Informationen zum Fischereirecht und Nebenbestimmungen

Die Fischerei ist sowohl durch das Fischereirecht der Europäischen Gemeinschaft, durch das Bundesrecht als auch durch das Landesrecht geregelt worden. 

Für die Berufsfischerei sind alle drei Ebenen des Rechts maßgebend, so dass es für den Betrachter manchmal verwirrend sein kann, welche Regelung im Einzelnen gilt.

Für die Angelfischerei (Hobby) ist bis auf einige Ausnahmen nur das Landesrecht maßgebend, womit ein Zurechtfinden in den Vorschriften leichter fallen dürfte. 

Anmerkung:

Zu beachten ist hierbei, dass jedes Bundesland eigene fischereirechtliche Vorschriften erlassen hat, die von den Vorschriften der anderen Länder jeweils abweichen können.

     

    In der nachfolgenden Auflistung sollen die wichtigsten Vorschriften zur Fischerei dargestellt werden.