Fischereierzeugnisse
Fische, Krebs- und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus
Was wird untersucht?
- Frische und gefrorene Fische oder Filets (z.B. Rotbarsch, Seelachs, Hering)
- Kaltgeräucherter Fisch (z.B Räucherlachs)
- Heißgeräucherter Fisch (z.B. Stremellachs, Forellenfilets, Makrelen, Schillerlocken)
- Salzfischerzeugnisse (z.B. Matjes, Sardellen)
- Marinaden (z.B. Rollmops, Bismarckhering, eingelegter Brathering, Heringsröllchen)
- Anchosen (z.B. Heringsfilets "Nordische Art", Kräuterhering)
- Kochfischerzeugnisse (z.B. Hering in Gelee, Fischsülze)
- Konserven (z.B. Thunfischschnitzel in Öl und/oder eigenem Saft oder Aufguss)
- Krebs- und Weichtiere (z.B. Muscheln, Garnelen (frisch mariniert, gekocht oder in Konserven))
- Küchenfertig vorbereitete Fischerzeugnisse (z.B. Fischstäbchen)
Welche Untersuchungen werden durchgeführt?
- Bestimmung des Frischezustands und/oder der sensorischen Eigenschaften
- Überprüfung der Lebensfähigkeit von lebend angebotenen Muscheln
- Untersuchung auf Mikroorganismen (Lebensmittelvergifter wie z.B. Salmonellen, Listerien und Vibrionen, Verderbniserreger wie z.B. Pseudomonaden oder Hefen sowie Untersuchungen zur Sterilität von Konserven)
- Oberflächenkontamination mit lebensmittelassoziierten Viren
- Untersuchung auf Nematoden (Fadenwürmer)
- Untersuchung auf Histamin und andere biogene Amine
- Untersuchung auf Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe, Süßstoffe, Farbstoffe)
- Bestimmung der Inhaltsstoffe (z.B. Eiweiß, Wasser, Fett, Asche)
- Untersuchung auf Rückstände (z.B. auf. Pharmakologische Wirkstoffe, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle wie unter anderem Quecksilber, Blei und Cadmium)
- Bestimmung der Tierart
- Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung