Handelsklassenüberwachung: Butter, Käse, Frischkäse
Die Butterverordnung vom 3. Februar 1997 regelt das Inverkehrbringen von Butter nach Handelsklassen mit den entsprechenden Qualitätsanforderungen. Die sensorischen Prüfungen der Handelsklassen werden monatlich zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein durchgeführt.
Die Berechtigung der Führung der Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" wird vom LALLF auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die Anforderungen der Butterverordnung bei mindestens drei aufeinander folgenden Prüfungen erreicht werden.
Die Käseverordnung vom 14. April 1986 umfasst die Vorschriften für das gewerbsmäßige Herstellen von Käse und Erzeugnissen aus Käse.
Unter anderem regelt diese auch das Inverkehrbringen nach Fettgehaltsstufen (Fettgehalt in der Trockenmasse F.i.T.), die Unterteilung nach Käsegruppen
(Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse) und die Anforderungen an Standardsorten (z. B. Gouda, Edamer usw.).
Inländischer Käse kann unter der Gütebezeichnung "Markenkäse" in den Verkehr gebracht werden.
Die sensorischen Käseprüfungen werden monatlich zusammen mit mehreren Bundesländern durchgeführt.
Auf Antrag wird die Bezeichnung "Markenkäse" durch das LALLF erteilt, wenn in mindestens zwei aufeinander folgenden Prüfungen den Anforderungen der Käseverordnung entsprochen wird.
Neben den Kontrollen zur Einhaltung der Qualität (Handelsklassen) finden im LALLF noch weitere Untersuchungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung statt.