Plukon Brenz GmbH Am Brenzer Kanal 2, 19306 Brenz MV
2 MV 12003 Mecklenburger Landpute GmbH Kastanienallee 3, 19374 Severin MV

Buchstabe e

Verarbeitungsanlagen, die gemäß Kapitel IV Abschnitt C Buchstabe c Absatz 1 dahin gehend registriert sind, dass sie ausschließlich Nichtwiederkäuerblut verarbeiten, sowie zugelassene Verarbeitungsanlagen, die Blutprodukte gemäß Kapitel IV Abschnitt C Buchstabe c Absätze 2, 3 und 4 herstellen.

Buchstabe f

Verarbeitungsanlagen, die gemäß Kapitel IV Abschnitt D Buchstabe c Absatz 1 dahin gehend registriert sind, dass sie keine Wiederkäuer-Nebenprodukte verarbeiten, sowie zugelassene Verarbeitungsanlagen, die verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein herstellen und gemäß Kapitel IV Abschnitt D Buchstabe c Absätze 2, 3 und 4 arbeiten.

Buchstabe g

Verarbeitungsanlagen, die gemäß Kapitel IV Abschnitt G Buchstabe c Absatz 1 dahin gehend registriert sind, dass sie keine Wiederkäuer- und Geflügel-Nebenprodukte verarbeiten, sowie zugelassene Verarbeitungsanlagen, die verarbeitetes tierisches Schweine-Protein herstellen und gemäß Kapitel IV Abschnitt G Buchstabe c Absätze 2, 3 und 4 arbeiten.

Buchstabe h

Verarbeitungsanlagen, die gemäß Kapitel IV Abschnitt H Buchstabe c Absatz 1 dahin gehend registriert sind, dass sie keine Wiederkäuer- und Schweine-Nebenprodukte verarbeiten, sowie zugelassene Verarbeitungsanlagen, die verarbeitetes tierisches Geflügel-Protein herstellen und gemäß Kapitel IV Abschnitt H Buchstabe c Absätze 2, 3 und 4 arbeiten.

Buchstabe i

Zugelassene Mischfuttermittelbetriebe, die gemäß Kapitel III Abschnitt B Mischfuttermittel herstellen, die Fischmehl, Dicalcium- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs, Nichtwiederkäuer- Blutprodukte, verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten, verarbeitetes tierisches Schweine-Protein oder verarbeitetes tierisches Geflügel-Protein enthalten;  j) zugelassene Mischfuttermittelbetriebe, die gemäß Kapitel IV Abschnitt D Buchstabe d Mischfuttermittel herstellen, die verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein enthalten; zugelassene Mischfuttermittelbetriebe, die gemäß Kapitel V Abschnitt E Nummer 3 Buchstabe b Ziffer ii ausschließlich Mischfuttermittel für die Ausfuhr aus der Union oder aber Mischfuttermittel für die Ausfuhr aus der Union und Mischfuttermittel für Tiere in Aquakultur herstellen, die in der Union in Verkehr gebracht werden sollen.

Lfd. Nr. Zulassungsnummer
nach der
Verordnung (EG) Nr.
853/2004
Name Anschrift Land
1 α DE MV 100016 H. Bröring Mischfutterwerk GmbH Waldweg 3, 23996 Bad Kleinen OT Losten MV
2 α DE MV 100017 Rothkötter MFW GmbH & CO. KG Lindhorst 3, 19258 Boizenburg MV
3   Bio Eichenmühle GmbH & Co. KG Am Wald 6, 17153 Stavenhagen OT Basepohl MV
4   Marktfruchtveredlungs GmbH & Co KG Fürstenhof 15, 17179 Finkenthal MV

Buchstabe k

Zugelassene Mischfuttermittelbetriebe, die gemäß Kapitel IV Abschnitt E Buchstabe d Fischmehl enthaltende Milchaustauschfuttermittel herstellen, die für nicht abgesetzte Nutzwiederkäuer bestimmt sind.

Buchstabe l

Zugelassene Mischfuttermittelbetriebe, die gemäß Kapitel IV Abschnitt F Buchstabe b Mischfuttermittel herstellen, die verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten enthalten.

Buchstabe m

Zugelassene Mischfuttermittelbetriebe, die gemäß Kapitel IV Abschnitt G Buchstabe d Mischfuttermittel für Geflügel herstellen, die verarbeitetes tierisches Schweine-Protein enthalten.

Buchstabe n

Zugelassene Mischfuttermittelbetriebe, die gemäß Kapitel IV Abschnitt H Buchstabe d Mischfuttermittel für Schweine herstellen, die verarbeitetes tierisches Geflügel-Protein enthalten.

Buchstabe o

Lagerbetriebe, die gemäß Kapitel III Abschnitt A Nummer 3 oder gemäß Kapitel V Abschnitt E Nummer 3 Buchstabe d Absatz 3 zugelassen sind.