Tankmilchsammelwagenüberprüfung
In Mecklenburg-Vorpommern muss die Probenahme aus Rohmilch zur Bewertung nach den Vorschriften der Milch - Güteverordnung mit amtlich anerkannten automatischen Probenahmeeinrichtungen vorgenommen werden.
Die Geräte müssen die Gewähr bieten, dass die entnommenen Proben repräsentativ für die Gesamtmenge sind und keine Verschleppung zwischen den Proben erfolgt.
Die automatischen Probenahmegeräte sind mindestens einmal jährlich durch den technischen Prüfdienst des LALLF zu überwachen. Die Anerkennung ist zu beantragen.